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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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dessen Betrieb davon abhängt, daß derjenige, der es ausübt, Meister ist, scheint mir zu weit zu gehen. Gegen das Interesse des platten Landes etwas zu wollen, ist mir nicht in den Sinn gekommen. Bürgermeister Wehner: Ich gestehe aufrichtig, daß auch mir der Antrag nicht ganz gefallen will. Die Gründe, welche der Bürgermeister Schill angeführt hat, sind von der Art, daß sie wohl der Beachtung werth sind; denn es ist hier nicht Vie Rede davon, durch Weglassung des Antrags dem platten Lande einen Vortheil entziehen zu wollen. Der Antrag scheint 'mir aber darum nicht passend, weil er zu sehr in die Casuistik geht, und ich nicht begreifen kann, warum bloß derjenige, welcher ein Gewerbe erlernt hat, auf dem Lande zu begünstigen sei, da doch auch andere verarmte Personen auf ähnliche Vergünsti gungen Anspruch machen konnten. Es sind doch schon so viele Arme ausgewiesen worden, und ich kann mich nicht erinnern, daß darüber Beschwerde geführt worden sei, daß man ihnen verwehrt hatte, etwas auf dem Lande zu betreiben, wodurch sie sich forthelfen könnten. Ich halte den Antrag auch deshalb nicht für zweckmäßig, weil er dahin führen wird, daß die Ausgewie senen gezwungen werden, erst ein Gewerbe zu betreiben, ehe sie Unterstützung bekommen. Wer ein Gewerbe betreibt, kann sich auch auf andere Weise erhalten. Er braucht gerade das erlernte Gewerbe nicht zu betreiben. Er kann Handarbeit verrichten, und dazu findet sich auf dem Lande immer Gelegenheit. Prinz Johann: Es ist mir in der That unbegreiflich, wie man an diesem Anträge Anstoß finden kann. Mir scheint er ganz praktisch und sachgemäß zu sein. Man denke sich den Fall, ein verarmter städtischer Meister, ein Schneider, verkrüp pelt, wie diese Leute ost durch ihre Arbeir sind, wird auf das Land verwiesen. Er kann sich mit seiner Hände Arbeit etwas verdienen.. Das Bedürfniß für einen Schneider ist nicht da. Concession wegen eines localen Bedürfnisses kann ihm nicht gegeben werden. Warum soll ein solcher unglücklicher Mensch nicht Etwas verdienen können, warum soll er der Commun ganz zur Last fallen, während es möglich ist, daß er durch seiner Hände Arbeit sich selbst erhalten kann, während er alle anderen Arbeiten, welche aus dem Lande vorkommen, in keiner Weise verrichten kann? Es ist mir in der That schmerzlich, zu hören, daß, obgleich wir so viel für dass Interesse der Städte gethan haben, die Städte dagegen sich opponiren, daß so ein ärm licher Schneider sein Handwerk auf dem Lande betreiben dürfe. Präsident v. Gersdorf: Es sind Aeußerungen vorge kommen, welche ich für Anträge halten und sofort zur Unter stützung bringen muß, sonst kommen wir zu sehr aus dem Wege, welchen wir zu halten verbunden sind. Von dem Hrn. Staatsminister ist vorhin ausgesprochen worden, daß es angemessen sein würde, aus dem Berichte das Wort „beschränkten" wegzulassen. Se. königl. Hoheit haben sich dem angeschlossen, und einige Worte als Zusatz hinzuge fügt. Ich würde die Sache, wenn der Hr. Staatsminister sich dem Zusatze, den Se. königl. Hoheit vorgeschlagen haben, anschließen könnte, mit einer Frage abzuthun ver mögen: ob man- den Antrag Sr. königl. Hoheit unter stützt? : Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich würde mich diesem Zusatze anschließen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde also zuvörderst zu fragen haben: ob die Kammer den Antrag Sr. königl. Hoheit, das Wort: „beschränkten" wegzulassen, und einige Worte, welche die Sache noch näher erläutern, hinzuzufügen, unterstützt? — Geschieht zahlreich. — v. Posern: Wenn ich vorhin angedeutet habe, es wäre unbillig, wenn man einem armen aufs Land verwiesenen preß- haften Menschen verwehren wollte, das erlernte Metier auf dem Lande fort zu betreiben, so habe ich es nicht in Bezug auf den Hrn. Bürgermeister Schill gesagt, da ich sehr wohl weiß, daß er stets sehr wohlwollende Gesinnungen hegt. Was aber die Bemerkung des Hrn. Bürgermeister Wehner betrifft, so kann ich ihm versichern, daß die städtischen Gewerbtreibenden in der Regel zur Feldarbeit nichts taugen. Will er es nicht glauben, so mag er zur Zeit der Ernte auf das Land kommen, und städtische Arbeiter mitbringen. Er wird sich überzeugen, daß, .wenn man diesen Leuten nicht gestattet, das Handwerk fortzutreiben, welches sie erlernt haben, sie dazur der ländlichen Commun zur Last fallen. Bürgermeister Wehner: Es scheint, als wenn man glaubte, daß die Städte sich in den Gegensatz gegen das Land stellen wollten. Das ist weder mir noch dem Bürgermeister Schill eingefallen. Ich habe wirklich nur die Ansicht gehabt, daß der Antrag gar keinen Nutzen verspricht. Wird ein Ver armter, was oft der Fall ist, auf das Land gewiesen, und hat er ein Handwerk erlernt, so hat man es ohnedem nicht so genau genommen, wenn er mit dem erlernten Gewerbe sich forthelfen wollte. Besser wäre es, man hätte es gelassen, wie es ist, als - daß man eine neue Anordnung hervorruft. Ich will es dem Lande gönnen, daß es so viele verarmte Schneider und Schuh' macher bekomme, als es nur immer haben will. Demohngeachret Muß ich den Antrag für überflüssig erklären. Bürgermeister Hübler: Nachdem die Deputation den auch mir nicht ganz klaren Ausdruck „beschränkt" zurückgenom men, und dafür die deutlichere Fassung vorgeschlagen hat, daß dergleichen Meister weder Gesellen noch Lehrlinge halten sollen, so finde ich kein Bedenken gegen einen Vorschlag, der aus dem reinsten menschlichen Wohlwollen hervorgegangen, ohnehin auf preßhafte, also zunächst körperlich gebrechliche Personen be schränkt worden und, was die Hauptsache ist, dessen Anwen dung im cöncreten Falle in das Ermessen der Staatsregierung gestellt bleibt. Ich bin überzeugt, daß bei einem Vorschläge der Art sowohl die Städte als das platte Land gegen Unbilden ge sichert sein werden.
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