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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sein," abgeworfen worden. Das ist das minus; allein die Depu tation hat sich selbst gegen die Annahme der von der zweiten Kammer vorgefchlagcnen §.9 erklärt, in welcher eben das aus drücklich sich befindet „oder andrer als der in gedachter ß. bezeich neten." Ich muß also wünschen, daß die Worte von „oder auch andrer als der in der gedachten tz. bezeichneten" in Wegfall gebracht werden, und erlaube mir, dies als einen Antrag zu stellen, für welchen ich das Präsidium bitte, die Unterstützungs- frage an dir hohe Kammer zu richten. Präsident v'. Gersdorf: Die Kammer hat den Antrag vernommen, nach welchem die Worte- von „oder auch andre als der in der gedachten ß. bezeichneten," in Wegfall kommen sollen. Wird dieser Antrag unterstützt? — Die Unterstützung erfolgt nicht ausreichend.— Bürgermeister Bernhard!: Auch ich theile das Beden ken, was Herr Bürgermeister Schill in Ansehung der auf Seite 775 des Deputationsberichts befindlichen zwei letzten Sätze erhoben hat. Auch ich wünsche, daß diese beiden Satze in Wegfall gebracht werden mögen, weil sie sich blos auf einen Fall beziehen, nicht aber auf alle vorkommende Falle anwendbar gemacht werden können. Jedenfalls würde ich einen Anstoß an dem Worte „Beschlußnahme" in der letzten Zeile des Satzes finden, wenn das Wort „Beschlußnahme" gleichbedeutend sein soll mit dem Worte „Beschlußfassung." Allein „Beschluß fassung" scheint mir nicht erschöpfend genug zu sein, weil in dem Falle, .wenn die Obrigkeit nicht beschließt, daß der Bitt steller abfällig zu bescheiden sei, das Wort „Beschlußfassung" nicht paßt; denn wenn sie glaubt, daß der Bittsteller bei sei nem Gesuche etwas für sich habe, so hat die Obrigkeit nichts zu beschließen, sondern nur den Gemeinderath und nach Befinden auch die Gutsherrschaft zu fragen, und dann an die vorgesetzte Regierungsbehörde Bericht zu erstatten. Sollte es daher der Fall sein, daß beide Sätze in der §. beibehalten werden, so würde ich für angemessen erachten, daß die Worte „zur Be schlußnahme" wegfallen, oder es könnte dafür gesagt werden: „zur Besorgung des Erforderlichen." Präsident v. Gersdorf: Der Antrag würde also ein eventueller sein, und die Sache so stehen, dass, wenn die beiden letzten Satze nicht in Wegfall kämen, winden Sie wünschen, daß das Wort „Beschlußnahme" wegflele; insofern aber diese Worte substituier werden sollten, würden Sie-bestimmt aus sprechen, daraufdie Unterstützungsfrage andieKammer zu richten. Nach diesem eventuellen Anträge würde es nun heißen statt „Beschlußnahme", „zur Besorgung des Erforderlichen." Wird dieser Antrag unterstützt,? — Es erheben sich für diesen Antrag nur 4, Mitglieder. — GrafHohenthal (Püchau): Ich bitte um das Wort, um mich>abermals eines Treubruchs zu bezüchtigen und als uni getreues Mitglied der Deputation mich zu den Ansichten des Herrn Bürgermeister Schillzu bekennen. Wenn man anneh men Muß, daß die Localobrigkeit am besten das Bedürfniß der I. ÄZ. Gerichtsunterthanen beurtheilen kann, so sind« ich es bedenk lich, noch eine besondere Bestimmung über den Recurs auszu-» sprechen, ha bekannt ist, daß gegen die Entscheidung der Unter« und Mittelbrhörden ein Recurs frei steht, und man besonders fürchten muß, daß durch-den Schlußsatz unnöthige Recurser- greifungcn provocirt werden können. ' Graf Hohenthal (Königsbrück): Der Herr Refe rent hat vorhin im Namen der Deputation erklärt, daß er dem Anträge des Herrn Bürgermeister Wehner beitrete; mir hat aber geschienen, als ob derselbe bei der Kammer nicht Unter stützung gefunden hätte. Prinz Zohann: Ich glaube Nicht, daß der Referent im Namen der Deputation, sondern nur in seinem eignen den Bei tritt ausgesprochen habe. Uebrigens ist es begründet, daß die ser Antrag nicht unterstützt worden ist. Ich erlaube mir nun eine ergebne Bitte über die Fragstellung auszusprechen, die zu gleich auf die Erledigung der Schill'schen Amendements Bezug hat. Ich wünschte nämlich, daß das Deputationsgutachten satzweise zur Abstimmung kommen möchte, weil ich glaube, daß der zweite Theil des Schill'schen Amendements, den letzten Satz wegzulassen, noch mehr Stimmen für sich haben wird, als der erste. Was den ersten Satz betrifft, so halte ich den selben deshalb für nöthig, weil in der zweiten Kammer das Be- fugniß der Regierungsbehörden bezweifelt wird, auf dergleichen Recurse Resolution zu ertheilen. Die ganze Organisation die ser tz. aber, wie sie die Deputation beantragt hat, eben darauf hinausgeht, dies anwendbar zu machen. Im Gesetzentwurf war die Sache ganz' anders gestaltet; da war mehr das Mate rielle an die Spitze gestellt; jetzt steht ihr der Recurs frei, wenn sie abfällig bescheiden will; wenn sie beifällig sein will, muß sie Bericht erstatten, und dann entscheidet die , höhere Behörde. Es würde daher eine Lücke entstehen, und die §. unvollkommen sein, wenn diese Worte nicht darin stehen bleiben sollten. König!. Commissar v. Merbach: Es ist von dem Hrn. Referenten darauf Bezug genommen worden, daß der letzte Zusatz von mir, als Negierungscomnnssar, bei der Deputation beantragt worden sei, und ich muß mich dazu bekennen, daß ich an diesem Zusatze Schuld bin. Meine Ansicht war diese: Die wie sie die Deputation vorschlägt, sagt im Eingänge: „Gesuche um Aufnahme mehrer von den §. 8 genannten Hand werkern in eine Landgemeinde, oder auch andrer als der in der. gedachten Paragraphe bezeichneten , sind zwar zunächst, sei es von Seiten der Gutsherrschaft, Landgemeinden oder den bethei- ligten Handwerkern selbst, bei den Obrigkeiten anzubringen." Da hegte ich die Besorgniß, daß diese Bestimmung von Leuten, die in der Form sehr ängstlich, sind,, so konnte ausgelegt werden, als wenn es unter allen Umständen und unbedingt erforderlich sei, daß solche Gesuche hei den Unterbehörden müßten ange bracht werden, und als würde es verboten sein, solcher Ge suche auch in Eingaben an die Mittel- oder Qberbchörden zu gedenken. Nun können sich aber mehre Fälle ereignen, wo 3* >
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