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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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v. Carlow itz: Ob die Petition des Ziegler und Klipp hausen mit der wegen der hannoverschen Angelegenheiten connex sei oder nicht, ist hier nicht dieFrage; ob er bei der letztenBerathung unsere Aeußerungen gefaßt habe oder nicht, ist auch wieder nicht die Frage. Ich weiß also für seinen Antrag in der Khat nichts anderes rmzugeben, als daß seine Absicht ist, einen Beschluß, der vor wenigen Tagen gefaßt worden ist, ohne einen weiteren Grund umzustvßen. Ich glaube aber nicht, daß sich die Kammer dazu hergeben könnte, um so weniger, als dies gewiß, so viel mir be kannt ist, der erste Fall wäre, wo die erste Kammer ohne einen Anlaß von der andern Kammer zu erhalten — ich verstehe dar unter, wenn sie über einen Gegenstand berüthen und beschlossen hat, und die andere Kammer nicht beistimmte — von dem ein mal gefaßten Beschlüsse zurückgegangen wäre, und ich glaube nicht, daß ein Mitglied sich bewogen fände, davon zurückzu gehen. Bürgermeister Gottschald: Es ist allerdings der Be schluß gefaßt worden, die Zieglersche Petition einstweilen beizu legen, bis der jenseitige Antrag an die erste Kammer gelange. Ich glaube, daß der Wunsch des Petenten sich erreichen lasse, ohne daß unserem Beschlüsse zu nahe getreten wird. Der Pe tent wünscht, daß seine Petition schon jetzt in Berathung ge zogen würde. Nun finde ich zwischen seiner Petition und dem, was in jener Kammer vorgekommen ist, allerdings einige Ver wandtschaft, und ich glaube, man würde dem Wunsche des An tragstellers entgegenkommen, wenn man jetzt diese Petition an die zweite Kammer gelangen ließe. Ich würde schon deshalb daraufantragen, weil auf diese Weise Zeitersparnis erzielt wird; denn es würde in der jenseitigen Kammer zugleich mit dem über den dortgestellten Antrag zu erstattenden Bericht auch über diese Petition zugleich Bericht erstattet werden können. Wird sie aber nicht an die zweite Kammer abgegeben, so wird hier eine besondere Berathung über sie eintreten und das Resultat der zweiten Kammer mitgetheilt werden müssen, somit aber eine Ver vielfältigung der Berathung herbeigeführt. Ich glaube, daß durch die Abgabe der Zieglerschen Petition an die zweite Kam mer für beide Kammern Zeitersparniß einträte. Graf Hohenthal (Püchau): Zn der letzten Sitzung ist durch förmlichen Beschluß festgesetzt worden, die Petition «6 zu legen. Jetzt kommt man wieder darauf zurück und will einen andern Beschluß veranlassen, nämlich den, sie an die zweite Kammer zu verweisen. Haben wir nun einmal je nen Beschluß gefaßt, so muß erst darüber wieder Beschluß ge faßt werden, ob der bei der vorigen Sitzung gefaßte Beschluß umgeworfen werden soll oder nicht. Präsident von Gersdorf: Allerdings habe ich die An sicht des Herrn von Ziegler dahin zu erläutern, daß er seinen Antrag ganz von der hannöverschen Angelegenheit getrennt be trachtet wissen will. Dagegen habe ich nichts einwenden mögen, aber allerdings ist es richtig, daß gegenwärtig, wo das Pro tokoll verlesen worden ist, nur darüber etwas geäußert werden könne, nämlich ob das Protokoll dem Verhandelten nach richtig abgefaßt worden sei oder nicht; alles andere würde der Zukunft zu überlassen sein. Zn der Folge wurde von dem geehrten Sprecher darauf angetragen, es möchte der Gegenstand des gefaßten Kammerbeschlusses ungeachtet an eine Deputation verwiesen werden. Man hat sich dagegen erklärt, nur von Herrn Bürgermeister Gottschald ist gesagt worden, daß der Zeitersparniß wegen angemessen sein, auch der Ansicht des An tragstellers entsprechen könnte, die Sache Krovi manu an die zweite Kammer abzugeben. Ich meines Lheils würde gegen die Ausführung des letztem Antrags zwar nicht gewesen sein; ich muß aber doch die Bemerkung mir erlauben, daß ich mit den andern geehrten Sprechern die Meinung hege, daß ohne ganz besondere eknschlagende Verhältnisse, ohne daß etwas Neues vorgekommen sei, welches die Sachlage verändert, ein Kammerbeschluß nicht sofort abgeändert werden möchte. Wo hin, meine Herren, würde das führen, wenn wir das, was wir gestern beschlossen haben, heute wieder unwerfen wollten. Dann würde dse Verlesung eines jeden Protokolls zu einer neuen Discussion nicht nur darüber, ob es richtig abgefaßt worden sei oder nicht, sondern über die verhandelte Sache selbst veranlassen, was uns in ein großes Labyrinth führen würde. Es ist dies nicht geschäftsmäßig und ich glaube auch keinen Grund dazu in der Landtagsordnung zu finden. Vicepräsident v. Deutlich: Der Consequenz halber trage ich darauf an, daß wir uns streng an die Landtagsord nung halten, so wie in andern Punkten, so auch hier. Zn Z. 59. derselben ist ausdrücklich bestimmt, daß bei Verlesung des Protokolls auf den Gegenstand der Verhandlung selbst nicht zurückgekommen werden kann. Es heißt da: „Jede Sitzung beginnt damit, daß der Secretair das Protokoll der letztvorheri gen verliest." Dann heißt es weiter: „Nach Beendigung der Verlesung fragt der Präsident: ob ein Mitglied der Kammer Erinnerungen gegen das Protokoll zu machen habe?" „Kein Mitglied darf hierbei auf den Gegenstand der Verhandlung selbst zurückkommen. Wer wider diese Vorschrift handelt, ist vom Präsidenten zur Ordnung zu rufen." Also ist hier blos von der Genehmigung des Protokolls die Rede; auf die Sache selbst kann nicht zurückgekommen werden, und es kann blos eine Bemerkung gegen das Protokoll gemacht werden, in sofern ein Sprecher glaubt, daß seine Aeußerung nicht richtig protokollirt worden sei. Bürgermeister Wehner: Ich muß mich dem anschließen, was die Sprecher vor mir bemerkt haben, daß nämlich ein Beschluß, der gefaßt worden ist, nicht wieder abgeändert wer den könne. Ich bin aber darüber zweifelhaft, ob nicht der neue Antrag, welcher vom Bürgermeister Gottschald gestellt worden ist, als ein besonderer Antrag zu betrachten und wieder ein Beschluß darüber zu fassen sei. Inzwischen würde, ehe darauf einzugehen wäre, die Meinung des Antragstellers zu vernehmen sein. Dieser hat sich dafür, daß seine Petition an die zweite Kammer abgegeben werde, noch nicht erklärt. Ich würde ihm aber dazu nicht rathen können, daß er dies thun möge, weil ich nicht sehe, welchen Nachtheil es haben sollte, wenn die Sache hier berathen wird indem in der jenseitigen
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