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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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seine Gerichtsbestallungen anm'mmt und es den einzelnen Ge- rkchtsinhabern nun überlassen bleiben muß: ob und welche Stellung er ihm bei seinen Gerichten überlassen tpill. Man würdeweitergehn, als der gegenwärtige Zweck erheischt, und ch finde die Bemerkung des Hetrn v. Carlowitz ganz richtig, daß man jetzt nichts Neues anordnen möge, da die Criminal- proceßordnung sobald vorzulegen sein wird. Zweifel müssen gelöst werden und werden noch weiter gelöst werden; aber eine Abänderung des Generale vom Jahr 1783 möchte ich nicht vorschreiben. Präsident v. Gersdorf: Ich würde sonach den Herrn v. Carlowitz zu fragen haben, ob das, was er sprach, in Form eines Antrags berücksichtigt werden solle. v. Carlowitz: Es handelt sich nur von einem Jnterimi- sikcum, daher will ich von einem Anträge absehen. Secrecair Ritterstadt: Ich muß mir doch einige Worte gegen die Aeußerung des Königl. Commifsar erlauben. Nach der Fassung würde es scheinen, als ob bei beiden Arten von Ge richten, den königlichen sowohl als den Patrimonialgerichten, Actuare mit dem Richtereide fungiren müssen; der Unterschied aber ist der, daß ein Actuar bei einem Patrimonialgericht den Richtereid nicht auf sich zu haben braucht. Königl. Commifsar v. Groß: Nicht nothwendig wird es sein, den Actuar mit dem Richtereide zu belegen; allein wenn diese Verpflichtung bei dem Actuar stattfindet, so wird es zur Besetzung der Gerichtsbank ausreichen, wenn nur drei Schöp pen zugegen sind. Bürgermeister Wehn er: Aus den Verhandlungen über diese Angelegenheit ist abzunehmen, daß es höchst schwierig ist, vom Alten abzugehen und,- ohne Zeit zur gehörigen Prüfung zu haben, etwas Neues hervorzurufen. Im Decrete ist blos ein Zweifel gehoben worden, der jetzt blos bei dem Verfahren der Patrimonialgerichte erhoben werden konnte. Practisch ist es also gehalten worden, wie im Decrete angeführt worden ist. War der Gerichtshalter nicht zugegen, und nur der Actuar ohne Richtereid, so hat dieser die Sache besorgt, wenn nur drei Schöp pen gegenwärtig waren. Ich glaube aber, es ist rathsamer, es jetzt dabei zu lassen, bis die neue Criminalproceßordnung vor liegen wird. Das ist ein Zeitraum von ungefähr 2Jahren; denn bei der nächsten Ständeversammlung wird, wie wir nicht be zweifeln, die Criminalgerichtsordnung erscheinen, und bis da hin kann es ohne Nachtheilrecht wohl bei dem verbleiben, was die Negierung vorgeschlagen hat. Staatsminister von Kün neritz: Ich bin selbst der An sicht gewesen, nicht viel Neues zu geben, und in diesem Sinne habe ich mich vorhin gegen einen anderen Antrag ausgesprochen; ich möchte aber doch den Antrag nicht für ganz überflüssig hal ten. Da nämlich die Actuare nunmehr mit dem Richtereid be legt sind, so kann allerdings der Zweifel entstehn, ob der Land richter annoch dabei sein müsse oder nicht. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nunmehr den Herrn v.Zedtwitz fragen, ob er sein em Anträge nochinhärirt. Jchglau-, be, es hat sich derselbe mit dem Anträge des,Königl. Commis- sars vereinigt. v. Zedtwitz: Ich habe geglaubt, daß die Fassung des Königl. Commissars von den Kammermitgliedern bereits ge nehmigt worden sei, und bin damit vollkommen einverstanden gewesen. Präsident v. Gersdorf: So würde ich demnach den Herrn Commifsar ersuchen, seinen Antrag nochmals ausznsprechen. Königl. Comm. v. Groß: Die von mir beantragte Fassung ging dahin: „die Vorschrift des §. 1. des Generale vom Jahr 1783 ist dahin abzuändern, daß, sowohl bei den Aemtern und Königl. Gerichten, als bei den Patrimonialgerich ten auf dem,Lande, die Gerichtsbank für ausreichend besetzt ge achtet werden soll, wenn außer dem mit dem Richtereide beleg ten Actuar oder Viceactuar drei Gerichtsbeisitzer gegenwär tig sind." Referent l). Schilling: Zu dieser Fassung würde ich mir noch, um allen Zweifeln zu begegnen, den Zusatz erlauben: „wogegen es in dem Falle, wenn der Actuar nicht mit dem Richtereide belegt ist, bei der Verordnung vom Jahr 1838 sein Bewenden hat." Königl. Comm. v. Groß: Ich bin damit ganz einver standen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun die Frage an die Kammer richten: Ob sie den vom Referenten amendirten Antrag des Königl. Commissars anzunehmen gemeint sei? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Gersdorf: Es scheint, daß Niemand mehr sich zu erheben wünscht, um über diesen Gegenstand zu spre chen. Es würde sich dann mit Einer Frage abthun lassen: Ob die Kammer gemeint ist, dem Deputations-Gutachten unter dem so eben angenommenen Amendement bekzutreten? — Wenn man mit dieser Fragstellung einverstanden ist, so bitte ich, durch Sitzenbleiben oder Aufstehen auf das Deputations- Gutachten zu antworten. — Es wird einstimmig dem Deputations-Gutachten beigetreten. Dasselbe geschieht bei der darauf folgenden Abstim mung durch Namensaufruf über die vorliegende Verordnung im Ganzen. — Präsident,v. Gersdorf: Nach der Lagesordnung würde nun der mündliche Vortrag der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret, die Landtagsordnung betreffend, folgen. Ich ersuche den Referent, diesfallsigen Vortrag zu halten. Dieses Decret lautet: In Hinsicht aufdasjenige, was den getreuen Ständen durch die Decrete vom-jH.Juni 1834 u 13. Nov. 1836 zu erkennen gegeben und von denselben in der Schrift vom 12. Januar 1837 geäußert worden ist, wird der unterm27. Januar 1833 ihnen mitgetheilte Entwurf zur Landtagsordnung, unter den bereits genehmigten oder nach Befinden noch festzusetzenden Mo- disicationen, auch bei jetzigem Landtagezur Richtschnur wieder um zu dienen haben. Indem Se. Königliche Majestät hiervon und zugleich von Allerh öchstdero Absicht, auch für diesen Landtag den Präsidenten beider Kammern als Entschä digung für den mit ihren Stellen verbundenen außerordentlichen
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