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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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angehören, und mit banger Besorgniß der Entschließung der ersten Kammer entgegen sehen. Die. sehr zahlreichen Petitio nen, welche an die erste Kammer aus fast allen Lheilen des Landes eingegangen sind, beweisen zwar, daß sie vornehm lich nur durch die Anträge der zweiten Kammer hervorgerufen worden sind; allein sie beweisen auch, daß die Bittenden von Mutlosigkeit erfüllt sind, weil sie, theilweise nicht grundlos, in der Abschneidung ihres Verdienstes die Entneh- mung ihres Brotes und ihrer ganzen Subsistenz befürchten, Md eine nähere Durchsicht wird auch Jedem von Ihnen die Ueberzeugung aufdringen, daß sie mit einer, ich möchte sagen, herzzerreißenden Lapidarschrift den einzelnen Blattern einge graben sind. Zu ihrer Beruhigung und Verständigung be durfte es einer offenen Erklärung dessen, was man wolle, warum man dies wolle, und warum man der Kammer selbst ein Meh- res nicht anempfchlen könne. - Von dieser Erklärung hofft und wünscht die Deputation nichts weiter, als daß sie auf die ge schlagenen Wunden der Trostlosigkeit einen heilenden Einfluß äußern werde, aber sie ist dessen auch zuversichtlich gewärtig, denn das sächsische Volk hat es oft bewahrt, daß es der größten Opfer fähig sei, und sich in die Lage der Dinge zu fügen wisse., wenn es von der Nothwendigkeit ruhig überzeugt wird, und wenn es vornehmlich die Ueberzeugung gewinnt, daß weder die Regierung noch auch seine Vertreter das Grundprin- cip der Gerechtigkeit aus den Augen setzen. Mit dieser Erklä rung , durch welche ich keineswegs irgend Jemanden in seiner gefaßten Ueberzeugung irre machen will, bitte ich um deren freundliche Beherzigung beiBerathung des vorliegenden Gegen standes, und beehre mich, falls nicht über diese Bemerkung selbst mir von irgend einer Seite ein Einwand entgegengestellt wer den sollte, zuerst auf das allerhöchste Decret, welches an die Stände unter dem 10. Novbr. 1839 erlassen worden ist, über- zugehen. Prinz Johann: Da der Herr Referent über seine eige nen Ansichten, die ihn bei Abfassung "des Berichts geleitet ha ben, sich bewogen gesehen hat, der Kammer sein ganzes Herz zu eröffnen, so erlaube ich mir ein Gleiches zu thun, da ich nicht durchaus in Allem von den aufgestellten Ansichten über diesen Gegenstand geleitet worden bin. Ich glaube, daß vielleicht mehre Mitglieder der Deputation von meiner Ansicht bei der Sache ausgegangen sein dürften. Zunächst bemerke ich, daß das, was Tagesscribenten schreiben, wich niemals von meiner Meinung abbringen wird. Ich lege auf dasselbe gar keinen Werth. Was die Aeußerung derzweiten Kammer betrifft, so ist das etwas Anderes. Die Aeußerung einer gesetzlich constituirten Versammlung prüfe ich, und wenn ich sie begründet finde, so stimme ich ihr bei, wenn nicht, so äußere ich meine Meinung unbefangen. Ich bin bei diesem Gegenstände von der Ueber zeugung geleitet worden, daß es nöthig sei, eine Reform in den Verhältnissen zwischen Stadt und Land eintreten zu lassen; ich bin von der Ueberzeugung geleitet worden, daß die letzte Ständeversammlung einen ganz sachgemäßen Antrag gemacht habe, daß die Negierung den Antrag auf eine sehr sachgemäße I. 21. Weise zur Ausführung bringen wolle, daß ich meinerseits ker nen Grund finden kann, von der gezogenen Linie abzuweichen, daß ich aber auch das Interesse der Städte und des Landes vor Augen habe und daß ich namentlich in den Klagen der Städte eine großeUebertreibung finden muß. Man denkt sich die Sache viel gefährlicher, als sie wirklich ist, und wenn der Gesetzent wurf angenommen wird, werden die Städte durchaus nichts zu riskiren haben. Graf Hohenthal (Püchau): Ich hatte mir gleich vorge nommen, auf den Vorbericht des Hrn. Referenten einige Worte zu erwiedern; allein Se. Königs. Hoheit haben dies schon ge- than. Es betrifft die Aeußerung über die Lagesscribenten. Ich gestehe, daß die Journalisten für mich durchaus keine Autorität sind un.d nie sein werden. Wir sind hier, um nach unserer Ueberzeugung das Gesetz zu berathen, ohne dabei das Ur- theil dritter Personen zu berücksichtigen, und in der Art muß ich mich der Ansicht Sr. Königl. Hoheit anschließen. Referent Bürgermeister Starke trägt nun das aller höchste Decret vor (s. dasselbe nebst Motiven in Nr. 16 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 216) und äußert dann: Auch sind, wie bereits erwähnt worden, dem Berichte einige allgemeine Bemerkungen vorausgeschickt worden, in Be zug auf welche es der Kammer vielleicht genehm sein würde, bei jedem einzelnen Abschnitte ihre Ansicht auszusprechen. Prinz Johann: Ich weiß nicht, ob es nicht zweckmäßi ger sein würde, den allgemeinen Th eil des Berichts bis zum Schluffe vorzutragen, weil sich alsdann das Ganze besser über' sehen läßt. Präsident v. Gersdorf: Ich erlaube mir vorzuschlagen, es möchten im Berichte, wo die besonder» Bemerkungen zu den einzelnen Ztz. beginnen, die allgemeinen zusammen vorge-' lesen werden. Es würde dann am besten die Frage sich auf stellen lassen, ob hierbei einige Redner sprechen wollen. Im Allgemeinen zu sprechen, haben sich bis jetzt 2 Herren erklärt, die ich sodann aufrufen werde. Der allgemeine Theil des Berichts lautet: Der Deputation ist mittelst Beschlusses vom 15. Ja nuar d. I. der Auftrag ertheilt worden: l. den, von der hohen Staatsregierung der Ständeversamm lung vorgelegten Gesetzentwurf, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend, einer Begutachtung zu unterwerfen, und letztere zugleich H. auf den ersten Punkt des, mittelst allerhöch sten Decrets vom 10. November 1839 zur ständischen Bera- thung vorgelegten Gesetzentwurfs, die Erläuterung einiger Bestimmungen des Heimathsgesetzes betreffend, zu erstrecken, weil man diesen Punktmit derBerathung überidieaäl. gedachte Gesetz vorlage zu verbinden fürzweckmaßig erachtethatte. Sie hatsich diesem Auftrage unterzogen, jedoch ihr Gutachten gleichzeitig HI. aufdie weiter unten zu bemerkenden Petitionen mehrerJnnungen zu Oschatz, Grimma und Strehla, sowieIV. aufdie, durch Druck veröffentlichte und der Kammer überreichte, jedoch in Bezug, auf gegenwärtige Vorlage damals an die zweite Kam mer abgegebene Petition einer Mehrzahl von Innungen und 1*
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