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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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wch gedauert haben. Oder war wirklich vor anderthalb Jäh ren der Zustand des alten Schauspielhauses so, daß damit nicht langer auszukommen war, so war er auch ein solcher schon vor drei Jahren, zur Zeit also, wo die vorige Ständeversammlung hier anwesend war. Dann kann ich aber auch so unbedingt an äußerste Feuergefährlichkeit und Baufälligkeit nicht glauben, wenn ich sehe, daß noch täglich in dem alten Ehester gespielt wird. Ich muß daher offen bekennen, wie ich glaube, die hohe Staatsregierung habe sich dieses Grundes nur pro colorrmcka causa bedient, ja ich muß offen gestehen, daß ich es im Interesse der hohen Staatsregierung gehalten hätte, wenn sie lieber die sen Grund mit Stillschweigen übergangen hätte; denn meines Dafürhaltens sind schwache Gründe oft schlechter, als gar keine. Ich komme nun auf den zweiten Gegengrund der Staatsregie rung. Die hohe Staatsregierung könnte vielleicht sagen: die Stände Haben es in der Händ, zu bewilligen oder nicht zu be willigen. Nehmen sie Anstoß an der Form, wohlan, so mögen sie nicht bewilligen; dann aber wenigstens nicht tadeln? Al lein abgesehen davon, daß ich fast bezweifle, wie es der hohen Staatsregierung mit so einer Unbefangenheit, falls sie sie wirk lich zur Schau trüge, Ernst sei, weil sie die Bewilligung wünscht, und (wer mag ihr dies verargen) wünschen muß, abgesehen also davon, würde die hohe Staatsregierung mit sich in offenbaren Widerspruch kommen, wenn sie sich dieses Grun des zur Rechtfertigung ihres Verfahrens bedienen wollte. Und damit komme ich zu dem wichtigsten Grunde, welchen ich der hohen Staatsregierung entgegenzustellen habe. Es fragt sich nämlich einfach: sind die Stande verpflichtet, dieKosten des Neubaues auf die Staatskasse zu nehmen oder nicht? Provocirt die hohe Staatsregierung auf ein Recht, oder nur' auf Billigkeit ? Sie thut das erstere, sie beantwortet die zu erst gestellten Fragen mit Ja. Ich thue es ebenfalls. Was aber folgt dann daraus? Eben daß die Z. 97 der Verfas sungsurkunde, die uns die Befugniß zulegt, und nebenher, wie schon erwähnt, auch die ihr entsprechende Pflicht, die Nothwen- digkeit, Zweckmäßigkeit und Höhe der Ansätze zu prüfen, daß, sage ich, eben diese tz. der Verfaffungsurkunde hier einschlagt, und uns in eine Collision der Pflichten bringt. Entweder wir müssen der Pflicht untreu werden, die wir der Krone gegenüber eingegangen sind, die Kosten der Neubaue auf die Staatskasse zu übernehmen, oder wir müffln der-Pflicht untreu werden, die uns dem Volke gegenüber obliegt, die Befugniß, die uns die Verfaffungsurkunde beilegt, zu behaupten und zu wahren. Daher kann ich auch die Meinung des jenseitigen Referenten nicht für so unbegründet halten, wenn er die Lage der Stande bei dieser Frage als eine mißliche schildert, wenn er sich des Aus drucks bedient, es komme die Pflicht mit dem Gefühle in Wi derstreit. Soll ich etwas an diesem Satze tadeln, so ist es der gewählte Ausdruck: Gefühl. Nein, nicht Pflicht und Gefühl bekämpfen sich, sondern Pflicht tritt gegen Pflicht in die Schran ken, und kaum bietet selbst der Grundsatz einen Ausweg dar, man müsse die minderwichtige der wichtigeren aufopfern. Noch (und darauf scheint mir die hohe Staatsregierung, sowie die Rede des Grafen v. Hohenthal ein entschiedenes Gewicht zu legen, um das eingeschlagene Verfahren zu rechtfertigen), noch, sagt die Hohe Staatsregierung, haben wir die Mittel der Staats kasse nicht in Anspruch genommen, noch haben wir nur mit Be nutzung des Privatcredits uns geholfen. Das ist schön, lo- benswerth, verdient und erhält auch von mir dankenswerthe Anerkennung; aber damit ist nur das weitere Verfahren nicht beschönigt und gerechtfertigt. Wenn die hohe Staatsregierung baut, ohne erlangte Bewilligung und im Voraus die Mittel da zu aus der Staatskasse entnimmt, und später erst ein Postulat an die Ständeversammlung bringt, so ist dies, um mich des ge lindesten Ausdrucks zu bedienen, ein großes Versehen. Wenn die hohe Staatsregierung baut, zwar nicht im Voraus die Mit tel der Staatskasse dazu in Anspruch nimmt, aber doch erst spater nach begonnenem Baue ein Postulat an die Stande bringt,' ss ist dies meines Erachtens zwar nicht ein so großes, aber doch auch ein Versehen. Und so stellt sich mir die Lage der Sache dar. Ich kann nicht umhin, zu gestehen, daß bei dem Widerstreit der Pflicht, in den ich gerathen bin, es mir schwer geworden ist, zu einem Entschlüsse zu kommen; allein ich bin jetzt dahin gelangt. Ich bewillige. ' Ich bewillige; nicht, weil die tz. 97 der Verfassungsurkunde eine Form enthält, und man eine leere Form dem Wesen der Sache unterordnen müsse, denn sie hält mehr, weit mehr in sich, sondern, weil das Versehen der hohen Staatsregierung mich ihr gegenüber nicht ermächtigen kann, von einer Verbindlichkeit mich loszusagen, die ich verfassungsmäßig der Krone gegenüber eingegangen bin. Ich bewillige aber auch das volle Postulat, einmal, weil ich die geforderte Summe von 260,000 Thlr. als eine den gegebenen Verhältnissen entsprechende anzusehen habe, und dann, weil ich in der Lhat nicht wünschen kann, daß der Grund eines Andern sei, als das Dach, daß den einen Lheil des Gebäudes das Fi nanzministerium, den andern LH eil das Hausministerium be zahle. Dahin aber würde es kommen, wollten wir zwar be willigen, nicht aber die ganze geforderte Summe von 260,000 Lhlr., eben weil das Gebäude leider schon steht. Das sind meine Ansichten von der Sache. Es fragt sich sehr, ob sie Anklang in der geehrten Kammer finden werden; allein ich mußte sie aussprechen, wollte ich meine Abstimmung motiviren, eine Abstimmung, die ich um so weniger unmotivirt lassen kann, als (ich sage es offen) sie mir schwer gefallen ist. Den Antrag des Bürgermeister Wehner habe auch ich unterstützt. Kaum scheint es, als ob er die Zustimmung der Mehrheit der geehrten Kammer erhalten sollte. Ich werde gleichwohl mit ihm stim men; allein da ich seinen Fall vor Augen sehe/so muß ich mir erlauben, unerwartet des Schicksals, das seiner harrt, für mich selbst und allein, unabhängig also von dem Beifall der Mehr heit, den dringenden Wunsch auszusprechen, daß es der Hohen Staatsregierung künftig gefällig sein wolle, ein anderes, mehr den Bestimmungen der Verfassungsurkunde entsprechendes, Verfahren einzuschlagen, als dasjenige ist, das sie diesmal ein geschlagen hat. Bürgermeister Wehner: Meinem Anträge ist entgegen-
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