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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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als es sich hier zugleich darum handelt, ckehrfache, langstbestan- dene und anerkannte Mißbräuche zu entfernen. Anlangend hiernächst die Frage: welche Bauhandwerker sol len geprüft werden? so muß die Deputation zwar der Ansicht beitreten, daß die polizeilichen Rücksichten, aus denen sich die Einführung von Staatsprüfungen als rathsam darstelle, haupt sächlich den Handwerksbetrieb der Maurer und Zimmerleute be trafen. Indessen scheint das Gewerbe der Brunnen- und Röhr- meister, namentlich in größeren Städten, auch so wichtiger Na tur zu sein, daß es wünschenswerth sein dürfte, wenn dem Publicum die Gelegenheit geboten würde, bei Auswahl von der gleichen Handwerkern auf geprüfte das Augenmerk richten zu können. Einen Zwang hierbei anzuwenden, scheint übrigens schon darum nicht ganz thunlich, weil jenes Gewerbe nicht zu den zünftigen gehört. Deshalb stellt die Deputation den Antrag: „daß es auch den Brunnen-, und Nöhrmeistern freigestellt werden möge, sich einer Prüfung durch die erwähnte Prü fungsbehörde zu unterwerfen, welcher für diesen Fall eine an gemessene Organisation zu geben sein würde." Hinsichtlich der Art und Weise der einzuführenden Prüfun gen, fand die Mehrheit der Deputation die von der Staats regierung vorgeschlagene Modalität.für zweckmäßig, wonach der Innung die Beaufsichtigung der am Orte der betreffenden Innung nachzulassenden Ausführung des Proberisses und Bau anschlages, so wie die erste Beurtheilung desselben verbleiben würde. Man ging hierbei von der Ansicht aus, daß es zweckmäßig sei, den Innungen ein ihnen früher zugestandenes Recht zu er halten, soweit dieß nicht weiter zum Nachtheil des Staates aus geübt werden könne, so wie auch die ganze Maßregel, durch ihre völlige Ausschließung, ihnen nicht gehässig zu machen. Nächstdem kam aber auch vorzüglich in Betracht, daß die Erlaubniß, den Proberiß und Bauanschlag an dem Orte der be treffenden Innung fertigen zu dürfen, dem zu Prüfenden eine wesentliche Erleichterung gewähre, da, wenn diese Probearbeiten gleichfalls in der Regel an dem Orte der Prüfungs-Commission zu fertigen wäre, dieß nothwendig mit einem weit größeren Geld- und Zeitaufwande verbunden sei. Was die Geschäftsvertheilung zwischen der Innung und der neuen Prüfungsbehörde beim Prüfen und Meist.rfprechen anbelangt, so will ich, der mitunterzeichnete v. Carlowitz,in Ueber- einstimmung mit den übrigen Mitgliedern der Deputation, es zwar zur Zeit bei der Bestimmung des Entwurfs bewenden lassen, ich kann jedoch nicht bergen, daß es mir nicht nur recht lich zulässig, sondern auch zweckmäßig geschienen hat, die Con- currenz der Innung sowohl bei Abnahme der Prüfung, als ins besondere bei dem nach bestandener Prüfung zu einer leeren und doch kostspieligen Formalität herabsinkenden Meisterspruche ganz auszuschließen, und daß ich von einem dießsallsigen Anträge nur darum absehe, weil ich hoffe, daß die Mahnung der Zeit nach einer Reform des Jnnungswesens doch in Kurzem werde beach tet werden, und daß es dann Gelegenheit geben werde, auf die jetzt vorliegende, immer nur vereinzelte Frage zurückzukommen. Ref. v. Watzdorf: So weit geht das Deputationsgut achten, insofern es sich über das Allgemeine der Sache ver breitet. Die Deputation hat hier um so kürzer sein können, da größtenteils