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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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geben hat, allerdings dem Zwecke des Gesetzes fern, und die Deputation der ersten Kammer würde nicht auf ihren Vorschlag gekommen sein, wenn nicht ein Hel weiter gehender Beschluß in der zweiten Kammer gefaßt woiden wäre, wenn man nicht jenen Vorschlag als einen vermittelnden Ausweg angesehen hätte, der eine Vereinigung mit der zweiten Kammer herbeizuführen geeignet wäre, und wenn endlich nicht in praktischer Beziehung doch mancherlei Gründe für den gedachten Vorschlag sprächen. Meine Herren, wir haben hier schon so oft von dem Bedürf nisse des platten Landes gesprochen, wir wollen aber doch auch nicht das Bedürfniß der kleinern Städte außer Augen lassen. In diesen kleinern Städten, wo zuweilen nur ein Maurer und ein Zimmermeister sich befindet, der vielleicht ost nicht einmal tüchtig ist, dürfte sich dieses Bedürfniß noch viel stringenter Herausstellen, als auf dem Lande. Es kommt hinzu, daß das Verhältniß bei den Maurern und Zimmerleuten ein anderes ist, als bei anderen Handwerkern; sie können ihre Produkte nicht außerhalb des städtischen Bezirks ausführen, oder umgekehrt, vom Lande in die Stadt einführen, wie die übrigen Handwer ker, denn ein Haus kann nicht von Ort zu Ort transportirt werden. Es entsteht also insofern eine Imparität gegen an dere Innungsgenossen, indem Maurer und Zimmerleute von dem Vortheile, Waaren auf Bestellung in die Stadt zu liefern, keinen Gebrauch machen können. Von der andern Seite mußte die Deputation sich die Frage stellen, ob der Beschluß der zweiten Kammer sachgemäß erscheine, und ob er mit den Rechten der städtischen Innungen nicht im Widerspruch stehe. An dieser Beziehung konnte man nun allerdings die Gründe, die für denselben dort angeführt worden sind, nicht theilen; er greift das Princip der Jnnungsverfassung in seiner Wurzel an, er tritt dem Zunftzwange schroff entgegen, wenn Dorfhandwer- ker in die Städte selbst uneingeschränkt arbeiten können. Allein vergessen darf man dabei nicht — und das spricht für den An. trag der Deputation —, daß alle Jnnungsartikel die Clausel des Mehrens und Minderns enthalten, und daß daher die Staatsregierung sich nicht abgehalten sehen kann, durch Con- cessionirungen von Fabriken, ferner durch Concessionsertheilung an Männer, die das Gewerbe von einem höhern Standpunkte aus betreiben, ein Anderes eintreten zu lassen. Derselbe Fall tritt nun hier ein. Ein Mann, der bei seiner Prüfung als für große und wichtige Baue geeignet erklärt worden ist, der tritt aus der gewöhnlichen Sphäre des Handwerkers heraus, er ist Architekt. Warum also einem solchen nicht die Befugniß ge geben werden soll, im ganzen Lande sein Gewerbe zu betreiben, ebenso wie auch in manchen andern Beziehungen dasselbe Recht an Einzelne ertheilt wird, kann ich nicht abschen. Es hat übrigens dieser Vorschlag, nachdem in der Deputation viele an dere Vorschläge geschehen waren, zuletzt die Meinung der Ge- sammtdeputation für sich gehabt; ich muß ihn indeß seinem fernem Schicksale überlassen, das er in der Kammer finden wird, und bemerke nur, daß er gut gemeint war. Glaubt man, daß er mit dem Rechte in Widerspruch stehe, so werde ich der Erste sein, der demselben widerspricht. Was sodann den Antrag des Hrn. Secr. v. Biedermann betrifft, der dahin geht, die Worte auf der ersten Zeile des zweiten Satzes: „so wie allen übrigen städtischen Maurer - und Zimmermeistern" wegzulassen, so muß ich mich gegen denselben erklären, weil derselbe eine große Im parität herbeiführen würde, nämlich die, daß Landmeister, welche die Prüfung bestanden haben, das Recht bekommen, in den Städten Baue auszuführen, während dies andern städtischen Meistern nicht gestattet sein würde. Das kann nun unmöglich die Absicht sein. Was endlich den Vorschlag des Hrn. Secr. Ritterstäds anlangt, so ist derselbe eine nur sachgemäße Erläu terung des Deputationsgutachtens, er trifft ganz unsere Absicht, und beseitigt die Zweifel, die aus der Fassung der Deputation entstehen könnten. Ich stimme also vollkommen mit ihm überein. Bürgermeister Schill: Ich kann mich lediglich nur für den Antrag des Hrn. Bürgermeister Hübler erklären. Es würde durch den Vorschlag unserer geehrten Deputation ein Eingriff in die Rechte der Maurer- und Zimmerinnungen herbeigeführt werden, der kaum zu rechtfertigen sein möchte. Es handelt sich hier nicht um einen Eingriff in die Rechte, die diesen In nungen vermöge ihrer Spccial-Jnnüngsartikel zustehen, sondern um einen Eingriff in die Rechte, die nach denGeneral-Jnnungs- artikeln nach allgemeinem Rechte bestehen, der somit die gesetz lichen Vorschriften aller und jeder städtischen Innungen im All gemeinen treffen würde. Wenn Se. kvnigl. Hoheit hier die Ausnahme gemacht wissen wollen, weil es wünschenswerth, daß höher gebildete Maurer und Zimmerleute, also Architekten in jedem Orte des Landes Zutritt erhalten möchten, so stimme ich dem bei; allein hier handelt es sich nicht von Architekten, sondern von dem Gewerbe der Maurer und Zimmerleute im Allgemeinen, und unbezweifelt würde denselben großer Eintrag geschehen, der so lange nicht zu rechtfertigen sein möchte, als die dermaligen Zunfcverhältnisse noch bestehen. Wenn die geehrte Deputation glaubt, dadurch eine Abhilfe des gerügten Mißver hältnisses zusinden, daß nurdieUebernahme von Bauen indiesen Maurern und Zimmerleuten in den Städten verstattct sein soll, so behaupte ich, daß diese Vorschrift auf mannichfaltige Weise umgangen werden wird, und sehr bald würde es dahin kommen, daß die städtischen Maurer- und Zimmermeister von den länd lichen überflügelt sein würden, indem letztere ost billigere Preise zu stellen vermögen, als die ersteren. Ich muß hierbei bemer ken, wie schon jetzt der Fall gewesen ist, daß Maurer und Zim merleute, die auf dem Lande wohnten, sich an eine städtische Innung anschloffen, es mit dieser insoweit hielten, als sie das Bürgerrecht der betreffenden Stadt erlangten, sich dort ein Quartier, mietheten und nun Arbeiten in der Stadt, wenn sich ihnen solche darboten, unternahmen. Wollte mau diese -- ich möchte sagen — Freizügigkeit hier unbedingt gestatten, so würde der Schaden für die städtischen Meister unberechenbar sein. Hierzu kommt noch, daß in dem vorliegenden Gesetzent würfe zu dieser Disposition mir weder der Ort noch die Zeit zu sein scheint, indem derselbe lediglich nur von dem Handwerks betrieb auf dem Lande handelt; dem füge ich noch hinzu, daß
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