Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Finanzministerium prüft die Vorschläge, wenn es dies für an gemessen erachtet, auch die Anschläge, und erst nachdem dasselbe sich von der Nothwendigkeit des Baues überzeugt hat, wird die Anordnung erlassen, die im Budjet befindliche Summe zu zah len. Sie sehen daraus, daß Alles so geregelt ist, wie es streng mit den Bestimmungen der Nerfassungsurkunde übereinstimmt. Noch habe ich einen Punkt hierbei zu berühren, der wenigstens für die Folge von einiger Wichtigkeit sein könnte, nämlich, daß das Ministerium allerdings von der Voraussetzung aus geht, daß das neue Theatergebäude selbst in dem Falle, wenn die bewilligte Summe dazu nicht ganz ausreichen sollte und das Fehlende auf andere Weise herbeigeschafft werden müßte, jeden falls an die Stelle des altern in das Werzeichniß Beilage Nr. 1 der Werfassungsurkunde aufzunehmen sein, mithin an die Stelle des altern Theatcrgebäudes treten wird. Noch habe ich ein Wort über den Antrag oder Wunsch des Herrn Bürgermeister Wehner zu bemerken, da mir nicht bekannt ist, ob er denselben aufgegebm hat. (Der Präsident und mehre Mitglieder bemer ken: er"ist zurückgenommen.) — Ich willdaheraufden Wunsch, daß Baue, insofern eine ständische Bewilligung dazu erforderlich, vorher nicht ausgeführt werden sollen, bemerken, wie die Regie rung mit demselben im Allgemeinen vollständig einverstanden ist. Warum sollte sie sich auch eiuerVerlegenheitdurch den unzeitigen Beginü eines solchen Baues aussetzen und einen Tadel darüberge- wärtigen. Sie wird allemal vorziehen, so lange zu warten, bis die Bewilligung dazu erfolgt ist. Es können aber in der That Falle eintreten, wo die Regierung sich selbst Vorwürfe machen müßte, wenn nicht in Zeiten und vor der Bewilligung mindestens Vorkehrungen zum Bauen getroffen würden. Den ken Sie sich den Fall, daß in der Zeit, wo Sie nicht hier ver sammelt sind, das Ständehaus in Feuer aufgeht, oder es brennt das Schloßgebäude oder ein sonst unentbehrliches Gebäude ab. Wollte die Regierung in solchen Fällen, wo der Wiederaüfbau unvermeidlich ist, nicht immer im Voraus Vorkehrungen treffen, so würde ihr die Standcversammlung mit Recht Vorwürfe ma- ft)en, und ich halte daher einen solchen Wunsch oder Antrag für nicht geeignet, und nach meiner Erklärung für überflüssig. Schließlich habe ich noch etwas zu bemerken und zwar in Bestäti gung einer Aeußerung des geehrten Mitgliedes v. Polenz. Es ist allerdings, namentlich in der zweiten Kammer, bei der Be willigung des vorliegenden Postulats vielfach Hinweisung auf die Steuerpflichtigen erfolgt. Es ist von einigen Seiten dar gestellt worden, der Arme im Lande müsse auch seinen Beitrag zu einem solchen Gebäude geben, und also sei es Pflicht der Stände, dessen Interesse zunächst wahrzunehmen. Ich habe Gelegenheit genommen, bei den Berathungen des Berichts der jenseitigen Finanzdeputation, wegen Verwendung der Kassen bestände näher aus einander zu setzen, wie irrig und unrichtig diese Ansichtsei, und nachgewiesen, daß der größere Theil der Ueberschüffe aus den Domänen und Regalien, der mindere Theil aber aus den indirecten und directen Abgaben erlangt worden sei, und darüber wird wohl kein Zweifel obwalten, daß, wenn diese Erträge sich erhöhen, man nicht behaupten kann, daß da durch die Verpflichtung der Abgabenzahler in irgend einer Weise gesteigert und eine Verwendung für gewisse Zwecke sie benach- theiligen werde. v. Crusiu s: Wie ich über den vorliegenden Gegenstand denke und urtheile, habe ich dadurch zu erkennen gegeben, daß ich aus voller Ueberzeugung den Bericht unterzeichnet und die darin ausgesprochenen Ansichten als die meinigen anerkannt habe. Einen erfreulichen Eindruck hat es auf mich gemacht, daß dieser Bericht allgemeine Anerkennung gefunden hat, und ich entbreche mich, irgend etwas weiter hinzuzufügen, da ich auch nicht von einer einzigen Seite einen Tadel gehört habe, der Einfluß auf diese wichtige Abstimmung haben könnte. Unter allen harmonischen Klängen — ich darf wohl sagen,, unter allen freudigen Anklängen in dieser Kammer — welche mir sehr wohl gethan haben, habe ich einen einzigen Ton gehört, der we nigstens meinem Ohre als Mißklang erschien, und mich einen Augenblick betrübte, indem von einer Seite der eine Grund, welchen die Deputation angezogen hat,perhorrescirt worden ist. Es ist dies der Grund, welchen die Deputation aus Rücksicht und zur Rechtfertigung des konstitutionellen Princips gegen den Vorwurf seiner absolutistischen Gegner, „als opfere manin konstitutionell-monarchischen Staaten die geistigen den materiel len Interessen des Volkes, und bleibe Laubfür die Anforderungen der Kunst und Wissenschaft" angeführt hat. Dieser Grund ist angegriffen und behauptet worden- die Beförderung künstleri scher Zwecke sei Sache der Wohlhabenden im Staate und könne weniger oder nicht zu einem Gegenstände ständischer Bewilli gung aus den Mitteln der Steuerpflichtigen gemacht werden; daher wäre ein Streit verschiedener Pflichten, wo nicht ein Wi derstreit des Gefühls und der Pflicht, wie er sich auch bei einem geehrten Redner in der zweiten Kammer kundgethan habe, im vorliegenden Falle wohl erklärlich und unvermeidlich. Dieses veranlaßt mich, mit wenigen Worten das Deputationsgutachten auch in diesem, mir besonders wichtig scheinenden, Punkte zu vertheidigen. Ich glaube, — und Niemand wird es leugnen, — daß die höchsten Staatszwccke keineswegs nur den Rechts schutz und die Sicherheit der Person und des Eigenthums in sich begreifen; sondern daß man wenigstens mit denselben, als unzertrennlich verbunden, die Ausbildung, Beförderung und Pflege der höchsten sittlichen und geistigen Interessen der Staats bürger erkennen müsse. Eine Bürgschaft finde ich nun gerade in der konstitutionellen Staatsverfassung, daß auch der letztere Staatszweck vollständig allgemeine und unumwundene Aner kennung finde. Wenn man nun einen Streit, wo nicht des Gefühls und der Pflicht, doch der verschiedenen aufhabenden Pflichten darin gesucht hat, daß die nächste Verpflichtung der Ständeversammlung dahin gerichtet sein müsse, die möglichste Erleichterung der Steuerpflichtigen zu erzielen: so muß ich dagegen auf der andern Seite meine Ueberzeugung dahin aus sprechen, daß mir diese Verpflichtung weder die nächste, noch die. höchste der Standcversammlung zu sein scheint, ja daß es eine Geringschätzung unserer Auftraggeber oder der Pluralität der Staatsbürger, welchem Stande sie immerhin angehören mögen,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder