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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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MLtth eilungen über die Werhandlungendes Landtags. I. Kammer. A Dresden, den 29. November. 1839* Dritte öffentliche Sitzung am 28. November 1839. Aeußerungen in Bezug auf das Protokoll über die vorhergegangene Sitzung der Kammer. — Eingänge auf der Registrande.— Berathung des Berichts der ersten Deputation über das Dekret die Prüfung derBauhandwerkerbetreffend. Die heutige Sitzung wird nach ^11 Uhr eröffnet. An wesend sind an dem Mittistertische die Staatsminister v. Lin- denau, v. Zeschau, v. Könneritz, Nostiz-Wallwitz und diekönigl. Negierungscommissarien v. Wietersheim und v. Merbach. Die Anzahl der anwesenden Kammermitglieder beträgt acht und dreißig. Nach Verlesung des Protokolls der vorhergehenden Sitzung nimmt Domherr v. Schilling das Wort und äußert: Ich habe nur eine kleine Bemerkung zu machen, nämlich die, daß der Zu satz „wogegen es in dem Falle, wenn der Actuar nicht mit dem RichtereiVe belegt ist, bei der Verordnung vom Jahre 1838 sein Bewenden hat", nicht ein Vorschlag von dem Negierungs- commissar, sondern ein Amendement von mir zu dem Vorschläge des Regierungscommissars ist. Ziegler und Klipphausen: Die hohe Kammer hat auf meinen Antrag, die Stellung der Verfassung unter die Garantie des Bundes betreffend, beschlossen, die Sache nur dann vorzunehmen, wenn aus der zweiten Kammer etwas über einen ähnlichen Antrag an uns herüber gekommen sein würde. Ich habe mich schon damals dahin erklärt, und der hohen Kam mer an das Herz gelegt, daß beide Anträge, der, welcher in der zweiten Kammer gestellt wurde, und welcher die hanno versche Angelegenheit bem'fft, und mein Antrag durchaus nicht connex sind. Mein Antrag ist auf das gerichtet, was die Wie ner Schlußakte §. 60. besagt, daß der Bund die Verfassung garantirt, und wodurch in gewisser Hinsicht das wieder aufle ben würde, dessen Verlust durch die Auflösung des deutschen Reiches schmerzlich empfunden worden ist, und das uns sehr fehlt, nämlich ein deutsches Reichsgericht. Dies war ein In stitut von der trefflichsten Einrichtung, und wenn auch lang sam, fand doch der Niedrigste gegen den Höchstgestellten Schutz und Gerechtigkeit. Wie wenig man von Seiten des Bundes auf solchen rechnen konnte, wenn nicht die Garantie des Bun des nachgesucht wird, wo freilich dann der Bund sich verpflich-, I. 3. tet, die Verfassung in seinen Schutz zu nehmen, liegt am Tage. Also nur, wenn das der Fall ist, wenn die Bedin gung, die §. 60. der Wiener Schlußakte festsetzt, eintritt, und die Garantie des Bundes nachgesucht wird, erklärt die Bun desversammlung, daß sie das Recht habe, sich einzumischen. Ich möchte daher die Herren ersuchen, daß sie den damaligen Beschluß etwas reformiren, und zwar dahin, daß sie meinen An trag nicht mit dem inConnexität setzen, welcher von. der zweiten Kammer an uns herüber kommen wird, sondern daß sie ihn an die dritte Deputation übergeben. Vicepräsident v. Deutrich: Es ist ein Kammerbeschluß bereits über die Sache erfolgt, und ich bitte, das Protokoll darüber nochmals zu verlesen, bei welchem wir stehen zu blei ben haben. Bürgermeister Hübler: Es ist überden Antrag des Hrn. v. Ziegler in letzter Sitzung Beschluß gefaßt worden, und so viel ich mich erinnere, mit ausdrücklicher Beistimmung des Herrn Antragstellers dahin gefaßt worden, seine Petition so lange beizulegen, bis der verwandte Antrag aus der zweiten Kammer an uns herübergelangt sein werde, mit Vorbehalt des Beschlusses, beide zur Berichtserstattung entweder an die'dritte Deputation, oder, wie dies jenseits geschehen, an eine beson dere Deputation abzugeben. Ich kann nicht glauben, daß es im Sinne der Kammer liegen werde, einen gestern erst gefaß ten Beschluß ohne die dringendste Veranlassung heute.wieder zurückzunehmen, und halte den Antrag des von Ziegler zur weitern Discussion nicht geeignet. Ziegler und Klipphausen: Ich glaube, daß ich mich darauf beziehen kann und gestehen muß, daß ich von dem, was damals gesprochen worden ist, vieles nicht gefaßt habe. Liegt es an meinem Gehör oder an meinem Sitze, das weiß ich nicht; ich habe aber damals, um nicht etwas Unkluges zu sagen, nichts oder nur wenig gesagt. Allein über Nacht habe ich mir die Sache reiflicher überlegt, und ich muß daraufzurückkommen, daß die Herren Stände meinen Antrag in Ueberlegung ziehen möchten, die Sache an eine Deputation zu übergeben. Der Fall, daß ein Beschluß reformirt worden ist, ist nicht undenklich, auch nicht neu; es hat bereits stattgefunden und wird stattfr'nden, und kann der Kammer nicht pragravirend sein. Wicepräsident v. Deutrich: Es kann doch hier nur über das Protokoll. gesprochen werden, und etwas weiteres nicht. Wenn also das Protokoll für richtig anerkannt wird, so ist die Sache abgethan, und eine Discussion oder weitere Erörterung über die Säche selbst ist nicht zulässig.' , 1
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