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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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.Referent Bürgermeister Starke: Zu §-29 (s. Nr. 26 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 380) lautet der Deputationsbericht: Bei Z. 29 erachtet die Deputation nach dem Worte:' „Befreiung" die Beziehung auf tz. 28 durch die Einschaltung (tz.28) für nothwendig, um jedem Zweifel zu begegnen, in welcher Maße und binnen welcherZeit die etwa prätendirteBe freiung dargethan werden müsse. Secretair Bürgermeister Ritterstadt: Ich kann nicht bergen, daß es mir scheint, als sei hier die Sache von der ge ehrten Deputation etwas zu. kurz abgemacht, indem es blos mit Einschaltung der tz. 28 geschehen sein soll. Es könnte doch sein, daß man nicht so leicht darauf käme, daß auf diese Weise Zeit und Art des Nachweises ausgedrückt sein solle. Hier wird es wünschenswerth scheinen, wenn es hieße: „in der tz. 28 vorgeschriebenen Maße." Es ist dies jedoch blos eine Redactionsbemerkung und insofern sich nicht vielleicht die Mit glieder der Deputation entschließen sollten, sogleich sich darüber zu erklären, will ich. keine Debatte veranlassen. — Sämmt- liche Mitglieder der Deputation erklären sich, daß sie kein Be denken haben. — Präsident v. Gersdorf: -Ich frage die Kammer: ob sie nach dem Wunsche der Deputation die Einschaltung von der „tz.28" nach dem Worte „Befreiung" annehme? — Ei n stim mig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Nimmt dieKamrner die tz.selbst mit dieser Fassung an? — Einstimm kgJa. — Referent Bürgermeister Starke: Zu tz. 30 (s. Nr. 26 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 383) sagt das Deputationsgutachten: Die Deputation findet die von jenseitiger Kammer zu §. 30 vorgeschlagene Fassung, nämlich: , Dingliche Berechtigungen gewisser Grundstücke auf dem Lande zum Kram, zum Backen, Schlachten oder zum Be triebe des Schmiedegewerbes sind aufrecht zu erhalten, wenn sie entweder auf ausdrücklicher Erlaubniß oder Anerkennung der Regierung oder rechtskräftiger Entscheidung beruhen, oder in der Z. 28 vorgeschriebenen Maße nachgewiesen wer den; (ckr. Seite 75, Beil, zur HI. Abth. und.Seite 193 III. Abth. 1. Band) weil sie eine directere Zusage in sich enthält, für angemessen. — Präsident v. Gersdorf: Wenn nichts bemerkt wird', so frage ich die Kammer: ob sie nach dem Beirath der Deputation tz. 30 in ihrer veränderten Fassung annehme ? — Einstimmig Ja.— Referent Bürgermeister Starke: Zu tz. 31 (s. Nr. 26 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 384) sagt das Deputationsgutachten. Eine gleich einstimmige Erklärung und aus den Seite 76 des jenseitigen Deputationsgutachtens (Beil, zur III. Abth.) vorgetragenen, auch von der zweiten Kammer (Seite 193 Land- I. 2S. tagsacten III. Abth. 1. Bd.) genehmigten Gründen bewirkt die Deputation rücksichtlich der tz.31, die sonach folgendergestalt abzuändern sein wird: Eigenthümer oder Pachter von Grundstücken, aüf denen die Kram-, Back- oder Schlachtgerechtigkeit dinglich haftet, dürfen diese Gewerbe während ihrer Besitzzeit oder Pachtzeit betreiben, ohne das Gewerbe zünftig erlernt oder das Land meisterrecht erworben zu haben. — Auch kann bei abgesonder ter Verpachtung einer solchen Kramgerechtigkeit dieselbe vom Pachter betrieben werden, wenn solcher gleich ein gelern ter Kaufmann nicht ist. — Dagegen darf bei abgesonderter Verpachtung von dergleichen Back- oder Schlachtgerechtig keiten, die Ausübung derselben, so wie die einer dinglichen Schmiedegerechtigkeit, nur durch solche Personen geschehen, welche nach tz. 13 als Landmeister legitimirt sind: — indem durch diese Fassung eine Lücke in Betreff der dinglichen Kramgerechtigkeiten ausgefüllt wird. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie mit der Fassung der tz. 31', wie sie die Deputation vorschlägt, einverstanden sei? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister Starke trägt tz. 32 (s. Nr. 26 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 384) vor. - Die Deputation sagt: Außer den Allegaten, welche nach dem Beschlüsse der zwei ten Kammer (cckr. Seite 194 der Landtagsacten III. Abth. I. Bd. und Seite 77 Beil, zur III. Abth.) annoch zur tz. 32 beizufügen für nöthig erachtet worden, wird sich nach der Ansicht der.Deputation auch die Beziehung auf §.27 nothwendigmachen, weil auch in diesem des Nach weises der ausnahmsweise stattsindenden Berechtigungen Er wähnung geschieht, und wird daher die beregte tz. also lauten: . Dingliche Gewerbsbercchtigungen auf dem Lande sind in die gesetzliche Zahl §.8 flgd. und §.21 flgd. mit cinzurechnen, und ihre Inhaber sind den übrigen tz. 15 flgd, und Z.23 flgd. gedachten Beschränkungen ebenfalls unterworfen, insofern sie nicht nach tztz. 27 und 28 eine Befreiung hiervon besonders dargethan haben. Präsident v. G ersdorf: Ich frage die Kammer: obste diese Fassung der tz.32annehme? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister Starke trägt tz. 33 vor (s. die selbe nebst Motiven in Nr. 26 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 385). — Die Deputation hat Nichts erin nert. — Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer tz.33 an? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister Starke: Zu tz. 34 (s. Nr. 26 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 385) sagt das Deputatwnsgu-tachten. Unbedenklich erscheint es zu §. 34, die jenseits (Seite 194 der Landt. Acten III. Abthl. 1. Bd. und Seite 77. Beil, zur III. Abthl.) vorgeschlagene Aenderung der Worte: „haben zu verbleiben", in die Worte: „können verbleiben , zu genehmigen. 1*
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