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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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heutigste Beweis, wie wenig die hohe Staatsregierung geneigt ist, das Bewilligungsrecht der Stande zu stören oder gar zu ver letzen. — Andere Gründe haben die Redner vor mir bereits her vorgehoben. Heute mehr Gefühlsmensch, gehe ich jetzt daher wieder dahin über, und komme dabei zunächst auf eine Aeuße- rung, welche ich von einigen verehrlichen Abgeordneten der zweiten Kammer aussprechen hörte: „Sie würden, dürsten sie Gefühlen folgen, mit Freuden Ja sagen, hier aber, wo das In teresse der Steuerpflichtigen zu vertreten ihnen obliege, müß ten diese Gefühle verstummen, wenigstens in den Hintergrund zurücktreten." Ich dagegen glaube, wir, die Vertreter des Volks, sind ebenso auch hier, um die Gefühle der Nation nicht allein auszusprechen, sondern auch zu betyätigen! — Wie ost nann ten wir uns nicht schon in vor dem Throne gehaltenen Reden Dolmetscher des Volks, beauftragt, seine Gefühle vor den Stufen des Throns auszusprechen! Sollte das eine leere Form, eine Unwahrheit gewesen sein? Gewiß nichts — Ich habe vor her die heutige Bewilligung für eine Ehrensache des dankbaren sächsischen Volks, seinem geliebten Königshause gegenüber, er klärt, und hier appellire ich an das gesammte sächsische Volk, ob es nicht, selbst wenn der Rcchtspunkt nicht so begründet da stände, als er doch so da steht, ob es nicht, wo es einen Wunsch seines geliebten Königs gilt, mit Freuden Opfer zu bringen be reit ist?!!— Aber auch selbst angenommen, jedoch nie zugege ben ! — denn ich habe eine zu hohe Meinung von meinen Landsleuten! die getreuen Sachsen, wie sie sich wenigstens so oft und gern ihrem König gegenüber nennen, theilten diese meine Meinung nicht, würden dann nicht wir, deren Vorfahren ö'or- zugsweise mit Blut und Leben ihren Lehns - und Landesherrn schützten und schirmten und darin ihren Stolz und ihre Freude fanden, wir gewiß zu gleichem Dienst gewärtig und bereit! — hier, wo es sich jenen edlen Gütern gegenüber, nur um elendes Geld handelt, gern bereit sein, diese landesherrliche Bede aus separaten Kassen zu bewilligen?! Dies, meine Herren, sind die Gründe, aber auch die Gefühle, welche mich bei der heuti gen Abstimmung leiten werden. — Vicepräsident v. Carlowitz: Ich will mir blos die Be merkung erlauben, wie ich dem letzten Sprecher die Erklärung schuldig bin,. daß er nicht direct auf den Schluß der Debatte einen Antrag gestellt hat, freilich war ich der Meinung, daß sagen: Ich trage auf den Schluß der Debatte an; und sagen: man möge bewilligen, ohne daß Jemand über den Gegenstand nur ein Wort spreche, ziemlich auf eins hinauskomme. Habe ich indeß geirrt, ist wirklich hier ein mir freilich nicht erkennba rer Unterschied vorhanden, so gestehe ich meinen Jrrthum offen ein, und nehme meine gethane Acußerung zurück. Graf v. Einsiedel: Ich glaube, wenn von den Fragen, die hier verwandelt werden, schon zugestanden ist, daß die drei aufgestellten, dem Zwecke des allerhöchsten Dekrets gemäß, zu beantworten sind, so würde wohl die vierte, die von dem Herrn Stellvertreter aufgestellt wurde, sich leicht erledigen, denn,es würde' in dem Schritte der hohen Staatsregierung, mit dem i. 20. Baue vorzuschreiten, nichts Nachtheiliges liegen.. In denr Gutachten der Deputation haben wir gelesen, daß es nicht auf eine neue Bewilligung, sondern nur auf Anwendung von ein mal bestehenden Vorräthen ankommt, und ich finde darin nichts als einen Beweis, daß dieselben nicht allein zum Vortheil des Landes, nämlich der Arbeit, sondern auch zur Förderung des Zweckes angewendet werden. Jedenfalls ist daher die Ent scheidung für die Bewilligung, nur die Förderung des Guten. Staatsminister v. Ze schau: Bei den Ansichten, die sich in der geehrten Kammer ausgesprochen haben, kannsichdas Mi nisterium überhoben erachten, für die Bewilligung des Postu lats überhaupt zu sprechen; indessen dürste es nicht überflüssig sein, noch einige Bemerkungen beizufügen, wodurch'der Stand dieser Angelegenheit einigermaßen erläutert wird. Daß in ma terieller Beziehung irgend ein Vorwurf in der vorliegendenSache nicht gemacht werden kann, ist bereits von allen Seiten aner kannt worden. Namentlich hat man erkannt, daß in keiner Hinsicht dem konstitutionellen Princip und den Bestimmungen der Verfassungsürkunde entgegen gehandelt worden sei. Es bleibt also nur der eingeschlagene formelle Weg zur Erörterung übrig und in dieser Hinsicht kann ich nur dasjenige bestätigen, was bereits von dem Herrn v. Posern bemerkt worden ist, daß man nämlich bei dem Angriff des Baues über die Entscheidung der Frage: ob und welches Postulat an die Ständeversammlung gemacht werden sollte, noch gar nicht im Klaren war, sondern daß man vielmehr hoffte, auf eine andere Weise das fragliche Bedürfniß decken zu können. Jedoch in Hinblick auf die un zweifelhaft vorhandene Verpflichtung der Staatskassen und in Erwägung der Schwierigkeiten, welche die Herbeischaffung der Mittel ohne ständische Bewilligung darbieten werde; in Erwä gung endlich, daß dann, wenn der Bau schon weiter vorgeschrit ten , ein Antrag auf Bewilligung vielleicht noch schwieriger als jetzt sein könnte, wenn man sich dennoch dann in die Notbwen- digkeit versetzt sehen sollte, ein nachträgliches Postulat zu stellen, fand die Regierung sich veranlaßt, der Ständeversammlung jetzt das Postulat vorzulegen. Es ist von vielen Seiten bei der heutigen Debatte schon anerkannt worden, wie streng die Regie rung in jeder Beziehung sich innerhalb der Grenzen der ver fassungsmäßigen Bestimmungen gehalten hat, und, meine Herren, ich muß hinzufügen, die Negierung ist stolz darauf, und sie kann sich mit gutem Gewissen das Zeugm'ß selbst geben, daß sie sich in dieser Hinsicht bei keiner Gelegenheit und auch bei der vorliegenden nicht, einen Vorwurfzu machen hat. Meinen Be leg dafür führe ich einen ähnlichen Gegenstand an, welcher auch das Hofbauwesen betrifft. Sie werden finden, daß in der Budjetvorlage am ersten und zweiten konstitutionellen Landtage sich außer den übrigen Baubedürfnissen auch ein Postulat von alljährlich 2000 Thlrn. zu etwa vorkommenden Neubauen bei der Hofhaltung befindet. Bei der Frage über Verwendung die ser Summen wird in der Art verfahren, daß von Seiten der Hofhaltung, wenn ein Bedürfniß für einen Neubau oder einen einem Neubau gleichzustellenden Umbau sich herausstcllt, dem Finanzministerium die Vorschläge dazu gemacht werden; das 3!°
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