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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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v. Großmann: Würde es nicht angemessen sein, wenn man die Abstimmung satzweise stattfinden ließe? Zch glaube, man würde sich dann viel bestimmter erklären können. Präsident v. Gersdorf: Ich will zuvörderst nur die Amendements wiederholen. V. Crusius: In Bezug auf den vom Herrn Staatsmi nister ausgesprochenen Wunsch, denn es ist von ihm blos als Wunsch ausgesprochen worden, erlaube ich mir diesen Wunsch zu meinem Anträge zu machen. Bürgermeister Hü bl er: Es wird zunächst darauf an kommen, wie die hohe Kammer sich über meinen Vorschlag aus spricht. Tritt die Kammer meiner Ansicht bei, so erledigt sich der Antrag des v. Crusius. Im entgegengesetzten Falle würde aber allerdings auf die Frage zurückzukommen sein, ob man ei nen solchen Antrag in die Schrift aufnehmen wolle? v. Crusius: Um etwaigen Bedenken zu begegnen, würde ich mir erlauben, den Antrag eventuell zu stellen. Der Antrag gehtalso dahin, „daß für den Fall,- wennder zweite Theil der §. 15 überhaupt Annahme finden sollte, das jenige, was in dem ersten Satze dieses zweiten Kheiles in den Worten: „ Maurern und Zimmerleuten auf dem Lande, sowie allen übrigen städtischen Maurer- und Zimmermeistern, welche einer Prüfung unterworfen, und nach ihren Ccnfuren zu Aus führung größerer oder wichtigerer Baue für tüchtig erkannt worden, ist die Uebernahme von Bauen in Accord, in allen Städten gestattet" liege, vor der Hand nicht in das Gesetz auf zunehmen , sondern hie Negierung in der Schrift zu ermächti gen, diese Stelle dem Gesetze noch einzuschalten, wenn ent schieden sein werde,.wenn die von letzterer vorgeschlagene Ein richtung hinsichtlich der Prüfung der Bauhandwerker noch zu Stande komme-" Präsident v. Gersdorf: Das wollte auch ich Vorschlä gen, und wenn über das Amendement vom Herrn Bürgermei ster Hübler abgesprochen sein wird, so würde ja nach Beschaf fenheit der Umstände das noch zur Sprache kommen. Das Amen dement des Herrn Secretair v. Biedermann ist zurückgenom men. Es steht nur noch das vom Herrn Secretair Bürgermei ster Ritterstädt und Herrn Bürgermeister Hübler. Das erstere geht dahin, daß es im zweiten Satze zu Anfang so lauten soll: „Maurer- und Zimmermeister, welche einer Prüfung unter worfen und zur Ausübung erkannt wotden, dieselben mögen in Städten oder auf dem Lande wohnen, ist die Uebernahme u. s. w." — Bürgermeister Hübler: Sollte es nicht zweckmäßiger sein, über mein Amendement zuerst abzustimmen? Prinz Johann: Ich glaube, es wäre am zweckmäßig sten, wenn zuvörderst über den ersten Satz des Deputationsgut achtens abgestimmt würde, dann über den Satz: „Maurern und Zimmerleuten auf dem Lande, so wie allen übrigen städti schen Maurer - und Zimmermeistern, welche einer Prüfung Unterworfen, und nach ihren Censuren zu Ausführung größe- I: 24. . ' rer oder wichtigerer Baue für tüchtig erkannt worden,' ist die Uebernahme von Bauen in Accord, in allen Städten gestattet" unter Vorbehalt des Ritterstädt'schen Amendements. Wird -der Satz nicht angenommen, so ist das Amendement von dem Herrn Bürgermeister Hübler an der Reihe; wird das arige- nommcn, so kommt man auf das Ritterstädt'scheAmendement; und dann würde ich mir eine kleine Modification erlauben müs sen, weil dann die Worte: „geprüfte Maurer- und Zimmer meister" auch Wegfällen müssen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Dann würde auch noch das Amendenient vom 0. Crusius zur Abstimmung kommen. . v. Großmann: Ich würde wünschen, daß es Satz für Satz ginge, und nicht erst die.Hälfte der §. ganz und die andere einzeln genommen würde, sondern Satz für Satz. Präsident v. Gersdorf: Ich würde da bitten, zu be stimmen, welche Sätze genommen werden sollen? v. Großmann: Der erste Satz würde gehen bis: „ ein führen", der zweite bis: „Nachzuweisen." Präsident v. Gersdorf: Es lag an mir, die Amende ments in Erinnerung zu bringen. Dann habe ich auf das De- putationsgutachten zu kommen und ich wollte zwei Fragen stel len; aber ich werde nun mehre stellen; ich kann nun zuvörderst auf den Theil des Deputationsgutachtens, der in den Worten enthalten ist: „die gedachten Handwerker dürfen weder inner halb der Städte und ihres Bezirks ( tz. 2) Handwerksarbeiten fertigen, noch die von ihnen gefertigten Arbeiten oder Wäaren dahin einführen," die Frage stellen: ob die Kammer diesen Satz annimmt? — Wird einstimmig angenommen. — Präsident v. Gersdorf: Nun frage ich: ob die Kammer den Theil des ersten Satzes annimmt, der enthalten ist in den Worten: „Es bleibt aber den städtischen Einwohnern unbenom men, sich ihre Bedürfnisse auf Bestellung auch von Dorf- wie von auswärtigen städtischen Handwerkern fertigen, und selbige abholen, oder auch von ihnen sich abliefern zu lassen. Der jenige, welcher dergleichen Arbeiten in die Städte einbringt, hat erforderten Falls die vorher erfolgte Bestellung nachzuwei sen." — Wird mit33 gegen 2 Stimmen angenommen. — Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich fragen: ob die Kammer den Satz annimmt, der in den Anfangsworten des zweiten Satzes liegt: „Maurern und Zimmerleuten auf dem Lande, so wie allen übrigen städtischen Maurer- und Zimmer meistern, welche einer Prüfung unterworfen, und nach ihren Censuren zu Ausführung größerer oder wichtigerer Baue für tüchtig erkannt worden, ist die Ubbernahme von Bauen kn Ac cord, in allen Städten gestattet;" und ich frage: ob die Kam mer diesen Satz annimmt? —- Er wird mit 18 gegen 15 Stimmen angenommen.— Präsident v. G er-sdorf: Es wird nun das Amendement, .... Z
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