Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
lassenes Gebäude aus eignen Mitteln wieder heHustellen, und es folgt daraus, daß, wenn cs -sich um Wiederherstellung des untergegangenen Gebäudes handelt, die Verpflichtung dazu, selbst nach gemeinem Rechte, nur den Eigentümer, hier den Staat, treffen werde. Die Pflicht der Wiederherstellung aber ist durch die Bestimmungen der werfassungsurkunde klar nach gewiesen. Somit dürste die Art, wie die Deputation auf das gemeine Recht bei Beantwortung der zweiten Frage sich be zog, gerechtfertigt erscheinen. Bürgermeister Schill: Ehe zur Fragstellung übergegan gen wird, will ich nur erlauben, etwas zu bemerken, was auf die Fragstellung selbst Einfluß hat. Ich habe über den Gegen stand selbst nichts gesprochen, weil der von mir mit unterschrie bene Bericht ganz meine Ansicht ausspricht. Allein ich glaube doch, man müsse noch aussprechen, daß das neue Theater an die Stelle desjenigen trete, welches in der Beilage zur Verfassungs urkunde unter Nr. 26 aufgeführt ist, und ich wollte mir an meine Herren Collegen in der Deputation die Bitte und Frage erlauben, daß zugleich diese Voraussetzung in den Schlußantrag ausgenommen werden möchte. Referent Bürgermeister Hü bl er: In dem Beschlüsse der zweiten Kammer ist diese Bestimmung schon ausgesprochen, denn'der Beschluß ist dahin gerichtet: daß did Kammer zu dem Baue eines neuen, ^n die Kategorie der in §. 16 der Verfassungsurkunde bezeichneten Gebäude tre tenden Theaters ein für allemal die Summe von 260,000 Thlr. bewilligt hat. In dieser Fassung ist das zur Genüge ausgedrückt, was von Seiten des Herrn Staatsmini sters bemerkt worden und was durch den vorgeschlagenen Zusatz erreicht werden soll. Wenn die hohe Kammer nach dem Vor schläge ihrer Deputation dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer beitritt und das Postulat der 260,000 Thlr. in eben dieser Maße bewilligt, ist genug geschehen. Bürgermeister Schill: Dadurch, glaube ich aber doch, würde dafür, daß das neue Theater an die Stelle des alten trete, nicht genug geschehen sein. Es war dies blos eine Bemerkung des Herrn Finanzministers, welche wir, wie ich glaube, zu be nutzen und in den Schlußantrag aufzunehmen haben. Referent Bürgermeister Hübler: Im Sinne der zweiten Kammer hat es gewiß gelegen, wie die Fassung ihres Be schlusses deutlich zeigt. v. Polenz: Insofern es nicht nachtheilig werden kann, glaube ich, können wir uns damit vereinigen. v. Crusius: Ich schließe mich der ausgesprochenen An sicht an, obschon ich die Meinung des Referenten im Allgemei nen theile. Präsident v. Gersdorf: Ich gestehe, ich würde geglaubt haben, es verstehe sich dies von selbst. Jndeß habe ich mit Ver gnügen die Erklärung des Herrn Staatsministers vernommen, und glaube, daß über diesen Punkt um so mehr größere Deut lichkeit obwalten müsse. Wenn es aber die Deputation in ihr Gutachten ausgenommen hat, so werde ich es auch in die Frag stellung aufnehmen müssen. Von der Deputation ist am Ende ihres Gutachtens Alles so zusammengefaßt worden, daß es nur einer einzigen Frage bedürfen wird, nämlich der, daß man in Bezug auf diesen Gegenstand dem Beschlüsse der zweiten Kam mer beitrete und zu dem Baue des neuen Theaters ein für alle mal die Summe von 260,000 Thlrn. aus den Kassenüber schüssen bewilligen möge, und es würde,nun der neu hinzuge kommene Antrag der Deputation hinzutreten, daß dieses neue Gebäude an die Stelle des alten, in der Beilage zur Werfas sungsurkunde unter Nr. 26 verzeichneten königlichen Theater gebäudes ausgenommen werden möge. Da hier nur von einer Frage die Rede ist, durch welche die Hauptfrage sofort entschie den wird, so würde gleich die Abstimmung durch Namensauf ruf eintreten. (Die Herren Staatsminister v. Könneritz, v. Zeschau und Nostitz-Jänckendorf verlassen den Saal.) v..Welck: In dem Anhänge zur Werfassungsurkunde unter Nr. 26 heißt es: „die königlichen Theatergebäude." Referent Bürgermeister Hüb ter: Ich habe die Verfas sungsurkunde nicht zur Hand, aber es ist das wohl richtig, weil das alte Opernhaus noch steht. Uebrigens komme ich noch mals darauf zurück, daß die Fassung, welche die zweite Kam mer ihrem Beschlüsse gegeben hat, das vollständig ausdrückt, , was der vorgeschlagene Zusatz ausdrücken soll. Denn sie ent hält schon die ständische Voraussetzung, daß das neue Theater gebäude an die Stelle des alten in die Kategorie der §. 16 der Verfassungsurkunde bezeichneten, zum Staatsgute gehörigen Gebäude trete. Präsident v. Gersdorf: Ich muß bemerken, daß die Herren Minister abgetreten sind, und eine Discussion weiter nicht stattfinden kann. (Die Herren Staatsminister kehren in den Saal zurück.) — Es war nur davon die Rede, daß in der Beilage zur Verfassungsurkunde unter Nr. 26 der Aus druck: „die königlichen Theatergebäude" gebraucht sei, und , es wurde bemerkt, daß das neue Lhcatergebäude nur eins von den dort angegebenen ausmachen würde. Staatsminister v. Zeschau: Ich glaube, daß die geehrte Kammer sich bei der Erklärung beruhigen kann, welche das Ministerium gegeben hat, daß das neue Theater an die Stelle des alten Theatergebäudes tritt, welches sich unter jener Num mer befindet. Nach dieser Erklärung versteht es sich von selbst, da dort von mehren Gebäuden die Rede ist, daß es mit den andern ganz bei der bisherigen Bestimmung bleibt. v. Welck: Das Opernhaus kann nicht mit darunter ver standen sein; denn es steht unter Nr. 25. Ich sollte meinen, daß es, um Mißverständnisse zu vermeiden, besser sei, daß auf
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder