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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. Z. Kammer. 21. Dresden, den 26. Februar. 1840. Zwei und zwanzigste öffentliche Sitzung am 24. Februar 1840. Eingänge auf der Registrande. — Verweisung einer Petition an die zweite Kammer und Beschluß über eine Petition des Pri- vatus v. Heldreich.— Berathung des Berichts der außer ordentlichen Deputation über den Gesetzentwurf, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend. (Allge meine Berathung. - Besondere Berathung §§. 1—4.) — Die Sitzung beginnt mit Verlesung des über die letzte aufgenommenen Protokolls, gegen halb 11 Uhr, in Anwesenheit von 40 Kammermitgliedern. Das Protokoll wird genehmigt und vom Grafen Vitzthum.und v. Schönberg mit voll zogen. — Auf der Registrande ist eingegangen: 1) Bericht der vierten Deputation die Petition der Blei cher zu Ohorn, Christian Gottlieb Rammer und Ge nossen, um Vorlegung eines Gesetzes, wegen Benutzung der wilden Gewässer betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ich weiß nicht, ob die vierte De putation meint, daß der Bericht gedruckt werden müsse, oder ungedruckt bleiben könne. v. Metz sch: Ich glaube, es ist nicht nöthig, daß der Be richt gedruckt werde. Präsident v. Gersdorf: Also würde ich ihn ungedruckt aufeine der nächsten Tagesordnungen bringen kö.nnen?— Die Kammergiebt ihre Einwilligung. — 2) Die Begüterten zu Grimma, Döben, Dorna und noch acht andere Ortschaften, Advocat Wilhelm Eduard Adam und Genossen, bitten um Verwendung bei der- hohen Staatsre gierung für die baldthunlichste Vorlegung eines Gesetzes zu Errichtung einer Landesversicherungs-Anstalt für Schäden der Landesfrüchte durch Hagel. Präsidentv. Gersdorf: Aus den Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags und zwar aus Nr. 42 der Verhandlungen der zweiten Kammer ist zu ersehen gewesen, daß ein ähnlicher Gegenstand durch eine Petition mehrer Be wohner des LeipzigcrKreises, die Errichtung einer Hagelschäden- Assecuranz betreffend, in der zweiten Kammer in Vortrag ge- I. 21. kommen ist, und ich würde mir daher vorzuschlagen erlauben, daß diese Petition an die zweite Kammer abgegeben werden möge, indem dieser Gegenstand zur Berathung dort vorliegt und bearbeitet wird. Ist die Kammer damit einverstanden? — Die Kammer giebt ihre Zustimmung. — 3) Anderweiter Bericht der ersten Deputation, den Gesetz entwurf wegen der Behörde für Entscheidung in letzter Instanz über Competenzzweifel zwischen Justiz- und Verwaltungsbe hörden betreffend. Präsident v. Gersdorf: Jstdem Druck zu übergeben und auf eine der folgenden Tagesordnungen zu bringen. — All gemeine Zustimmung. — 4) Zusammenstellung der ersten Deputation der Differenz punkte zwischen beiden Kammern, den Gesetzentwurf, Erläute rungen zu einigen Artikeln des Criminalgesetzbuchs betreffend. Präsident v. Gersdorf: Dasselbe muß ich mir als Re solution bei dieser Nummer vorzuschlagen erlauben. — Die Kammer giebt ihre Einwilligung. — Präsident v. Gersdorf: Um Urlaub auf 10 Tage, vom 25. Febr. bis mit 5. März d. I., zu einer Geschäftsreise, hat der Graf Vitzthum gebeten. Es würde wohl dem Gesuche nichts entgegen stehen? — Allgemein bewilligt. Bürgermeister Gottschald: Ich bin von der vierten De putation beauftragt worden, die Abgabe einer ihr überwiese nen Petition an die zweite Kammer zu beantragen. Es ist das die Petition der Frohndienstpflichtigen zu Naundorf und Strießen. Die Petenten verwenden sich in solcher da für, daß die aus frühem, vor dem Erscheinen des Ablösungs gesetzes abgeschlossenen, Verträgen hcrrührenden Renten auf die Landrentenbank mit überwiesen werden möchten. Es trifft dieser Wunsch zusammen mit dem ständischen Anträge, der in dieser Beziehung bei vorigem Landtage an die Staatsregierung gelangte. Auf diesen ständischen Antrag ist, wie die Kammer sich erinnern wird, unter dem 10. November 1839 ein aller höchstes Decret eingegangen, mit der Entschließung und Er klärung, daß aus den darin angegebenen Gründen es be denklich gefunden worden sei, auf eine Ueberweisung baarer Geldgefälle und selbst auch nur der, an die Stelle früherer Na turalleistungen getretenen einzugehen. Beide Kammern ha ben sich nun schon auf dieses Decret dahin erklärt, daß man die sen Gegenstand für erledigt erachte. Nichts destoweniger ist 1-
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