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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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vsrzulegen." Eben so muß es auch jedem Mitglieds welches eine Petition eingereicht hat, erlaubt sein, der Deputation, welcher die Petition zur Berathung überwiesen worden ist, noch einen Nachtrag zu liefern, Prinz Johann: Es scheint doch ein großer Unterschied zu fein. Es kann Jemand über einen Gegenstand, welcher der Deputation zurBerathung vorliegt, seine Meinung vortragen, aber nicht einen Antrag, den er gestellt hat, weiter ausdehnen. Es entsteht die Frage, ob es ein neuer Antrag oder eine Erläu terung des schon gestellten Antrags ist. Präsident.v. Gersdorf: Wenn es ein neuer Antrag wäre, würde ich der von Sr. königl. Hoheit ausgesprochen Meinung beistimmen. Ich habe aber die Erklärung des Hrn. Grafen nur so verstanden, es sei eine Erläuterung einiger Punkte, über welche er sich in der Petition vielleicht nicht deut lich genug ausgesprochen habe. Graf Hohenthal (Püchau): Ich will mich der Form unterwerfen und den Antrag in der Canzlei der Kammer ein reichen. Ferner steht auf der Registrande: 2) Mittheilung des hohen Gesammtministerü, den Ein tritt in die erste Kammer des als Bürgermeister der Stadt Leipzig bestätigten Herrn Geheimen Justizraths v. Groß betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ich habe den Gegenstand, wenn gleich die Vorlage nur an mich gerichtet war, auf die Negi- strande bringen lassen und will Sie mit dem Inhalte bekannt machen, da Ihnen daran gelegen sein wird, zu wissen, wie es mit dieser Angelegenheit steht. (Der Präsident verliest die Mittheilung des hohen Ge- sammtministeriums.) Präsident v. Gersdorf: Wir dürfen also, wenn nicht Hindernisse die-Einführung in Leipzig verzögern, uns der Hoff nung hingeben, den schon eine Zeit lang unbesetzten Platz des Bürgermeisters von Leipzig bald wieder besetzt zu sehen. 3) Petition des Consistorialasseffor Krecker, die Abschaffung der Privatbackösen auf dem Lande und Errichtung von Back häusern betreffend. Bürgermeister Goftschald: Die Petition ist von so all gemeinem Interesse und von so hoher Wichtigkeit, besonders für den ärmeren Theil des Landes, daß ich dem Wunsche des Peten ten gern entgegenkomme, diese Petition zu bevorworten und zu der meinigen zu machen. Präsident v. Gersdorf: Wenn das der Fall ist, würde die Petition an die dritte Deputation verwiesen werden mögen. Um Urlaub haben nachgesucht auf heute und morgen der Herr v. Thielau unter dem Anfuhren, es sei ihm eine Reise so drin gend nothwendig geworden, daß er solche habe antreten müssen. Nachträglich habe ich noch eines von dem Hrn. .Kammerherrn v. Lüttichau erhaltenen Schreibens zu erwähnen, worin der- elbe dringender Geschäfte halber um Urlaub für gestern und heute gebeten hat. Beide Herren haben den Urlaub schon antreten müssen, weil es Geschäfte waren, die sehr pressirten. Es wird Ihnen, meine Herren, als Manuskript für die Mitglieder der Ständeversammlung, die Petition des Vereins der Buchhänd ler zu Leipzig zugekommen fein, eigentlich gerichtet an die zweite Kammer, begleitet aber von einem Schreiben, das zunächst an mich gerichtet ist, aus dem ich Einiges mirtheilen will. Nachdem dies geschehen, äußert der Präsident ferner: Wir können nunmehr zur Tagesordnung übergehen, und ich er suche den Herrn'Bürgermeister Starke, den Vortrag wieder zu übernehmen. Referent Bürgermeister Starke tragt tz. 16 des Gesetzent wurfs über den Gewerbebetrieb auf dem Lande nebst Motiven vor (s. beide in Nr. 25 der Verhandlungen der zweiten Kammer Seite 357). Die Deputation bemerkt: Hinsichtlich der §. 16 hat die zweite Kammer folgende Fas sung beschlossen: „Das Unterrichten von Lehrlingen ist den Maurer- und Zim mermeistern, den Feueressenkehrern, Schmieden, Wagnern und Fleischern, ingleichen den Webern und Strumpfwürkern unbedingt, allen übrigen Handwerkern auf dem Lande hinge gen, nur in dem Falle erlaubt, wenn sie ihre eigenen Söhne oder Enkel aufnehmen und in der von ihnen betrieben wer denden Profession unterrichten "wollen. Gesellen kann sich ein jeder Handwerker oder dessen Witwe auf dem Lande halten." Die Deputation tritt diesem Vorschläge von den Wor ten: „das Unterrichten unterrichten wollen." bei, und bezieht sich dieserhalb auf die von der Majorität der jenseitigen Deputation (S. 70 der Ldt. Act. Beil. zurlll.Abth.) hervorgehobenen Gründe. Ebenso spricht sie sich für Ausschei dung der Worte: „ wegen Kränklichkeit oder sonstigen eingetretenen Unvermö-, gens zur alleinigen, oder überhaupt zur persönlichen Fortbe treibung des Handwerks." aus dem Gesetzentwürfe aus, um die Regierungsbehörde nicht in der Ermächtigung zurDispensation, die sich auch in andern als den genannten Fällen als ndlhwendig Herausstellen könnte, zu beschränken. Ist dagegen von der zweiten Kammer ein unbedingtes Halten von Gesellen für die Dorfhandwerker oder deren Wit wen verlangt worden, so widerstrebt dies nicht nur durchaus der Tendenz des Gesetzes, welche von jeder Gleichstellung des Handwerksbetriebs auf dem Lande mit den in den Städten ab- strahirt, sondern es würde dasselbe, dem Wesen nach, noch üb lere Folgen für die Städte haben, als die Zulassung mehrer Meister, besonders da hier nicht einmal obrigkeitliche Concessio- nirung eintritt, sondern alles der Willkühr der Gewerbtreiben- den überlassen wird. Eben so dürfte die vorgeschlagene unbedingte Haltung von Gesellen auch für das platte Land nur von nachtheiligen Fol gen begleitet sein.
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