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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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doch bei der jenseitigen Kammer von dem Abg. Scholze eine be sondere Petition in Bezug auf diesen Gegenstand eingebracht worden, und diese hat diese Petition an die dritte Deputation zur Begutachtung überwiesen. Die vierte Deputation glaubt nun in Bezug auf die in Frage befangene Petition der Ge meinden zu Naundorf und Strießen, daß man zweierlei Wege einschlagen könne; erstens daß man sie asserviren könnte, bis zu der Zeit, wo etwa von der jenseitigen Kammer die Verhand lung in Betreff der Scholzeschen Petition hierher gelangt; oder den, daß diese Eingabe sofort an die zweite Kammer ge bracht würde, um zugleich von deren dritten Deputation mit geprüft und begutachtet zu werden. Die Deputation giebt der letzter« Ansicht den Vorzug, und beantragt daher, daß die Kammer beschließen möge; diese Eingabe sofort an die zweite Kammer zu überweisen. Präsident v. Gersdorf: Wenn es nach den von dem Herrn Bürgermeister Gottschald angeführten Gründen ange messen scheint, diese Petition an die zweite Kammer zu ver weisen, so würde ich fragen: ob die Kammer damit überein stimmt? — Allgemein Ja. — v. Schönberg: Auch ich habe im Auftrage der vierten Deputation der Kammer eine Mittheilung zu machen. Es betrifft eine Petition des Herrn von Heldreich. Derselbe hat in einer an di: dermalige Ständeversammlung gerichteten Ein gabe, welche zunächst an die erste Kammer gelangt ist, die Her stellung des Straßentractes von Königstein nach Schandau be antragt, wie dies im Interesse aller nach der sächs. Schweiz und in das Schandauer Bad reisenden In- und Ausländer liege. Einen ganz gleichen Antrag hat derselbe aber auch be reits an die zweite Kammer bei gegenwärtigem Landtage ge langen lassen. Es erklärte daselbst der königl. Commissar, daß der frag!. Straßenbau allerdings langst als nothwendig sich herausgestellt habe und dafür schon viel geschehen sei und noch geschehen werde. Bei dieser Erklärung faßte die zweite Kam mer Beruhigung, und ging sofort zur Tagesordnung über, ohne etwas Weiteres auf die Eingabe des Herrn v. Heldreich zu be schließen. Unter diesen Umständen war nun die vierte Depu tation der Ansicht, daß man sich auch in Bezug auf die gegen wärtige Eingabe des Herrn v. Heldreich, welche der geehrten Kammer vorliegt, bei dieser Erklärung des königl. Commiffars beruhigen könne, und esj wurde mir deßhalb der Auftrag, bei der Kammer anzufragen, ob sie die Sache für erledigt betrach ten, oder ob sie noch einen besonderen Bericht, über diesen Ge genstand von ihrer vierten Deputation zu haben wünsche, der allerdings schwerlich ein anderer, als ein abfälliger sein könnte. Ich bitte nun den Herrn Präsidenten, die Frage an die Kammer zu stellen, ob sie bei der Erklärung, die der königl. Commissar in der jenseitigen Kammer über diesen Gegenstand gegeben hat, den Antrag des Herrn v. Heldreich auf sich beruhen lassen wolle. Präsident v. Gers dorf: Ich würde also die Frage an die Kammer zu richten haben: ob sie bei der von der hohen Staatsregierung in der jenseitigen Kammer abgegebenen Er klärung Beruhigung fassen wolle? — Die Kammer ist allge mein damit einverstanden. — Präsident v. Gers dorf: Ich würde nun den Hrn. Bür germeister Starke ersuchen, die Rednerbühne zu betreten, um Vortrag zu erstatten über den Bericht der niedergesetzten außer ordentlichen Deputation der ersten Kammer zur Prüfung des Gesetzentwurfs über den Gewerbebetrieb auf dem Lande. Referent Bürgermeister Starke: Dem Berichte, welchen ich gegenwärtig vorzutragen die Ehre haben soll, hat die De putation einige Bemerkungen vorauszuschicken sich veranlaßt gesehen. Der Zweck davon ist kein anderer, als durch diese Bemerkungen die Ansichten zu rechtfertigen, welche die Depu tation bei den einzelnen Abschnitten des Gesetzentwurfs zu er öffnen bewogen worden. Ich habe mich nun gefragt, ob es sachgemäß, ob es vielleicht selbst der Klugheit gemäß sei, daß dies geschehen; denn ich habe wenigstens eines Sprichworts, welches sich oft bewährt hat, nicht uneinge« denk sein können: „daß. eine Erklärung, welche gerechtfertigt werden könne, nicht so gut sei, als die, welche einer Rechtferti gung gar nicht erst bedürfe." Ich bin jedoch, und zwar für den Fall, daß die Deputation-mir nicht beipflichten sollte, ge- nöthigt, in meinem eignen Namen der Kammer die Bitte vor zutragen, daß sie vornehmlich zwei Gründe zu erwägen die Güte haben wolle, welche eine solche Maßnehmung nvthwen- dig machten. Einmal haben sich nämlich nicht blos einige Scribenten erlaubt, bereits im Woraus dem Publicum ein Urtheil über das Schicksal in öffentlichen Blättern vorzutragen, welches der Gesetzentwurf über den Gewerbebetrieb auf dem Lande in der ersten Kammer haben werde, und dies Urtheil auf die Indivi dualität der Mitglieder gebaut, aus welchen die von der Kam mer ernannte Deputation constituirt worden ist, sondern es sind sogar aus dem Sitzungssaale der zweiten Kammer einige Stim-' men herüber erschollen, welche die erste Kammer bezüchtigen, daß sie sich den collidirenhen Interessen zwischen Stadt und Land, welche dieses Gesetz unvermeidlich' berührt, wie ein glatter Aal entwinden werde, und das heißt wohl nichts Anderes, als daß die Kammer es vermeiden werde, offen und frei im Namen des Volkes auszusprechen, warum sie dies Gesetz annehmen oder ablehnen oder in Bezug auf dasselbe modisicitte Anträge stellen wolle. Nun muß zwar das Resultat der heutigen Be- rathung allerdings erst das richtende Publicum in den Stand setzen, selbst darüber ein Urtheil fassen zu können, ob jene Herolde die Getäuschten oder als Fabeldichter anzusehen seien? Jedoch mußte es mindestens die Deputation ihrer Pflicht gemäß achten, eine bestimmte Ueberzeugung auszusprechen, und die ihr unter liegenden Gründe unverholen zu äußern. Sodann aber war es eine noch weit wichtigere Rücksicht, welche diese Vorerinne- rungen zu dem Berichte veranlaßten und nothwendig machten, nämlich die Rücksicht auf mehr als 100,000 unserer Mitbürger und ihrer Angehörigen, welche in den circa 200 Städten. Markt - und Bergflecken des Vaterlandes dem Gewerbstande
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