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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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satzes, wie er aus dem Berichte der zweiten Kammer uns mit- getheilt wird, für einender gefährlichsten, welche in das Gesetz kommen können. Eben so gut und noch eher könnte man 4, 6, 8 Handwerker mehr in die tz. 8 aufnehmcn, als daß man diesen Zusatz annimmt. Es hat allerdings nicht in der Absicht des Herrn Vicepräsidenten gelegen, weiter zu gehen, als bloße Notharbeiten und Uebergriffe in dieser Beziehung in verwandte Handwerke zu gestatten; allein wenn wir die Worte nehmen, wie sie hier sind: „die Handwerker auf dem Lande sollen, wenn sie das Arbeitsgebiet ihrer Profession auf andere dieser ver wandte Handwerke erstrecken wollen, darin nicht beschrankt sein," so geht dies viel weiter, und es handelt sich dann nicht mehr von Notharbeiten, sondern überhaupt von verwandten Arbeiten. Der .Tischler würde Drechslerarbeit, der Schmied Schlosserarbeit fertigen können, und es würde nicht ausge schlossen sein, daß sie mit dieser Arbeit nach tz. 18 freien Handel trieben. Hierdurch würde den Städten so großer Nachtheil zugefügt, daß die Folgen nicht zu übersehen sind. Wir müssen auf die Theile des Landes, meine Herren, Rücksicht nehmen, die nicht zu ihrem Glücke mit kleinen Städten überfüllt sind. Es ist das Erzgebirge und auch ein großer Theil des Voigtlan- des, wo Stadt an Stadt sich reiht und die Gewerbtreibenden sich so überfüllt haben, daß sie in den Städten ihre Nahrung nicht finden, sondern an die Bewohner des Landes gewiesen sind.' Nehmen Sie ihnen noch mehre Gewerbe, so ist die völlige Verarmung dieser Städte unvermeidlich, und das kann nicht der Sinn der Gesetzgebung, nicht der Wille der Kammer sein. Ich bin daher der Meinung, daß man cs bei dem, was dieDc- putation vorgeschlagen hat, bewenden lassen möge. Bürgermeister Wehner: Ich muß dem beitreten, was der letzte Sprecher gesagkhat; allein ich habe noch einen andern Grund, aus dem ich dem Anträge des Herrn Vicepräsidenten keineswegs beitreten könnte, und der liegt in dem Verhaltniß, welches auf dem Lande sich dadurch gestalten würde. Wollten wir das in das Gesetz aufnehmen, was die Deputation als An trag in die Schrift vorgeschlagen hat, so würde auf dem Lande ein Krieg, eine wahre Katzbalgerei entstehen, alle Ordnung auf hören. Was sind „verwandte Handwerke"? Nun das sind z. B. die, welche in Holz arbeiten. Es würde daher der Wagner, der Tischler, der Böttcher, Alle einerlei Arbei ten fertigen wollen. Der Tischler würde Böttcherarbeit, der Böttcher Tische, der Letzte Wagen machen wollen. Verwandte Handwerke im Leder sind der Schuhmacher, der Sattler. Der Schuhmacher würde also Sättel, der Sattler Schuhe machen, und wenn «ein Haus gebaut werden soll, so würde der Maurer Zimmerarbeit machen wollen und umgekehrt. Sollte also eine solche Bestimmung in das Gesetz ausgenommen werden, so würbe es offenbar eine ganz vage Stelle sein, die in einem Ge setze nicht Platz finden kann, und die auch zur größten Ver wirrung auf dem Lande Veranlassung.gäbe. Aus diesem Grunde und aus den andern Gründen, welche andere Herren Angeführt haben, istdas am gerathensten, was die Deputation L. 23. oorgeschlagsu har, nämlich in den Fällen, die vorkommen, Ser Regierung zu überlassen, das zu bestimmen, was nothwendig, und den Bedürfnissen des Landes angemessen ist. Domherr v. Schilling: Ich habe mich früher schon für den Wegfall der von der zweiten Kammer beschlossenen Zu- satzparagraphe und für die Ansicht der Deputation, daß hierüber die erwähnte Voraussetzung in der ständischen Schrift ausge sprochen werde, erklärt; doch will ich mir erlauben, sitzt noch einen vermittelnden Vorschlag zu thun, der geeignet sein dürfte, das Bedenken des Hm. Vicepräsidenten, das ich nicht ganz in Abrede zu stellen vermag, zu beseitigen. Er hat geäußert, und wie mich dünkt mit Recht, es sei unangemessen, wenn bei Er lassung eines Gesetzes eine gewisse faktische Connivenz im Rück» halt gelassen würde. Es ist das gewissermaßen eine re-servsiio mLut-llis. Ein Ausweg wäre nun wohl der, daß darüber in der Ausführungsverordnung etwas bestimmt, namentlich die hauptsächlichsten verwandten Gewerbe angegeben, undfürNoth- fälle den Dorfhandwerkcrn gestattet würde, ihre Profession auf verwandte Handwerke zu erstrecken. Da in der ständischen Schrift nach dem Anträge der Deputation einmal etwas hier über ausgesprochen werden soll, so ließe sich daselbst auch der Antrag aufnehmen, daß es der hohen Staatsregierung gefallen wolle, in der Ausführungsverordnung die verwandten Gewerbe, auf welche ein Dorfhandwerker in Nothfällen seine Profession erstrecken dürfe, zu bezeichnen. Dann wäre nicht blos eine faktische Connivenz vorhanden, sondern sie würde durch die Aus führungsverordnung autorisirt sein. Präsident v. Gersdorf: Sind Sie gemeint einen An trag darauf zu stellen? Staatsminister Nostitz und Iänckendorf: Ein Paar Worte muß ich mir schon in Bezug auf die gerügte Connivenz erlauben. Während meiner amtlichen Wirksamkeit ist mir nicht ein Fall erinnerlich, wo sich über Ueberschreitungen der hier fraglichen Art beschwert worden wäre. Es hat sich auf dem Lande ein Zustand gebildet, dem entgegen zu treten man durch aus keine Veranlassung gehabt hat, und auch selbst von Seiten der Innungen scheint eine Beschwerung in jenem Zustande nicht gefunden zu werden. Unter diesen Umständen, glaube ich, möchte die Connivenz wohl gerechtfertigt erscheinen. v. Metz sch: Ich wollte mir die Frage erlauben, ob vom Herrn Vicepräsidcnten ein Antrag gestellt worden sei? Prinz Johann: Es bedarf eines Antrags nicht; denn rx will den Antrag der Deputation abgelehnt und dem Antrag von der zweiten Kammer beigetreten wissen. Vicepräsidenr v. Carlo witz: Allerdings habe ich kernen bestimmten Antrag stellen können. Die zweite Kammer darf aber verlangen, daß wir auf ihren Beschluß eine Frage stellen, und wird auf ihren Beschluß die Frage gestellt, ob man den selben nach dem Vorschläge der Deputation ablehnen wolle, s- antworte ich mit Nein. L*
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