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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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und habe die Bedürfnisse der Landbewohner genauer kennen gelernt. Ich kenne die Unzulänglichkeit der bestehenden Ge setze, um diese Bedürfnisse zu befriedigen. Ich kenne das Miß liche des Consessionswesens, welches einigermaßen dem Mangel der Gesetzgebung abzuhelsen sucht, und habe ost die Keder ange setzt, um für eine bessere Befriedigung der Bedürfnisse des Lan des zu wirken. Als ein Mann, der die Verhältnisse des Landes genau kennt, spreche ich nun meine Ueberzeugung ebenfalls dahin aus, daß die Principien, welche vorliegen, vollkommen genügen, um den Erwartungen des Landes zu entsprechen. Ich bin überzeugt, baß ein Weitergehen, und namentlich ein Eingehen auf die Bestrebungen, welche sich in der zweiten Kammer kund gethan haben, ohne dem Lande einen wesentlichen Nutzen zu verschaffen, einen bedeutenden Nachtheil in Bezug auf die Städte Hervorrufen werde. Etwas mehr zu sagen, enthalte ich mich, da es nur zu Wiederholung der Aeußerungen führen könnte, welche geschehen sind. Ich wiederhole nur meine Ueber zeugung, nach welcher ich mit den Principien, welche vorliegen, vollkommen einverstanden bin. Bürgermeister Wehner: Ueber den Gesetzentwurf im All gemeinen etwas zu sprechen, ist nicht meine Absicht. Ich schließe mich im Allgemeinen an das an, was die geehrten Redner vor mir ausgesprochen haben. Eine kleine Bemerkung muß ich mir aber gestatten. Ein Sprecher hat ein sehr düsteres Bild im All gemeinen von'dem Fabrikwesen entworfen. Ich gebe zu, daß es nicht gut sein würde, wenn alle Handwerke und Gewerbe fa brikmäßig betrieben würden; allein das Bild, welches von dem Fabrikwesen gegeben worden, ist offenbar mit nicht hinreichend abgeriebenen Farben aüfgetragen, zu stark aufgetragen, und ich könnte die Anklage widerlegen und zwar mitShatsachen wider legen , allein es würde von dem Zwecke der Berathung zu sehr ableiten, deshalb thue ich es für heute nicht. Ich wünschte aber, daß derjenige und diejenigen, welche eine solche üble Meinung von dem Fabrikwesen haben, welche glauben, «s gebe nur Herren und Sklaven im Fabrikwesen, selbst eine Zeitlang in Fabrikstädten lebten, sie würden sich bald überzeugen, daß dort von Sklaven und Herren nicht die Rede sei, und daß sie ganz irrig sind. v. Großmann: Ich habe nicht vom Fabrikwesen im All gemeinen , sondern von der Begünstigung des Fabrikwesens ge redet. Dieser muß ich durchaus widersprechen. Ich habe auf das warnende Beispiel von England hingewiesen, welches dieselbe ,zü politischen Convulsionen geführt hat, deren Ausgang nicht abzusehen ist. Ich halte das Fabrikwesen für nothwendig, seine Begünstigung aber für verderblich. Referent Starke: Ich kann in den Aeußerungen sämmt- licher Sprecher blos eine Hinneigung zu den Ansichten der De^ putation erkennen, und würde in dieser Hinsicht nichts zu be merken haben;, allein in Bezug auf zwei Aeußerungen, welche gethan worden, muß ich mir eine kurze Entgegnung erlauben. Die eine betrifft das von dem Herrn Superintendent v. Groß-! mann berührte Fabrikwesen und sein Verhältniß zu dem! I. 21. Staate und zu den gewerbtreibmden Klassen. Unmöglich kann' ich allen von ihm in dieser Beziehung eröffneten Ansichten bei treten und wohl dürften sich auch andere Stimmen, wie schon - theilweise geschehen-dagegen erheben. Jedoch glaube ich, daß sich dazu bei einem spätern Abschnitte des Berichts eine passen dere Gelegenheit finden werde; die andere bezieht sich auf die vom Hrn. Domherrn v. Schilling und Hm. Bürgermeister Schill gethanen Erklärungen, wie sie einverstanden seien, der Gesetzvorlage ihre Zustimmung nur in so weit zu geben, als sie sich auf das Bedürfmß des Landmanns erstreckt. Allein diesen Gesichtspunkt ganz allein konnte die Deputation nicht im Auge behalten, weil die Tendenz des Gesetzes eine doppelte ist; näm lich einmal die Absicht, unbeschadet der Bewahrung der Inter essen der. Städte und das Bedürfmß des Landmannes zu befrie digen, und sydann den swtum guo, wie er sich hier und da ge bildet hat, so weit es ohne Verletzung dritter Jntressen geschehen kann, aufrecht zu erhalten. Durch Verfolgung dieses Grund satzes hat es nicht ausbleiben können, daß bei den einzelnenBe- - stimmungen auch über das Bedürfmß des Landes und seiner Bewohner Festsetzungen gestellt worden sind. Indeß auch in dieser Beziehung dürfte erst später Gelegenheit genommen wer den können, das Nöthige zu eröffnen oder zu rechtfertigen, und würde ich nunmehr zu dem Vortrage der einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfes übergehen. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand sich zum Sprechen erhebt, so werde ich zur speciellen Berathung über gehen. Referent Bürgermeister Starke trägt Z. 1 des Gesetzent wurfs vor (s. dieselbe in Nr. 18 der Verhandlungen der zwei ten Kammer, Seite 239) und äußert noch: Ich muß hier be merken , daß ich mich eines kleinen Versehens schuldig gemacht habe, indem ich nämlich der geehrten Kammer noch nicht die im Deputationsgutachten enthaltenen Bemerkungen, welche specielle Gegenstände betreffen, vorgetragen habe, die zur Be- schlußnahme gebracht werden müssen. Sie lauten folgender gestalt: Nach diesen allgemeinen Bemerkungen wcnvet sich die D e- putation »6 I. zu dem, mittelst allerhöchsten Decrets vom lO.Nov. 1839 vorgelegten Gesetzentwurf über den Gewerbebe trieb auf dem Lande, selbst, und empfiehlt solchen der geehrten KammerzurAnnahme unterden,weiterunten bemerkten speciellen Modisicationen, weil sich die Notwendigkeit des diesfalls zu promulgirenden Gesetzes wegen des laut und fühlbar geworde nen Bedürfnisses derLandbewohner herausgestellt hat und nach obigen Bemerkungen kein ausreichender Grund vorzuliegen scheint, um ihm eine ausgedehntere Tendenz beizulegen, als dies von der hohen Staatsregierung geschehen ist. — Einverstanden erklärt sich hierbei die D e p u t a t i o n rr) mit der Ansicht der hohen Staatsregierung hinsichtlich der Fassung des Gesetzes, gegen welche auch die zweite Kammer etwas nicht zu erinnern gehabt hat, wornach demselben alle Be stimmungen, welche nicht neu sind, sondern sich theils schon in altern Gesetzen vorflnden, theils bisher in unbezweifelter prak tischer Anwendung gewesen sind, einverlerbt, gegentheilig alle 2*
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