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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Bürgermeister Wehner: Ich muß mich ebenfalls für den Antrag des Herrn Bürgermeister Hübler verwenden; die Gründe erst weitläufig auseinanderzusetzen, habe ich nicht nöthig, sie sind schon sowohl vom Hm. Bürgermeister Hübler selbst, als auch vom Hm. Bürgermeister Schill zur Genüge entwickelt worden. Nur auf einen Punkt gestatte ich mir noch aufmerksam zu machen. Ich muß nämlich das Hauptmotiv der Deputation selbst angreifen. Se. königl. Hoheit haben erwähnt, daß es namentlich wegen der kleinern Städte noth- wendig sei, diese Bestimmung in den Gesetzentwurf zu bringen, denn — fügte derselbe hinzu— in vielen kleinem Städten wäre oft blos ein Maurer- und Zimmermeister zu finden. Allein, wie schon der königl: Commissar bemerkte, wird der Grundsatz in Sachsen festgehalten, daß, wenn an einem Orte eine In nung nicht wenigstens drei Mitglieder zähle, dann kein Zunft zwang mehr stattfinde. Einem solchen Orte, wo die betref fende Innung nicht drei Mitglieder hat, würde demnach nicht zu verwehren sein, Jnnüngsgenoffen anderer Orte zuzuziehen, wenigstens ist es bis jetzt schon so gehalten worden. Das wäre also ein Grund, warum die kleinern Städte hierbei nicht in Betracht kommen können. Prinz Johann: Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Trost, den der Hr. Bürgermeister Wehner aus dem sogenann ten Dreimeistrrprincipe hergenommen hat, mich nicht beruhigen könne, indem an vielen Orten die Maurer- und Zimmerin nung zusammengezogen ist und eine combinirte Innung bildet. Bürgermeister Wehner: Ich gebe zu bedenken, daß die Jnnungsmitglieder, welche in der Stadt eine Innung bilden wollen, auch da wohnen müssen. v. Po fern: Nur das Einzige wollte ich mir zu bemerken erlauben, daß dieser Zusatz lediglich im Interesse der Städte, namentlich der kleinern, hier ausgenommen worden ist. Glau ben die Städte selbst, dasselbe nicht zu bedürfen, so habe ich mei nerseits nichts dagegen, den Antrag fallen zu lassen. Domherr v. Schilling: Auch ich kann ein Bedenken nicht unterdrücken, das sich auf die 15. §. und zwar auf den zweiten Satz derselben, nach der von der geehrten Deputation vorgeschlagenen Fassung bezieht, und mit dem von dem Herrn 0. Großmann geäußerten Bedenken zusammentrifft. Es soll nach dem zweiten Satze den städtischen Einwohnern unbenom men bleiben, sich ihre Bedürfnisse auf Bestellung auch von Dorf- wie von auswärtigen städtischen Handwerkern fertigen, und selbige abholen, oder auch von ihnen sich abliefern zu lassen. Einmal scheint mir diese Bestimmung nicht in das vorliegende Gesetz, wo nur von den Verhältnissen zwischen Stadt und Land hinsichtlich des Gewerbebetriebs die Rede ist, zu gehören; und sodann scheint sie mrr auch einen Eingriff in die Jnnungsrechte selbst zu enthalten. Nach dem, was vorhin von dem königl. Herrn Commissar v. Wietersheim erörtert wurde, brachte es der bisherige Zunftzwang mit sich, daß man nur bei Jnnüngsgenoffen derjenigen Stadt, in der man wohnt, seine Bedürfnisse bestellen und abholen lassen kann. Es würde also ein wesentlicher Eingriff in die zeitherigen Jnnungsgerecht- same sein, wenn man auch bei auswärtigen städtischen Handwerkern seine Bedürfnisse bestellen und abholen, oder von ihnen sich abliefern lassen könnte. Will man dagegen einhslten, daß dies doch bei Dorfhandwerkern geschehen könne, so würde ich diesen Einwand dadurch beseitigen, daß es nach meiner Mei nung nur in Bezug auf solche Dorfhandwerker zu gestatten sei, welche zu einer Innung derjenigen Stadt, in der man wohnt, gehören. Ich erlaube mir daher, einen Antrag darauf zu stellen, daß die Worte: „von Dorf- wie von auswärtigen städtischen Handwerkern" wegfallen, und statt deren gesetzt werde: „von den zu einer Innung ihrer Stadt gehörigen Dorfhandwerkern." Präsident v. Gersdorf: Das Amendement des Dom herrn N. Schilling geht dahin, den zweiten Satz in tz. 15 so zu fassen: „Es bleibt aber den städtischen Einwohnern unbenom men, sich ihre Bedürfnisse auf Bestellung auch von den zu einer Innung ihrer Stadt gehörigen Dorfhand werkern fertigen und selbige abholen, oder auch von ihnen sich abliefern zu lassen." Ich frage die Kammer: ob sie dieses Amen dement unterstützen wolle? — Erfolgt nicht ausreichend. v. Pol enz: Ich habe mich bei der ganzen Berathung über den vorliegenden Gegenstand soviel wie möglich enthalten, etwas zu sagen, um nicht die oft weit ausgesponnene Discussion noch mehr aufzuhalten. Bei meiner Abstimmung werde ich aber ge wiß bewiesen haben, dafem Jemand darauf geachtet haben sollte, daß ich mich, so weit nur thunlich, den liberalen Grund sätzen zuwendete, nämlich die Fesseln des Zunftzwanges da, wo es sich mit dem Rechte -nur irgend vereinigte, zu lüsten. Dieserhalb wird man mich hier nicht der Parteilichkeit beschul digen, wenn ich mich dem Anträge des Herrn Bürgermeister Hübler, den die Maurer und Zimmerleute auf dem Lande be treffenden Satz aus der von unserer Deputation vorgeschlage- nen §. wegzulassen, anschließe, indem durch die fragliche Be stimmung wohlbegründete Rechte, wie hierin Frage sind, ge kränkt werden, auch glau.be ich nicht, daß es sich der Mühe ver lohne, gerade diesen zwei Handwerken im Gegensatz zu allen an dern unrecht zu thun. Hiermit will ich meine Abstimmung mo- tivirt haben. Vicepräsident v. Carlowitz: Es sei mir erlaubt,'ganz in Widerstreit mit den Aeußerungen der jetzigen Sprecher mich für das Dcputationsgutachten zu verwenden. Das Amende ment der geehrten Deputation scheint mir nämlich zuerst im Interesse des platten Landes zu sein. Im Interesse der Dorf handwerker ist es ohnehin; doch damit ist freilich noch nicht be wiesen, daß es im Interesse des platten Landes selbst sei, denn d'e Dorfhandwerker rcpräscntiren das platte Land nicht. Wohl aber.liegt es im Interesse des platten Landes, daß Handwerker, die sich dahin gewendet haben, ihr Auskommen, ihre genügende Nahrung finden und so dem platten Lande nicht zur Last fallen und Versorgung beanspruchen. Dieser Endzweck wird aber jedenfalls erzielt, wenn man den Handwerkern auf dem Lande, und also hier den Dorfmaurern und Zimmerleuten gestattet,
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