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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Theater begnügen können. Sie beanspruchen, und zwar mit Recht einen größeren Neubau. Und so würde es in der That ein eignes, ein sonderbares Verfahren sein, wenn man das neue Theater ganz mit den Gebrechen des alten baufälligen behaftet aufführen zu müssen glaubte. Was die geforderte Summe anlangt, sso muß ich bekennen, daß, wenn für eine Residenz wie Dresden ein Theater aufgeführt) werden soll, ein Kosten aufwand von 260,000 Thlr. wohl die rechte Mitte zwischen Kargheit und Verschwendung inne hält. Mein wenn ich bei Beantwortung dieser Frage mich somit abermals der Meinung der Deputation zuwende, so geschieht dies im Einverständnisse mit den meisten vonsshr bemerkbar gemachten Gründen. Aber einen ihrer Gründe perhorrescire ich. Die Deputation sagt inihrem Berichte, man müßte sich deshalb für einen größeren Bau entscheiden, weil man dem Einwand zu begegnen suchen müsse,daß man in constitutionellen Staaten die geistigen Interessen den ma teriellen unterzuordneü pflege. Ich dagegen halte dafür, eine Ständeversammlung und eine konstitutionelle insbesondere müsse materiellen Interessen, wohlverstanden im Gegensätze nicht zu den rein geistigen, wohin ich z. W. die Förderung der Kirchen- und Schulzwecke zähle, sondernzu den schöngeistigen, den künstlerischen Vorzug sw eise Berücksichtigung schenken. Ueberhaupt ist es meine Meinung, daß künstlerische Zwecke fördern, dies haupt sächlich der Beruf der Wohlhabenden und Reichen im Molke sei^ weniger der Beruf der Staatsregierung und noch weniger der der Volksvertreter. Ich halte ferner dafür, daß eine Stän deversammlung , gleichviel ob eine konstitutionelle oder nicht, eben deshalb weil sie aus Vertretern der Nation besteht, verbun den sei, das verhängnißvolle Ja nicht einmal, sondern zweimal abzuwägen, ehe sie es Behufs einer Bewilligung für künstle rische Zwecke ausspricht: denn dieses Ja, so kurz das Wort auch ist, laßt sich nur durch die Kräfte auch des Aermeren im Volke verwirklichen; und keinen unter uns möge es geben, der das Gewicht dieser Worte verkennend, diese Rücksicht jemals aus den Augen zu setzen vermöchte. Die dritte Frage an langend, die Frage: von wem die Kosten des Neubaues zu be streiten seien, ob von der Civilliste oder von der Staatskasse, so finde ich ihre Beantwortung klar in der Verfaffungsurkunde. Das Theater ist nebst einigen andern Gebäuden Staatsgut, also Eigenthum des Staates; und nur die Benutzung dessel ben steht dem königlichen Hause zu. Eben so gewiß ist es, daß aus der Civilliste nur die Unterhaltungskosten jener Ge bäude zu tragen sind; über die Kosten des Neubaues dagegen findet sich in der Verfaffungsurkunde nichts erwähnt. Allein ist dies auch nöthig? Fallen der Civilliste nur und einzig nur Unterhaltungskosten zur Last, so liegt cs klar zu Tage, daß die Kosten des Neubaues auf die Staatskasse zu übernehmen seien, denn der Staat ist Eigenthümer. Ich kaün daher auch nur in dieser Beziehung mich den"Ansichten der Deputation anschließen, und dies um so bereitwilliger, als ich zu bekennen habe, daß, wenn der Civilliste der Aufwand für Neubaue auf gebürdet werden sollte, sie nicht hoch genug bestimmt sein würde, also zu erhöhen wäre. Allein damit ist freilich diese dritte Frage nur erst in sbslrscto beantwortet und nicht in coocrero oder mit andern Worten, damit ist freilich blos dargethan, daß die Staatskasse verpflichtet sei, ein Theater zu bauen; noch nicht aber, daß ihr die Verpflichtung obliege, ein Schauspielhaus her zustellen, was 260,000 Thlr. und nicht weniger kostet. Ich halte daher dafür, die Frage über den Umfang des Aufbaues sei rein in das Ermessen der Ständeversammlung gegeben. So wenig wie sie gegen ihre Pflicht verstoßen würde, wenn sie we niger bewilligte, als gefordert worden, gegen ihre Pflicht näm- lich§ die sie verfassungsmäßig der Krone schuldet, so wenig auf der andern Seite wird sie ihrePflicht, die sie ihren Committen- ten gegenüber schuldet,überschreiten, wenn sie,sobald sie die Ueber- zeugung theilt, daß dies angemessen sei, das volle Postulat be willigt. Ihre Erwägung allein muß ihr zur Richtschnur die nen, und wenn, was mich selbst betrifft, ich schon bei Beant wortung der zweiten Frage zu der Ansicht mich bekennen müßte, daß ein Kostenaufwand von 260,000Thlr. unter den gegebenen Verhältnissen kein zu großer sei, so kann ich, ohne Gefahr zu laufen mich an meiner Pflicht zu versündigen, meine Stimme für das volle Postulat offen und frei abgeben. Ich gehe nun auf hie Beantwortung der vierten Frage über. Bin ich einverstanden gewesen mit der Regierung, mit der Deputation, ja vielleicht selbst mit dem ersten Redner, welcher sich heute ver nehmen ließ, so muß ich leider bekennen, "daß ich bei Beantwor tung der vierten Frage mich von ihnen mehr oder weniger tren nen muß. Die vierte Frage, ob jdie Staatsregierung bei Stellung des Postulates den verfassungsmäßigen Erfordernissen genügt habe, anlangend, so hat über die Verneinung derselben wohl nur eine Stimme mir der jenseitigen Kammer und im Volke geherrscht, und auch ich, so wenig auch dies eine Motive für meine Abstimmung sein kann, muß mich aus freier Ueber- zeugung zu dem Worte Nein bekennen. Bauen, meine Herren, und dann erst die Bewilligung verlangen, daS in der That ist ein Verfahren, das, wie ich glaube^ selbst den alten Feudalstän den zum Anstoß gereicht haben würde; um wie viel mehr einer constitutionellen Ständeversammlung, die eine Verfassungsur kunde für sich hat. Wir haben nach Z. 97 derselben die Be- fugniß, Nothwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Höhe der An sätze bei einem gestellten Postulate zu prüfen, ehe die Bewilligung erfolgt, und dieser Befugniß dürfen wir uns nicht einmal begeben ohne gegen die Pflicht zu ver stoßen, die »vir gegen unsere Machtgeber übernommen haben. Dann wohl liegt es unbestritten in unserer Pflicht, das uns ein mal gewordene verfassungsmaßigeBefugm'ß treu zu wahren und^ unversehrt auf unsere Nachfolger überzutragen. Ich weiß nun zwar, daß die hohe Staatsregierung das von ihr eingeschlagene Verfahren auf mannichfache Weise zu rechtfertigen sucht. Ge statten Sie mir daher, diese Gegengründe etwas näher in's Auge zu fassen. Es heißt zuvörderst, der Bau habe nicht län ger anstehen können, das alte Gebäude sei zu feuergefährlich, zu baufällig. In der That, diesem Grunde kann ich ein Ge wicht durchaus nicht beilegen. Stand das alte Gebäude ein mal so lange, so würde es wohl auch anderthalb Jahre länger
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