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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Ausübung des Concessionsbefugnisses in den Händen der Re gierungsbehörden zu Mindern geeignet sein dürste. Bürgermeister B e r n h a r d i: Als vor kurzerZektdie Frage über den von der zweiten Kammer beantragten Zusatz, wie er sich im Deputationsbericht befindet, gestellt ward, habe ich die Frage, wie ich offen bekennen muß, mißverstanden und habe gegen meine Ueberzeugung abgestimmt, indem ich aufge standen bin. Ich will daher feierlichst protestiren gegen die An sicht, als habe ich der Deputation nicht beitreten wollen, und ich erkläre eben so feierlich, daff ich mit der Deputation ganz und gar einverstanden gewesen bin und es noch bin. Präsident v. Gersdorf: Wir'-würden jetzt die Session schließen und uns morgen früh 10 Uhr zur Fortsetzung der Be- rathung über den vorliegenden Gegenstand versammeln. Schluß gegen 2 Uhr. Bier und zwanzigste öffentliche Sitzung am 26. Februar 1840. Fortsetzung der Berathung des Berichts der außerordentlichen De putation über den Gesetzentwurf, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend. (Besondere Berathung der ZH.9-15).- Die Sitzung, bei deren Beginn der Herr Staatsminister Nostitz und Iänckendorf und der königl. Commissar 0. Merb'a ch anwesend sind, wird, nachdem sich 36 Mitglieder eingefunden hatten, mit Verlesung des über die vorhergehende Sitzung aufgenommenen Protokolls eröffnet. Nachdem dies geschehen, erhebt sich v. Großmann: Da, wo von der Cvnnivenz die Rede war, wurde auch eine Aeußerung von mir erwähnt, als ob ich dieselbe für unschädlich erklärt hätte; ich habe aber das Dasein jeder Cvnnivenz geleugnet, weil niemals eine Cognition über Notharbeit bei den Behörden stattgefunden habe. Von Seiten der Staatsregierung selbst ist sowohl durch den Henn Staats minister, als durch den Herrn königl. Commissar eben dasselbe erklärt worden, daß keine Cvnnivenz stattgefunden habe. Wür de die Cvnnivenz zugegeben, so wäre der Antrag des Herrn Vi cepräsidenten aus moralischen Gründen höchst annehmbar. Man könnte das Gesetz nicht ohne Beseitigung einer solchen rsssrvgti» mentalis ausgehen lassen. Secretair Bürgermeister Ritrerstädt: Auf diese Bemer kung habe ich zu entgegnen, wie ich nicht finde, daß in dem Pro tokoll bemerkt wäre, daß v. Großmann sich für die Cvnnivenz ausgesprochen hätte. O. Großmann: Ich bin mit mehren andern Sprechern zusammengestellt. Es ist ein Ke»um6 vom Ganzen. Secrstair Bürgermeister Ri tterstäd t: Hier kömmt die Stelle im Protokolle vor. Dadurch, daß ich die Aeußrmngen meh rer Sprecher zusammengefaßt habe, sieht es allerdings aus., als ob sich 0. Großmann dafür erklärt hätte; ich werde aber am Rande bemerken, daß dem von ihm widersprochen worden ist. Nach dieser Berichtigung wird das Protokoll von dm Mit gliedern v. Erdmannsdorf und v. Zedtwitz mit vollzogen. Präsident v. Gersdorf: Vorzutragen habe ich Nichts, als daß ein Bogen zur Unterschrift auf das Concert eines ge wissen Wohllebe, welcher in der hiesigen Blindenanstalt gewe sen ist und gute Zeugnisse für sich hat, für die Herren, welche sich unterzeichnen wollen, auf dem grünen Tische ausliegt. — Auf der Registrande ist nichts ringegangen und ich ersuche demnach den Hm. Referenten, die Rednerbühne zu betreten. In der Berathung sind wir bis zur 9. §. gekommen. Das De- putationsgutachtcn ist bereits gestern verlesen worden und für heute bleibt nur die ß. 9 und der folgende betreffende Theil des selben vorzutragen übrig. Referent Bürgermeister Starke besteigt die Rednerbühne und eröffnet seinen Vortrag mit der einleitenden Bemerkung: Die HZ. 9—12 sind der Kammer bereits am gestrigen Tage vorgetragen worden, aber ihrem Inhalte nach so verschieden, daß jeder derselben einer besonder» Beschlußnahmc bedürfen wird. Sie hängen indeß in sofern mit einander zusammen, als in ihnen das Verfahren bestimmt worden ist, welches bei der Aufnahme der Handwerker auf dem Lande stattsinden soll, indem, je nachdem nur einer der in ß. 8 genannten Handwerker Aufnahme finden wird, dann dazu die Einwilligung der Orts obrigkeit und des Gemeinderathes ausreichen, in andern Fällen aber es der Concession der Regierungsbehörde bedürfen soll. Wenn es nun der Kammer genehm wäre, so würde ich in Vor schlag bringen, daß man sich erst im Allgemeinen über das der Staatsregierung vindicirte Concessionsrecht ausspräche und dann erst über das einzuschlagende Verfahren abgesonderte Entschließung fasse. Hierüber ist auch gestern bereits das De putationsgutachten vorgetragen worden und kann daher die allgemeine Debatte ohne Weiteres beginnen. v. Großmann: Das Concessionsrecht ist allerdings wohl eine Erschwerung im Gebrauch gesetzlich zugestandener Rechte; allein ich halte es hier für unbedingt wesentlich und nothwmdig, wenn der Zweck des Gesetzes' erreicht werden soll. Die Staatsregierung ist es, welche die Stelle des Steuermanns auf dem Schiffe vertritt. Sie hat allein eine klare Uebersicht des Ganzen, die keiner Unterobrigkeit, am allerwenigsten dem Gemeinderathe zu Gebote steht. Sie ist es, welche daher allein im Stande ist, das gegenwärtige Bedürfm'ß des Ganzen, die Verhältnisse und Ansprüche auf das Gerechteste zu würdigen; denn sie ist auch durch ihre Unparteilichkeit ein Gegenstand all« gemeinen Vertrauens. Die einzelnen Gemeinden sind zu sehr unmittelbar von den Persönlichkeiten und den Verhältnissen der Petenten berührt, als daß von ihnen unter allen Umständen ein ganz unparteiisches Urtheil zu erwarten wäre. Ich erinnere mich, einen Fall gehört zu haben, der 'bei einer KmMreetioll
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