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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sein würde, wenn man nicht auch bei ihnen die Ueberzeugung voraussetzen wollte, daß auch sie die höchsten Staatszweckewohl zu würdigen verstehen, die Mittel zu ihrer Erreichung anerken nen und sich ihnen unterwerfen wollen. Ob nun aber die ein zelnen Staatsbürger immer im Stande sind, diese Mittel gehö rig und in ganzem Umfange zu erwägen, dies ist natürlich eine andre Frage. Es ist aber Sache der Repräsentanten der Staatsbürger, es ist Sache der Standeversammlung, zu beur- theilen, ob die von der Staatsregierung anerkannten und vor geschlagenen Mittel zu Erreichung der Staatszwecke geeignete sind und ob die Billigung und Anerkennung derselben im wohl verstandenen Interesse des Volks liege. Daß aber Kunst und Wissenschaft, als sehr eng verschwistert, wesentlich dazu beitra gen, die höchsten Staatszwecke .zu befördern, unterliegt keinem Zweifel, und in dieser Beziehung glaube ich wenigstens, es könne eine Bewilligung für Zwecke der Kunst nicht nur gerecht fertigt, sondern als eine Verpflichtung erscheinen. Diese we nigen Worte glaubtt ich dem entgegenhalten zu müssen, was hie rüber in der sonst treffenden vollkommen anzuerkennenden Rede von dem geehrten Herrn Vicepräsidenten gesagt worden ist. Präsident v. Gersdorf: Da über diesen Gegenstand vielleicht in der Kammer nichts weiter gesprochen wird, so wird der Referent zum Schluß das Wort haben. Referent Bürgermeister Hü bl er: Als Referent habe ich zum Schluß der Debatte nur wenig zu sagen, da alle Sprecher in diesem Saale einmüthig für das Deputationsgut achten und für die in demselben der hohen Kammer empfohlene Bewilligung des für den Bau des neuen-Schauspielhauses ge stellten Postulats sich erklärt haben. Nur zwei Stimmen sind gegen einzelne im Deputationsberichte ausgesprochene Ansich ten laut geworden, die des Vice-Präsidenten und des Abgeordne ten der Universität Leipzig. Denn auch der Herr Vice - Prä sident, wenn ich anders den Sink seiner Rede recht verstanden habe, war mit der Deputation in der Hauptsache vollkommen einverstanden. Auch er hatte sich von der Nothwendigkeit des Baues und davon überzeugt, daß, diese Nothwendigkeit vor ausgesetzt, die Civilliste zu Uebertragung der fraglichen Kosten nicht verpflichtet, die Verpflichtung der Staatskasse zu deren Uebertragung außer Zweifel, und der Bau selbst, in seinem größern Umfange, durch die dermalige größere Bevölkerung der Hauptstadt, den größern Verkehr der nach Sachsen alljährlich strömenden Fremden und die gesteigerten Ansprüche der Kunst, gerechtfertigt sei. Auch er hat sich den Ansichten der Deputa tion, rn Beziehung auf den gerügten Formmangel, vollständig angeschlossen. Denn wenn er unter Beziehung auf §. 97 der Verfassuügsurkunde, die den Ständen durch diese §. einge räumten Rechte und aufgelegten Verpflichtungen durch den, vor ihrer Genehmigung begonnenen Angriff des Baues ver letzt; wenn er die Nothwendigkeit des Neubaues keineswegs so dringend gesunden, daß der Bau nicht bis zur gegenwärtigen Finanzperiode hatte beanstandet werden können; wenn er end lich durch die von der Staatsregierung in der Beilage zum Decrete entwickelten Motiven für die Dringlichkeit des Baues, den Formenmangel nicht gerechtfertigt erachtet," übrigens aber dennoch sich dahin geäußert hat, daß der Mangel der Form ihn nicht abhalten werde, seine Abstimmung für das Postulat zu geben, so sind das alles genau die Ansichten, von welchen auch die Deputation, bei Erstattung ihres Berichtes, ausgegangen ist, und welche sie zu Unterstützung ihres Schlußantrages im Deputationsberichte, umständlich entwickelt, niedergelegt hat. Nur gegen einen Grund des Deputationsberichtes, welcher aus der Rücksichtnahme auf den, Son den absolutistischen Gegnern dem konstitutionellen Princip gemachten Vorwurf entlehnt wor den, daß in constitutionell-monarchischen Staaten die materiel len Interessen in der Regel den intellektuellen vorangestellt zu werden Pflegten, hat sich der Vice-Präsident ausgesprochen. Er will diese Rücksichtnahme als einen Grund für die Bewilli gung nicht gelten lassen, Ich muß darauf aufmerksam ma chen, daß die Deputation alle diejenigen Gründe, welche ihrer Ueberzeugung nach die Größe des Postulates vollständig recht fertigen, und welche vorzugsweise auf Bevölkerung, Fremden verkehr und die Ansprüche basirt waren, welche der jetzige hohe Standpunkt der dramatischen Kunst an ein neues Lheaterge- bäude macht, S. 152 ihres Berichtes vorangestellt, und die sen Gründen S. 153 nur als adminiculirend die allgemeinen Rücksichten, und unter diesen auch die hier in Frage befangne, angeschlossen hat, welche in der jenseitigen Kammer zur Unter stützung des Postulats und wohl mit großem Rechte angeführt worden sind. Zu Rechtfertigung des Deputationsberichts hat in der vorliegenden Beziehung bereits v. Crusius das Nöthige so vollständig entwickelt, daß es meiner Seits einer Schutz- nahme der intellektuellen Interessen nicht bedarf. Ich selbst halte es aber in constitutionell-monarchischen Staaten für eine heilige Pflicht der Stände, darüber zu wachen, daß die intellek tuellen Interessen des Volks, und namentlich auch diejenigen, von deren Beachtung bei dem gegenwärtigen Postulate die Rede ist, in den materiellen nicht untergehen. Auf das, was von dem Abg. der Universität Leipzig, in Rücksicht auf den im De putationsberichte entwickelten Rechtspunkt angedeutet worden, habe ich Folgendes zu bemerken. Der geehrte Abgeordnete ist der Ansicht, daß die Beziehung auf die Bestimmungen des ge meinen Rechts, wie der Deputationsbericht annehme, indem gegenwärtigen Falle nicht ausreichen werde, um die Verpflich tung der Staatskasse, der Civilliste gegenüber, zu Uebertragung des Kostenaufwandes für das neue Theater nachzuweisen, und daß diese Verpflichtung nur aus der Verfaffungsurkunde selbst zu deduciren sei. Davon ist auch die Deputation vollständig überzeugt gewesen. Wenn sie aber auf das gemeine Recht Be zug genommen, und namentlich diejenigen Bestimmungen des selben herausgehoben, wornach dem Nutznießer niemals die Verpflichtung zur Wiederherstellung der untergegangenen, ihm zum Gebrauche überlassenen Sache obliegt, so hat sie damit zunächst den Beweis führen wollen, daß die Civilliste, als Nutznießerin, schon nach dem Begriffe des gemeinen Rechts, nie in den Fall kommen könne, ein ihr zur Nutznießung über-
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