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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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es der Kammer angenehm wäre. Meine Idee war, dies zu letzt zu nehmen. Secretair v. Biedermann: Es ist dies ein Satz, der gar keine Bedeutung hat, wenn der Vordersatz wegfällt. Prinz Johann: Allerdings liegt darin der Wegfall; in- deß wäre es doch besser, man ließe eine Frage darauf der Frage über die §. vorausgehen. Präsident v.Gersdorf: Ich würde daher zuvörderst so fra gen müssen: ob man der Deputation folgen und den Beschluß der zweiten Kammer, der in den Worten enthalten ist: „sondern es kann der Zunftzwang n i e weiter ausgedehnt werden, als er bei Erlassung dieses Gesetzes erweislich bereits ausgeübt wor den," wegfallen lassen wolle? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich zu fragen ha ben: obmandietz., wiesle im Berichte enthalten ist, jedoch mit Ausfall des WorteS: „ausdrücklich" und unter denjenigen Modifikationen, die beschlossen find, annehmen wolle? — Mit 27 Stimmen gegen 13 angenommen. — Referent Bürgermeister Starke trägt §. 3 des Gesetzent wurfs vor, nebst den dazu gehörigen Motiven (s. beide in Nr. 19 der Verhandl. der zweiten Kammer, S. 258). — Irgend etwas zu dieser §. hat die Deputation nicht zu bemerken ge habt. Präsident v. Gersdorf: Es scheint als wenn die Kam mer zu tz. 3 nichts bemerken wollte. Da würde ich fragen: ob sie dieselbe annimmt? — Einstimmig angenom men. — Referent Bürgermeister Starke trägt tz. 4 vor nebst Mo tiven (siehe Nr. 19 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 258). Von Seiten derDeputation ist hierzu erinnert worden: Nücksichtlich der 4. §. hat die Deputa tion sich in Con- sormität mit der zweiten Kammer für den Wegfall des Schluss satzes : „Er darf aber halten", übrigens aber für Annahme dieser Paragraphe, aus den Bl. 56 der Ldt. - Acten Beil, zur I». Abtheil. und Bl. 143 flg. der Ldt. Acten III. Abthl. I.Bd. erörterten Gründen auszusprechen, veranlaßt gefühlt, jedoch, wie ihr bei der Vernehmung hierüber mit dem königlichen Herrn Commissar bejahend eröffnet worden ist, vorausgesetzt, daß zwar den Dorfwebern der Verkauf an städtische Fabri kanten auch ohne vorhergegangene Bestellung nachgelassen sei, dennoch aber hierbei irgend etwas an den bestehenden Verboten des Hausirhandels nicht habe geändert werden wollen. Domherr v. Schilling: Ich habe doch ein Bedenken gegen den Wegfall des letzten Satzes in der §. 4. Es ist 'im Deputationsberichte der jensciiigen Kammer als Grund für den beantragten Wegfall angeführt werden: „es sei dieser Satz zu beschrankend und mit den factisch schon bestehenden Verhält nissen unvereinbar." Allein dieser Grund ist nicht ausreichend, da bereits im Decrete zum vorliegenden Gesetzentwürfe erklärt ist, daß factisch bestehende Verhältnisse geschont werden sollen, auch wenn sie über die frühem gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzentwurfs hinausgin gen. Daraus folgt aber doch nicht, daß das, was jetzt hier und da factisch besteht, in Zukunft als allgemeine gesetzliche Norm. angenommen werden müßte. Ich meinesTheils würde dahernicht für den Wegfall jenes Satzes stimmen. Referent Bürgermeister Starke: Das ist wohl auch nicht die Tendenz, sondern gerade durch die Weglassung dieser Bestimmung begiebt man sich der Nothwendigkeit, specielle Bestimmungen darüber festzusetzen. Der Status guv wird eben, weil , nichts weiter erwähnt wird, so wie er sich nach und nach eigenthümlich gebildet hat, bewahrt werden. Prinz Johann: Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Ein wand des Domherrn v. Schilling nicht paßt, weil die Aufrecht haltung des Status gua in ganz anderer Beziehung im Decrete er wähnt worden ist. EssollzwaraufLebenszeiteinemHandwerker, der ausgenommen ist, oder einem Kramer ein Gewerbe gestattet werden, aber nach dem Gesetze wird nicht mehr Concession zu er- theilen sein. Aber hier handelt es sich von Verhältnissen, welche nicht auf Concession Bezug haben, ob Jemand mehr oder weni ger Knechte oder Mägde hält, sondern es handelt sich davon, daß sie Gesinde halten dürfen. Es ist das der Fall gewesen, und sie haben ausdrücklich dasselbe zu dem Zwecke der Leinweberei angenommen, so daß man es nicht zu dem Hausgesinde rechnen konnte. Es sind jenseits verschiedene Vorschläge gemacht wor den, aber man hat das Uebel schlimmer gemacht, als Anfangs. Ich glaube wohl, man könnte sich hiermit vereinigen. Secretair v. Biedermann: Allerdings ist die von Sr. königl. Hoheit gestellte Frage dahin zu erläutern, daß häufig der Fall vorkommt, daß Leute Gesinde nicht nur, sondern auch Gehülfen blos deshalb annehmen, um die Lein weberei zu betreiben; ich stimme daher ganz für die Deputation, und kann die Bemerkung nicht unterdrücken, daß ein solcher Zusatz im Gesetze, in manchen Dörfern Besorgniß erre gen würde. Es ist z. B. in den zu meinem Gute gehörigen Dörfern der Fall, daß viele Häusler weiter nichts betreiben, als die Leinweberei; stirbt nun der Mann, so pflegt die Frau einen Gehülfen in das Haus zu nehmen, sogar unter dem Namen eines Gesellen, obschon das Gewerbe unzünftig ist, nur um die Leinweberei fvrtzutreiben. Die Frau arbeitet mit, aber die schwerere Arbeit verrichtet der Gehülfe. Ich wüßte nicht, was daraus werden sollte, wenn dies Recht ihnen genommen würde. Bürgermeister Wehner: Ich wollte nur eine Bemerkung machen zur Verständigung. Hier ist unter Leinweberei ganz etwas Anderes zu verstehen als unter Weberei, bei ß. 5. Diese Leinweber sind keine zünftigen, sondern Leute, die soge nannte Hausleinwand machen und andere Gewerbe nebenher betreiben, Häusler, Bauern und Andere haben einen und meh re Leinweberstühle, und lassen ihre Leute darauf arbeiten, das hat eben auf die Weberei in Städten keinen Einfluß. Die
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