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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Gersdorf: Zch werde nun erwähnen, wir ich mir die Fragstellung gedacht habe. Im Bericht ist von der Deputation vorgeschlagen worden, hinter das Wort „Land gemeinde" die Worte „einschließlich der §. 20. der Landge meindeordnung genannten Grundstücke" aufzunehmen, und ob dies geschehen soll, wäre die erste Frage. Dann würde ich darauf übergehen, ob man im Berichte nach dem Beirath der Deputation das, was die zweite Kammer beschlossen hat, ab lehnen wolle, ferner ob man im Bericht gleichfalls den Satz der zweiten Kammer: „die Handwerker auf dem Lande sollen, wenn sie das Arbeitsgebiet ihrer Profession auf andere, dieser verwandte Handwerke erstrecken wollen, darin nicht beschrankt sein", abzulehnen geneigt sei; dann ob man die wie sie sich nun gestalten würde, annehmen wolle, und endlich, ob man den am Ende des Deputationsgutachtens gestellten Antrag, die Voraussetzung gewisser Dinge betreffend, .in die Schrift aufzu nehmen, beizutreren gemeint sei. , So glaube ich, würde sich die Sache auflösen, ich würde aber zugleich bemerken müssen, daß der Antrag des Herrn Vicepräsidenten sich nicht zur Un- terstützungsftage eignet, indem er einfach der Deputation ent gegentritt. Wer ihm also beitritt, spricht sich gegen die Depu tation aus, und wenn das Deputalionsgutachten abgeworfen wird, würde ich die Frage zu stell: n haben, ob man der zweiten Kammer beitrete, v. Großmann: Die letzten Worte der geehrten Depu tation, welche anfangen: „die Deputation schlägt daher der geehrten Kammer vor, die Voraussetzung u. f. w. sind mir höchst bedenklich, weil selbst nach der Erklärung der hohen Staatsregierung rine Connivenz so wenig als Cognition statt gefunden hat. Ich würde gegen einen solchen Antrag in der ständischen Schrift stimmen müssen, und würde lieber die Sache in ihrer gänzlichen Unbestimmtheit lassen, in der sie sich jetzt befindet. Präsident v. Gers do rf: Zch weiß nicht, ob ich zu der Fragstellung übergehen kann, welche ich vorgeschiagen habe, oder ob der Domherr v. Schilling noch etwas zu sprechen wünscht. - Domherr l). Schilling: Ich würde bei der letzten Frage, wenn es sich darum handelt, ob in der ständischen Schrift die von der Deputation bezeichnete Voraussetzung ausgssprochen werden soll, mir den Vorschlag erlauben, in die ständische Schrift auch den Antrag mit aufzunehmen, daß in der Aus führungsverordnung eine nähere Bezeichnung der verwandten Gewerbe, auf welche in Nothfällen ein Dorfhandwerker seine Profession erstrecken dürfe, erfolgen möge. Prinz Johann: Es würde dieser Antrag erst unterstützt werden müssen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde, ehe ich zur Frag stellung übergehe, den Antrag des Domherrn v. Schilling, daß hierüber in der Ausführungsverordnung etwas Näheres be stimmt werde, zur Unterstützung bringen und fragen, ob man denselben unterstütze? — Wird nicht ausreichend unter stützt. - Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich zur Fragstel lung selbst übergehen. Im Berichte ist von der Deputation vorgeschlagen, daß die Worte: „einschließlich der §. 20 der Landgemeindeordnung genannten Grundstücke" ausgenommen werden möchten, und ich frage: ob die Kammer dem beistimmt? — Einstimmig bejaht. — Präsident v. Dersdorf: Alsdann frage ich: ob die Kam mer nach dem Beirath der Deputation die Einschaltung der Worte: „insoweit nicht ein Verbietungsrecht nach §. 2 des Ge setzes entgegen steht" abzulehnen gemeint sei? — Wird gegen 7 Stimmen beja ht.— Referent Bürgermeister Starke: Es'würde sich nun auch der Antrag des Herrn Secretair Nitterstädt erledigen. Präsident v° Gersdorf: Es ist auch von ihm kein be stimmter Antrag gestellt worden, sonst würde ich ihn zur Un terstützung haben bringen müssen. Ferner ist von der Deputa tion vorgeschlagen worden, daß man die Aufnahme der Worte: „die Handwerker auf dem Lande sollen, wenn sie das Arbeits gebiet ihrer Profession auf andere, dieser verwandte Hand werke erstrecken wollen, darin nicht beschränkt sein" nicht ge nehmigen möge, und ich frage: ob man dem beipflichte? — Wird gegen 3 Stimmen besaht. — Präsident v. Gersdorf: Und nun wmde ich fragen: ob die Kammer die so geänderte Z. 8, wie sie theils in dem Gesetz entwürfe enthalten ist, theils durch die gefaßten Beschlüsse sich modisicirt hat, annehme? — Wird einstimmig ange nommen. — Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich auf den Punkt kommen, den der Domherr 0. Schilling erwähnt hat. Domherr v. Schilling: Es ist mein Antrag nicht hin reichend unterstützt worden. Präsident v. Gersdorf: So würde ich unbedingt zu fragen haben, ob die Kammer nach dem Vorschläge der Depu tation: „die Voraussetzung, daß es in dieser Beziehung bei dem zeitherigen Verfahren bewenden möge," in der Schrift aus sprechen will?— Wird gegen 1 Stimme bejaht. — tz. N (s. Nr. 20 der Verhandlungen der zweiten Kammer Seite 281). Referent Bürgermeister Starke: Ich muß der Entschlie ßung der geehrten Kammer anheim stellen, ob es ihr gefällig sei, daß die §§. 10, N und 12 zugleich mit vorgelesen werden, theils weil die Motiven sich darauf beziehen, theils weil die Deputation generelle/Vemerkungen sich erlaubt hat, oder ob über die §. 9 allein die Debatte beginnen soll? Bürgermeister Wehner: Ich glaube, daß wir ganz auS
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