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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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dürst das Meisterrecht n u r in einer großen Stadt erlangen. Ääs ist aber nicht die; Absicht. Wenn zwischen großen und kleinen Städten in Bezug auf die Forderungen der Innungen ein Unterschied obwaltet, so muß hierdurch eine große Ungleich heit hervorgerufen werden; sobald man den Landhandwerker nur an die nächste Stadt weisen will. Ein .Dorf, welches zunächst an einer kleinen Stadt liegt, wird an die Innung der kleinen Stadt, mag sie auch noch so unfähig sein, mit seinen Landmeistern gewiesen, und umgekehrt ein Dorf, welches nah an einer großen Stadt liegt, fallt der dor tigen Innung anheim. Kömmt man also nicht darauf hinaus, daß die Dorfhandwerker sich nun bei den Innungen großer Städte anwerben lassen müssen, als etwa in Dresden, Leipzig oder Chemnitz, und darauf kann man nicht hinauskom men, so finde ich meinen Vorschlag nicht widerlegt. Bürgermeister Wehner: Ich würde mich doch mehr für den Gesetzentwurf erklären, und ich habe dafür zwei Gründe. Vorerst hat mich die Erfahrung gelehrt, daß es nicht gut sei, wenn die Handwerker auf dem Dorfe an die Innungen ver schiedener Drte gewiesen sind, wie es hier heißt: an eine der nächsten. Es wird die Leichtfertigkeit in der Aufnahme von Meistern dadurch sehr befördert, denn es wird ein Handel mit -er Ertheilung des Meisterrechts getrieben werden, was leider schon statt findet. Ich weiß z. B., daß man in einer Stadt die Meistergebühren herabgesetzt, und Leute zu Meistern ausge nommen hat, ohne nur zu fragen, wie es mit ihrer Qualifika tion stehet. In einem andern.Falle ist ein solcher Mann von einem Ort zum andern gegangen, und hat sich da aufnehmen lassen, wo es ihm am wohlfeilsten zü stehen kam. Zweitens hat es auch einen Nachtheil auf die polizeiliche Einrichtung we gen der Handwerksgesellen. Wenn mehre Handwerksgesellen von einer Innung an einem und demselben Orte sind, und die Meister zu verschiedenen Innungen gehören, so ist es schwer, für die Gesellen im Erkrankungsfalle Vorsorge zu treffen. Ein Einzelner einer Innung kann nicht so viel beitragen, als wenn in einem Orte mehre Meister zu derselben Innung gehören, die verbunden sind, für die Kranken zu sorgen. Ich weis selbst aus Erfahrung, wie äußerst schwierig das ist, wenn in einem Dorfe ein Handwerk sich befindet, wo die Meister dessel ben sich zu verschiedenen Innungen bekennen, weil dann, wie matt zu sagen pflegt, die Gesellen nicht unter einen Hut zu bringen sind, und weil man, mit verschiedenen Innungen und nicht mit blos einer zu thun hat. Bürgermeister Hübler: Zur Motivirung meiner eignen Abstimmung bei §. 13 wollte ich nur bemerken, daß ich für den Vorschlag der geehrten Deputation stimmen, also zu dem Ge setzentwurf zurückkehren werde. Ich halte die Bestimmung, wie sie der Gesetzentwurf vorgeschlagen hat, für die stringenteste, und für diejenige, welche noch am geeignetsten ist, den Miß bräuchen, die nach den leider gemachten Erfahrungen bei der Eknwerbung der Landmeister in die städtischen Innungen nur zu häufig stattzusinden Pflegen, eine Schranke zu setzen. v. PoserN: Ich habe dieselbe Ansicht früher in der De putation verteidigt, die der Herr Vikepräsidettt aufstellt, eins mal darum, weil ich eine Ungleichheit für diejenigen Dorfhand- wcrker in dem Deputationsvorschlag finde,, welche in der Nähe einer großen Stadt wohnen, indem bei größeren Städten auch größere Gebühren gegeben werden müssen, und das andere Mal darum, weil der Fäll vorkommen kann, daß ein Dorf ge rade in der Mitte von zwei Städten liegt, und dabei ein Streit entstehen könnte, in welche von den beiden Städten der Hand werker gewiesen werden soll. Jedoch die Versicherung der hohen Staatsregierung, däß bisher große Unordnungen stattgefunden hätten, daß man diesen Unordnungen nicht anders steuern könne, als wenn eine feste Bestimmung in das Gesetz komme. Ferner der Umstand, daß bisher wohl in kleineren Städten ein förmlicher Handel mit dem Meisterrecht getrieben worden ist, hat mich vermocht, der Majorität beizutreten. Bürgermeister Schill: Nur zu Widerlegung dessen, was Bürgermeister Wehner gesagt hat, erwähne ich Folgendes: Ich will gerade nicht in Abrede stellen, daß jetzt, wo cs ganz frei war, in welche städtische Innung, mochte sie näh oder entfernt sein, ein Dorfhandwerker sich begeben wollte, Mancher Mißbrauch stattgefunden hat- ob aber künftig das ganz verschwinden werde, wenn der Dorfhandwerker in die Innung der nächsten Stadt gewiesen wird, kann ich jetzt dghin gestellt sein lassen. Allein ich muß auf mein früheres Bedenken zurück' kommen, nämlich daß es schwer sein wird, die ttächste,Stadt zu bestimmen, wenn drei bis vier Städte gleich nahe liegen. Das polizeiliche Be denken erkenne ich nicht an. Es kommt darauf an, daß der Handwerker nur einer der-nächsten Innungen sich anschließe, und von da wird er die Hilfe, die im Erkrankungsfalle dem Gesellen zukoMmen soll, erhalten. Ob das die nächste oder zunächst nächste Innung sei, das ist gleichviel. Bürgermeister Wehner: In Bezug auf den letzten Punkt muß ich bemerken, daß doch immer ein Uebelstand daraus für den Fall hervorgeht, wenn Gesellen einwandern, und er kranken, ehe sie bei einem Meister eingetreten sind. Dann fragt es sich, wenn z. B. vier Meister da, wo jeder derselben zu einer andern Innung gehört, vorhanden sind, wer soll für die Krankenpflege sorgen? welche Innung ist dazu verbun den ? Das ist der Fall, der mir vorgeschwebt har. König!. Commissar v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu bemerken, daß die Bedenken des Bürgermeisters Schill nicht un gegründet sind; aber sie werden sich auf dem Wege der ad- ministrativen Rcgulirung beseitigen lassen. Andrerseits hat aber auch der Vorschlag der zweiten Kammeb dieselben Be denken gegen sich; denn was heißt eine der nächsten Städte? Man müßte dann bestimmen, wie viele Städte in die Kategorie der nächsten Städte gerechnet werden sollen, ob zwei oder drei oder fünf bis sechs Städte seien? Es würde das ganz willkühr- lich sein, und wenn man nicht hier eine nähere Grenze bestimmt, so würden dieselben Mißbräuche hervortreten, welche die Er fahrung gelehrt hat, und ich kann versichern, daß diese höchst
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