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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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„und macht hierzu allenthalben u. s. w.," auch auf diesen Ge genstand zu beziehen wären. Prinz Johann: Es liegt das in der Fassung der Depu tation. Wir haben uns für die Annahme der Fassung der zweiten Kammer erklärt, und nach dieser sind jene Worte aus gefallen. Präsident v. Gersdorf: Es könnte nun auch noch aus die Veränderung des Wortes „ Dorfkrämer" in „ Dorfkramer" die Frage gerichtet werden: ob nämlich die Kammer damit übereinstimme? — Einstimmig Ja Referent Bürgermeister Starke: Zu §. 26 (s. Nr. 26 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 378) sagt die Deputation: Bei §. 26 hat die zweite Kammer auf Anrathen ihrer De putation den Schlußsatz von den Worten: „auch in einzelnen Rücksicht zu nehmen." in Wegfall gebracht. Nach der Ansicht der Deputation, welche auch der kö nigliche Hr. Regierungscommissar nicht gemißbilligt bat, dürfte aber diese §. ganz in Wegfall kommen können, da er seiner we sentlichen Wirkung nach der Regierung ein größeres oder ande res Referat nicht übereignet, als ihr bei Annahme der §. 10, 16 und 22 bereits vindicirt worden, wodurch sich zugleich der Be schluß der zweiten Kammer erledigen würde. Präsidentv. Gersdorf: Die Deputation schlägt vor, daß Z. 26 ganz wegfalle. Stimmt die Kammer dieser Ansicht bei?—Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister Starke: Zu §. 27 (s. Nr. 26 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 379) enthält das Deputationsgutachten Folgendes: Zu §. 27 ist man mit dem Anträge der zweiten Kammer (Seite 192, Hl. Abthl. 1. Wd.) einverstanden gewesen, daß das Wort: „Vorrechte" in „Rechte" umgetauscht und an solches die Worte: „insoweit sie in anerkannter Wirksamkeit noch bestehen angefügt werden möchten, da ersteres unbedenklich, letzteres aber dem Beschlüsse zu Z. 2 entsprechend ist. Prinz Johann: Was das Wort „Vorrechte" betrifft, so werde ich mich darüber erklären, daß die Motiven der zwei ten in die ständische Schrift nicht ausgenommen werden. Zwei tens glaube ich, daß sich alle Deputationsmitglieder mit mir dahin erklären werden, daß die Worte: „insoweit sie in aner kannter Wirksamkeit noch bestehen ", da sie bei Z. 2 in Wegfall gekommen sind, auch hier in Wegfall kommen müssen. Bürgermeister Wehner: Die Gründe, die man früher dafür angeführt hat, werden auch hier gelten, da diese Vor rechte als eine doppelte Last aufgebürdet werden. Und so muß ich mich auch für den Wegfall des Wortes „Vorrechte" aus sprechen. Viceprasident v. Carlowitz: Ich stimme auch für den Wegfall des Wortes „Vorrechte," erkläre jedoch, daß ich dafür auch noch andere Gründe habe. Selbst wenn in §. 2 dieses Wort beibehalten worden wäre, würde es nämlich hier doch in Wegfall kommen müssen, weil in §. 2 nebenbei auch noch von Herkommen die Rede ist, hier aber blos von andern Rechts titeln. Königl. Commissar v. Merb ach: Auf die Bemerkung des Herrn Vicepräsidenten muß ich erklären: sobald der uvu Usus eintritt, so erlöschen dergleichen Rechte auch dann, wenn sie auf ausdrücklichen Erwerbstiteln beruhen, und es ist in dieser Beziehung kein Unterschied zwischen ihnen' und ähnlichen Be fugnissen , welche auf bloßem Herkommen beruhen. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich muß das zugeben, aber gewiß ist es, daß der Kitel Herkommen da zu Zweifeln, ob er noch in Wirksamkeit bestehe, weit öfter Veranlassung giebt, als jeder andere Rechtstitel, und daß sonach jene Worte hier min destens entbehrlicher als dort in tz. 2 sind. Präsident v. G ersdorf: Ich nehme an, daß die Deputa tion den zweiten Theil ihres Gutachtens aufgegeben habe, und dieses nur daraufrichtet, daßdasWort „Vorrechte" in „Rechte" verwandelt werde. Ich richte also die Frage an die Kammer; ob sie diese §. annehme? — Wird einstimmig ange nommen.— Referent Bürgermeister Starke:.Zu §. 28 (s. Nr. 26 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 380) hat die De putation nichts erinnert. Graf Hohenthal (Königsbrück): Ich will mir eine Frage an die hohe Staatsregierung erlauben. Es ist, wie sich die geehrte Kammer erinnert, von dem Hm. Kammerherrn v. Khielau bei §. 13 ein Antrag gestellt worden, den er aber einst weilen zurücknahm und auf §. 27 verschob, weil ihm eingehal ten wurde, daß diese Z. für den von ihm ins Auge gefaßten Fall Vorsorge treffe. Da nun der Hr. Antragsteller heute wegen Ge schäften nicht gegenwärtig sein kann, so erlaube ich mir zu sei ner Beruhigung die Frage an die hohe Staatsregierung: ob sie unter ausdrücklichen Rechtstiteln, wie es mir sehr sachgemäß scheint, auch die von dem Hrn. Kammerherrn v. Thielau er wähnten consirmirten Erbregister verstehe? Königl. Commissar v. Merbach: Die Erbregister als Verträge zwischen Gerichtsherrschaft und Unterthanen können an und für sich keine Rechtstitel zur Erwerbung von Gerecht samen der fraglichen Art darbieten, denn es handelt sich dabei nicht blos um Rechtsverhältnisse zwischen den Contrahenten, sondern zugleich um solche, bei denen dritte betheiligt sind. Aber wenn die Erbregister consirmirt sind, so liegt darin, was §. 27 mit den Worten: „Anerkennung der Regierung" bezeich net ist, und bilden insofern jedenfalls einen ausdrücklichen Nechtstitel. Präsident v. Gersdorf: Ich frage nun: ob die Kammer §.28 annimmt? — Einstimmig Ja. —
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