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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Erhaltung des Mittelstandes alles mögliche gethan werden müsse. Hier aber müssen wir das Interesse der allgemeinen Wohlfahrt ins Auge fassen; das ist der leitende Gesichtspunkt, namentlich bei dieser wichtigen und entscheidenden Berathung. Soll ich aber hier meine Meinung sagen, so kann ich die Be günstigung des Fabrikwesens nur für einen allgemeinen Nach- rheil, für eine Quelle großen Schadens ansehen. Einmal schon in Bezug auf die Staatsverfaffung. Denn das Fabrikwesen bedroht die gesetzmäßige Freiheit mit großen und unabwend baren Gefahren durch Auflösung des Mittelstandes. Sie führt zu einem Zustande, wo es nur Herren und Knechte giebt', zu einem viel schlimmem Zustande, als der war, den man so ost dem Feudalwesen zum Vorwurf gemacht hat. Ich gestehe, wenn ich zwischen zwei Uebeln wählen sollte, so dünkt mich der Zustand des Feudalwesens tausendmal wünschens- werther, als der Zustand des Fabriksystems mit seinen Prole tariern, deren Kinder ost schon wie Parias, wie westindische Sklaven behandelt werden, indem frühzeitige und übertriebene Anstrengung ihre Kraft schon in der Jugend bricht. Aber auch im Interesse der Verwaltung halte ich die Erhaltung des Zunft wesens für wesentlich nöthig, sowohl in Bezug auf die intel lektuelle, als in Bezug aufdie moralische Culkur. Die intellectuelle Cultur geht unstreitig zurück, wenn der Einzelne nur wie ein Rad in einer Maschine arbeitet, wenn er ein und denselben Gegen stand Tag für Tag und Jahr für Jahr bearbeitet, wie es in Fabri ken der Fall ist. Die Vielseitigkeit der intellektuellen Bildung dagegen wird durch Anstrengung, durch Nachdenken unstreitig beim selbstständigen Gewerbebetriebe befördert. Aber auch in moralischer Hinsicht ist das Zunftwesen unstreitig vorzuziehen. Der Fabrikarbeiter, der alle Tage-n der Woche von früh bis Abends unausgesetzt von der Natur und dem Genüsse der Frei heit, ebenso wie von der Geselligkeit sich fern halten muß, wird ausgelassen, wenn der Sonntag kommt, verthut an einem Ta ge, was erin einer Woche verdient, und stürzt sich in den Strom wilder Genußsucht, bodenloser Liederlichkeit. Dahin kommt es bei dem Gewerbe- und Zunftwesen nicht leicht, gesetzt auch, diese Anstalten, welche gewiß sehr achtungswerth sind, hatten nicht immer den Einfluß, den sie wirklich haben können. End lich müssen wir noch an das Interesse der Staatswirthschaft denken. So lange es den Fabriken gestattet ist, ihre Arbeiter zu nehmen, wo sie sie finden, ohne zu fragen, ob es Auslän der oder Inländer sind, können wir einer Armentaxe schlechter dings nicht entgehen. Der Fabrikherr hat gegen das Land wei ter keine Verpflichtung, als die jeder Unterrhan hat. Seine Fabrikthätigkeit hängt ab von seinem Vortheib. Wird dieser durch den Wechsel der Zeit und politische Veränderungen beein trächtigt, so stellt er seinen Geschäftsbetrieb ein, und überläßt Hunderte, deren Ernährung ihm vorher zu großem Ruhme ge reichte, den Gemeinden, in denen sie leben, und da diese in der Regel nicht im Stande sind, sie zu unterhalten, dem Staate. Wohin es da kommen will, sehe ich nicht ab. Wir haben an England ein warnendes Beispiel vor uns, und ich glaube ge- wiß, es muß darauf Bedacht genommen werden, die Erhaltung I, 21. der Selbstständigkeit des Gewerbwesens so viel als möglich zu fördern. Üeberdres ist ja der Geist der sächsischen Verwaltung von jeher für ruhiges und gleichmäßiges Fortschreiten gewesen. Selbst indem allerhöchsten Decrete, welches uns jetzt zur Be rathung vorliegt, spricht sich das wieder aufdie unzweideutigste Weise aus. Daher kann man nicht zugeben, daß unsere Ge setzgebung hier ihren Charakter verleugne und destruktiv wirke, zumal, da sie die Erfahrung mancher Nachbarstaaten vor sich hat, zum Beweise, daß unbedingte Gewerbefreiheit sich selbst zerstört. Die Hauptgegner gegen die Ansicht, welche mir die richtige scheint, haben vorzüglich das Argument von der natür lichen Freiheit geltend gemacht; allein ich gestehe, daß ich auf dieses durchaus keinen Werth legen kann. Natürliche Freiheit giebt es für den Einzelnen nur dann, wenn er ein Machtgebiet besitzt, das durch Naturgrenzen von der Berührung mit allen Andern seines Gleichen abgeschieden ist, sei es. nun durch das Meer, oder durch hohe Gebirge, oder durch mächtige Ströme. Da für sich allein kann er machen, was er will; es hindert ihn Niemand. So wie er aber mit Andern seines Gleichen in Verbindung tritt, muß er seine Freiheitssphäre um des Andern willen eben so beschränken, wie sie der Andere um seinetwillen beschränken muß. So ist es eine reine Unmöglichkeit, die man fordert, wenn man aus dem Grunde der.natürlichen Freiheit argumentirt. Ich halte aber dieses Princip auch für sehr ge fährlich. Es ist schon bei der Berathung in der zweiten Kam mer bemerklich gemacht worden, daß dann keine Gesetzgebung stattfinden könnte, weil jedes Gesetz jederzeit eine Beschränkung der natürlichen Freiheit ist. Diesem muß ich vollkommen bei stimmen, und die Kammer sehr bitten, so viel nur immer mög lich ist — Abweichungen im Einzelnen werden unvermeidlich sein.— mit der Staatsregierung und den Vorschlägen unsrer Deputation sich einverstanden zu erklären. Ich würde das für einen Segen ansehen, welcher noch die Dankbarkeit der späten Nachkommen in Anspruch nimmt. Domherr v. Schilling: Uebereinsiimmend mit den ge ehrten Rednern vor mir muß auch ich bekennen, daß ich den vorliegenden Bericht unserer Deputation, wenn ich ihn mit dem jenseitigen Deputationsbyrichte vergleiche, nur mit Freude und mit' Anerkennung der darin befolgten Grundsätze begrüßen kann. Während das jenseitige Deputationsgutachten und die darauf gegründeten Beschlüsse der zweiten Kammer den vorlie genden Gesetzentwurf weit über seine Grenzen hinaus auszu dehnen. und dadurch einen Zustand herbeizuführen trachten, welcher weder dem ursprünglichen ständischen Anträge, wo durch der Gesetzentwurf hervorgerufen worden ist, entsprechend, noch auch mildem Wohle von tausend und aber tausend Fami lien vereinbar sein wird, während bei den Verhandlungen in der zweiten Kammer zu einseitig blos das, was dem platten Lande wünschenswert!) erscheinen möchte, berücksichtiget und dieNechte, die Verhältnisse und Erwerbszweige der Städte zu wenig be achtet worden sind, hat dagegen unsere Deputation, in Ueber- einstimmung mit dem Gesetzentwürfe selbst, die rechte Mitte zu halten gewußt zwischen der Berücksichtigung der dermaligen 2
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