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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Daß 23 in der von der zweiten Kammer (Seite INI, IN. Abthl. I. Bd.) bcschloßnen, und Seite 72 des jenseitigen DepurarivnSguiachtens (Beil, zur IH. Abthl.) vorgeschlagenen Maße folgendcrgestalt abgeändert werde: „Dorfkramer können sich zwar nach ihrem Bedarf Ge- schäftsgehülfen annehmen; diese erlangen aber als Lehr linge nur dann die Eigenschaft gelernter Kaufleute, wenn der Lehrherr selbst als solcher legjtimirt ist" hat der Deputation ebenso unbedenklich erschienen, als sie die Seite 73 erwähnten Voraussetzungen theilt, nämlich ») daß die Lehrbriefe gelernter Kaufleute ohne Unterschied, ob sie von Land- oder Stadtkramern ausgestellt worden, als gültig betrachtet, und b) rücksichtlich der Apotheken auch in Zukunft auf den Be darf des Landes die nörhigeRücksicht werde genommen werden, weshalb es jedoch wie auch in der jenseitigen Kammer einer be- sondern Beschlußfassung nicht bedürfen wird. Ebenso hat sie gegen die Bezeichnung der Dorfhändler, mit dem Ausdruck „Dorfkramer" etwas nicht zu erinnern gefunden, und macht hierzu allenthal ben die in dem jenseitigen Deputationsgutachten enthaltenen Bemerkungen zu ihren motivirenden Gründen. — Prinz Johann: Ich will mir nur noch ein Wort erlau ben. Der letzte Satz des Deputationsgutachtens bezieht sich auf den im jenseitigen Deputationsbericht beliebten Ausdruck Dorfkramer für Dorfkramer, und die diesseitige Deputation hat sich erklärt, daß ihr dagegen kein Bedenken beigehe. Aus dem Deputationsberichte könnte das Mißverständniß hervorgehen, daß es sich um Modifikation der vorliegenden Stelle handele. Es scheint aber die Vertauschung dieser Ausdrücke um so unbe denklicher, da es sich hier nicht einmal um ein Wort, nicht ein mal um einen Buchstaben, sondern nur um die zwei Punkte über dem a handelt. v. Großmann: Ich muß mich durchaus für den Gesetz entwurf erklären. Es sind der Concessionen für das platte Land schon so bedeutend viele gemacht worden, daß ich fürchte, diese neue, von der Deputation vorgeschlagene werde dem-Material- waarenhandel in den Städten einen sehr bedeutenden und em pfindlichen Schaden zufügen; die Materialisten werden künftig aus den Städten auf das Land wandern, weil sie von der Stadt aus eben so viel Nahrung haben werden, als in der Stadt selbst. Dadurch aber werden die Städte entvölkert werden und nament lich die kleinen einen unwiderbringlichen Schaden leiden. Ich glaube, diese Ermächtigung, Lehrlinge anzunehmen, wird auch für diese selbst verderblich sein, selbst wenn die Lehrherren ge lernte Kaufleute sein sollten, weil sie sich doch in einer Sphäre bewegen, wo sie nichtbie Ausbildung erlangen können, die in der Stadt zu erlangen möglich ist. ReferentBürgermstr.Starke: Ich verkenne dasBedenkcri nicht, aber ich mache auch darauf aufmerksam, daß es für den ge lernten Kaufmann, wenn es ihm einmal erlaubt ist, sich aufdem Lande niederzulassen, einesehr fühlbare Beschränkung seindürfte, nicht ebenso, wie jeder Kaufmann in der Stadt Lehrlinge halten und ausbilden zu dürfen. v. Großmann: Das vorliegende Gesetz hat es blos mit dem Bedürfnisse des Landes zu thun, aber nicht mit der Sorge für die Kaufleute. Wer sich aus das Land als Dorfkramer be geben will, muß sich den nöthigen Beschränkungen unterwerfen, denn er hat sie voraus gekannt; es geschieht ihm also kein Un recht. Bürgermeister Schill: Es scheint ganz gleich, ob er Lehr linge halten darf oder nicht. Da es nach dem vorliegenden Ge setze dem Dorfkramer erlaubt ist, gelernte Geschaftsgehülfen zu haben, so würde es für die Stadt ohne die geringste Interesse sein, ob der Gehülfe ein Lehrling ist oder keiner. Ist der Dorf kramer ein Kaufmann, so kann er am Ende wohl auch Lehr linge lehren, ohne daß das Wohl der Städte davon abhän gig ist- V. Großmann: Keineswegs! Bekanntlich kommt der Kaufmann mit einem Lehrlinge weitwohlfeiler weg; denn von diesem bekommt er Lehrgeld und giebt ihm dagegen nichts als die Kost, während er einem Dienef noch Gehalt geben muß. Es dürfte dieser Umstand also namentlich für die kleinen Städte von Bedeutung sein. Bürgermeister Gottschald: Ich fürchte aus dieser Be stimmung für die Städte nichts, denn die geäußerte Befürch tung, daß die Kramer aus den Städten auf das Land ziehen würden, theile ich nicht. So lange es ihnen nicht möglich sein wird, die Consumenten aus den Städten mit auf das Land zu ziehen, wird es denselben nicht einfallen, die Städte zu verlas sen; sie werden wohl da bleiben, wo sie ihre Kunden haben. Präsident v. G ersdorf: Ich glaube die Sache mit einer Frage auflösen zu können, nämlich der: ob die Kammer §- 23 in der von der Deputation vorgeschlagenen Weise annimmt? — Wird gegen eine Stimme (v. Großmann) angenommen. Referent Bürgermeister Starke trägt §. 24 nebst Moti- , ven vor, (s. beides in Nr. 26 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 378). Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer, da Nie mand zu sprechen wünscht: ob sie §. 24 annimmt? — Ein stimmig Ja. — (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. MIL der Redaction beauftragt r v. Gretschel.
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