Einverstandniß mit der Regierungsvorlage statt- sindet. ' Insofern die Eerathung über das Allgemeine sich verbreitet, würde hier dazu der passendste Platz sein. Domherr 5). Schilling: Was die Frage anlangt, ob die bei der vorgeschlagenen Prüfung der Bauhandwerker beab sichtigte Veränderung der General-Innungs-Artikel nur eine administrative Maßregel, oder als.Gegenstand der Gesetzgebung zu betrachten sei, und also die Zustimmung der Stande erfor dere, so muß ich erinnern, daß ich hierin der Ansicht der Mehr heit der Deputation, die dahin ging, daß es lediglich Gegenstand der Administration sei, nicht.habe beitreten können. Mir scheint ein wichtiges, im Wesen und in der historischen Ausbildung der.Jnnungen begründetes Recht geschmälert zu werden, näm lich daß die Innungen bisher nach ihrem eignen Urtheil Meister werden lassen konnten. Dies Recht wird ihnen zwar nicht ganz entzogen, aber doch geschmälert, insofern ihr Urtheil un tergeordnet wird dem einer andern Prüfungsbehörde, und also der Fall vorkommen kann, daß ein Subject, welches als tüchtig von der Innung anerkannt worden ist, dennoch nicht zum Mei sterrechte kommen kann» Hierin scheint mir eine Schmälerung des anerkannten Rechts der Innungen zu liegen und ich gehe davon aus, daß, wo ein Recht aufgehoben oder geändert, oder geschmälert werden soll, dieser Gegenstand als ein Gegenstand der Gesetzgebung zu betrachten und es Sache der Stände sek, ihre Zustimmung dazu zu geben.. Außerdem dürfte auch die Frage, welche den Kostenpunkt betrifft, noch in den Bereich der ständischen Zustimmung zu ziehen sein. Doch ich will für jetzt nur bei dem ersten, Punkte, nämlich dem Rechte der In nungen , selbstständig Meister werden zu lassen, stehen bleiben und um meine Ansicht zu rechtfertigen, bemerke ich, daß das ein Punkt ist, der nur auf legislativem Wege zu erledigen sein dürfte. v.Posern: Gegen das, was von der hohen Staatsregie rung beantragt worden ist, habe ich im Allgemeinen nichts zu erinnern, da dadurch einem allgemein gefühlten Bedürfnisse ab geholfen wird. Ich habe nur zu dem Anträge, den die Deputa tion gestellt hat, daß auch die Brunnen- und Röhrmeister ge prüft werden sollen/ ein Sousamendement zu stellen und es be steht darin, daß auch die Mühlen- und Zeugarbeiter unter die selbe Kategorie gestellt werden möchten, und der Grund hiervon liegt darin, weil ich nicht bergen kann, daß gerade bei die sem Gewerke es sehr im Argen liegt, und durch Schwindler oft großes Unheil und Schaden hervorgebracht wird. Es ist sehr nöthig, daß das Publikum davor sicher gestellt werde, um so mehr, da selbst die Wasserkraft ersetzen sollenden Maschinen aus Uebigau nicht so ausgefallen sind, als mau gehofft hat. Nämlich nach Mittheilungen, die mir gemacht worden, sind diese Mahl mühlen, wenigstens die, welche in die Provinz Oberlausitz ge schickt wurden, beinahe untauglich. Mein-Antrag geht also dahin, daß nach den Worten: „Brunnen-und Nöhrmeister" noch das Wort: „Mühlenzeugarbeiter" hinzugefügt werde. v. Metzsch: Ich bemerke, daß sobald Brunnen- und Röhrmeister, in Ermangelung eines bei ihnen nicht stattsinden- den Zunftverbandes, nicht zur Prüfung gezwungen werden können, auch ein Deputationsantrag hier überflüssig sein würde. Ich glaube schwerlich, daß Brunnen- und Röhrmeister aus freiem Antriebe sich der Prüfung unterwerfen werden, schon deshalb, um die Kosten zu ersparen.
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