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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mung bleibt nun das Verhältniß, wie es zeither war und ich sehe in der ganzen §. weder eine Beeinträchtigung des Landes noch der Städte, auch nicht der einzelnen Gewerbtreibenden, in dem an ihrem bisherigen Verhältnisse nichts geändert wird. Wir alle wissen im Gebirge, wie weit sich die Strumpfwirkerei und wie weit sich die Weberei erstreckt. Hierbei handelt es sich nicht um die seine Weberei, sondern um den gewöhnlichen Betrieb der Weberei, bei der es die zcicherigc Observanz mit sich brachte, daß diejenigen Weber und beziehendlich Strumpfwirker, die sich auf dem,Lande niederließen, das Meisterrecht haben mußten. Dieses Verhältniß bleibt ungestört, und es begründet also die zeitherige Observanz die Vermuthung, daß bei der Weberei und Strumpfwirkerei, wo sie bisher zunftmäßig betrieben wurde, auch in Zukunft dasselbe Verhältniß stattfinden soll. V. Großmann: Der Antrag des Domherrn v. Schil ling scheint mir beachtenswerth, nicht blos wegen der Entbehr lichkeit der Worte, die er in Wegfall zu bringen beabsichtigt, sondern besonders auch wegen der Inconsequenz, die hier vor liegt. Die hohe Staatsregierung hat durch den Hm. königl. Commissar ausdrücklich erklärt und die geehrte Deputation ist von demselben Principe ausgegangen, daß der natürliche Ent wickelungsgang der Gewerbe nicht gehemmt, aber auch nicht etwa beschleunigt und befördert werden solle; gleichwohl glaube ich, liegt hier ein Reizmittel vor, das seine Wirkung nicht ver fehlen kann. Man wird dadurch aufmerksam gemacht und sich veranlaßt finden, um solche Cvncessionen nachzusuchen. .Gesetzt auch, die hohe Staatsregierung schlüge diese Gesuche ab, so daß durch dieselben eigentlich kein materieller Nachtheil entstünde, so würde doch eine gewaltige Besorgniß dieGemü- ther derjenigen ergreifen, welche jenen Gewerbszweig vorzüg lich betreiben. Ich will hier nur an die Städte Zwickau, Oschatz und Kirchberg erinnern, welche großentheils mit Tuch machern bevölkert sind; wenn diese nun lesen, daß man Tuch fabriken auf dem Lagde etabliren wolle, daß man solches der hohen Staatsregierung gewissermaßen anempfiehlt, sie nicht blos dazu ermächtigt, so müssen diese in große Besorgniß ge- rathen. Bürgermeister Schill: Ich stimme hier mit Sr. königl. Hoheit vollkommen überein; es ist ein großer Unterschied zwi schen einer Tuchfabrik und dem fabrikmäßigen Betriebe dieser Profession; letztere soll nach dem Gesetzentwürfe in den Städten verbleiben, erstere kann mit Genehmigung der hohen Staats regierung auf das Land verlegt werden. Ich finde hierbei durchaus nichts, was eine Beeinträchtigung der Städte be fürchten ließe. Die Anlegung von Fabriken, mögen sie nun Baumwollen- oder Schafwollenfabrikation zum Gegenstände haben, war zeither schon auf dem Dorfe erlaubt, wenn die dazu erforderliche Concession ausgebracht wurde. Ein besonderes An reizmittel liegt keineswegs kn der fraglichen Bestimmung, denn zur Anlegung einer Tuchfabrik gehört mehr als man glauben sollte, es ist dies einer der kostbarsten Fabrikzweige. v. Großmann: Ich glaube materiell sind wir vollkom men einverstanden; ich wünsche keine Beschränkung des Fabrik wesens, im Gegentheil möge man dasselbe seinen natürlichen Entwickelungsgang gehen lassen. Die hohe Staatsregierung hat im Gesetzentwurf sehr zart das ausgedrückt durch die Worte: „bleibt hiervon zur Zeit noch ausgenommen;" damit ist Alles gesagt. Ich wünsche nur nicht, daß eine Art Aufforderung in das Gesetz gelegt werde, jedenfalls bitte ich aber, daß es dem Herrn Präsidenten gefällig sein möge, diesen zweiten Satz ab gesondert von dem ersten zur Abstimmung zu bringen; für den ersten Satz stimme ich, gegen den zweiten aber müßte ich mich erklären. Präsident v. Gersdorf: Nämlich den zweiten Satz der von der Deputation vorgeschlagenen §.? - v. Großmann: Ja, von den Worten an: „Es bleibt aber die Betreibung der Tuchmacherprofession zwar zur Zeit noch von vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen, doch soll die Anlegung von Tuchfabriken auf dem Lande, sobald die Concession der vorgesetzten Regierungsbehörde dazu erlangt wird, nicht beschränkt sein." ' Königl. Commissar v. Wietersheim: Ich bemerke nur, daß schon mehre Tuchfabriken auf dem Lande existiren. v. Großmann: Ich habe nichts dagegen, , sie zu geneh migen; ich wünsche nur, daß keine Provokation dazu in das Gesetz ausgenommen werde. Bürgermeister Bernhard!: Das, was ich vorhin sa gen wollte, ist dasselbe, was Herr Bürgermeister Schill bereits erwähnte. Im Gesetzentwürfe ist blos von dem fabrikmä ßigen Gewerbebetrieb auf dem Lande die Rede und nicht von Fabriken. Der zweite Abschnitt des zweiten Satzes könnte, soviel mir scheint, recht füglich wegfallen, und insofern werde ich dem Schillingschen Amendement beistimmen. Was die Anlegung von Tuchfabriken betrifft, fo ist in der §. 34 hinlänglich Vorsehuug in dieser Beziehung getroffen; was da gegen aber den fabrikmäßigen Betrieb der Luchmacherei auf dem Lande anlangt, so hat die hohe Staatsregierung gesagt, daß derselbe zur Zeit noch ausgenommen bleibe, d. h. soviel, es sei vor der Hand an eine nothwendige Ausdehnung desselben auf das Land nicht zu denken. Wird die Zeit kommen, wo es räthlich wäre, die Betreibung der Tuchmücherprofession auch auf dem Lande zu gestatten, so wird die hohe Staatsregierung das ihrige dann jedenfalls von selbst thun. Domherr v. Schilling: So viel ist gewiß, daß, wenn der fragliche Zusatz wegfällt, keine Lücke in dem Gesetze ent steht. Auch ist mir aus der bisherigen Diskussion kein Grund einleuchtend geworden, warum gerade die Tuchfabriken vor an dern hervorgehoben werden sollen. Bürgermeister Gottschald: Nur um das zu bestätigen, was Herr Bürgermeister Schill dargestellt hat, ergreife ich das Wort. Ich könnte mich zwar nach dieser Schilderung der Ver-
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