Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
landen gleichstellen, dagegen die Gutsbesitzer bevorzugen und sie blos dem Particularvertrag anheim geben kann. Ich bin also ganz der Ansicht der Deputation und bin der Meinung, daß dem Beschlüsse der zweiten Kammer nicht beigetreten wer den kann, und stimme zugleich für den Vorschlag, daß eine ständische Schrift in der Maße erlassen, und darin ein Antrag ausgenommen werden möge, wie er im Deputationsgutachten enthalten ist. v. Po fern: Der geehrte Sprecher hat wohl Recht, und ich bitte, auf das von uns gewählte Wort „könne" Gewicht zu legen. Wir haben keineswegs damit sagen wollen, daß es wünschenswerth sei, daß die Regierung hierin Fortschritte thun möge, sondern nur, daß sie es thun könne, wenn sie es für nö- thig findet. Prinz Joh ann: Wir haben allerdings den Satz so zu setzen beantragt, wie er hier steht, weil ich nicht zugeben kann, daß der Particularvertrag etwas dem Widersprechendes an sich enthalt, da er nur das Recht der Gutsherrschaften auf Conces- sionsertheilung bestätigt, und andererseits nicht eine größere Be schränkung des Gewerbebetriebs auf dem Lande, als durch den Prager Vertrag festgestellt ist, gestattet. Also läßt er eine größere Ausdehnung des Gewerbebetriebs auf dem Lande wohl nach; aber ich glaube, daß, weil dieses Werhältniß auf einem Ver trage zwischen Land und Städten beruht, man es von hier aus nicht gut reguliren könne. Es kommt hier auf locale Reguli- rungen an, die sich ganz besonders gestalten. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Verhand lungen mit den Provincialständen der Oberlausitz über die Ein führung des Gesetzes würden jedenfalls vorausgehen müssen. Zu diesem Behuf bedarf es einer sorgfälttgen Erörterung dar über, in welchem Stücke die in der Oberlausitz dermalen be stehende Gewerbeverfassung von der nach den vorliegenden ge setzlichen Bestimmungen in den alten Erblanden künftig eintre tenden abweiche. Das würde die Grundlage der Verhandlung abgeben, welche mit den oberlausitzer Provincialständen zu pfle gen sein würden. Präsident v. Gersdorf: Es würde sich die vorliegende Sache in zwei Fragen auflösen, „eine auf Ablehnung des An trags der zweiten Kammer, und eine auf Erlassung eines An trags in die Schrift. Ich will die erste Frage an die Kammer richten: Ob sie die §. 38 annehme? — Wird einstimmig bejaht. — Präsident v. G er sdorf: Ferner frage ich: ob dieKam- mer sich in Bezug auf den Antrag in die Schriftmit der Depu tation vereinigen könne? — Wird ebenfalls einstimmig be jaht. — Präsident v. Gersdorf: Ich weiß nicht, ob eS ange messen erscheint, über das Gesetz jetzt abzustimmen, oder erst dann, wenn auch die andern Gegenstände, welche in dem De putationsbericht noch enthalten sind, berathen wurden. v. Zedtwitz: Es ist wohl vorauszusehen, daß die über den nun zunächst zur Berathung vorliegenden Gegenstand zu eröffnende Debatte sehr weitläuftig-werden wird. Die Zeit ist aber bereits schon ziemlich weit vorgerückt. Ich wollte mir daher, wenn es gestattet ist, einen Vorschlag erlauben. Theils ist das Gutachten der Deputation, welches über mehre, mit der Gesetzesvorlage zusammenhängende Petitionen gegeben ist, noch abzuthun, und man könnte daher diesen Lheil des Berichts, welcher recht eigentlich noch zur Sache selbst gehört, zuvörderst beseitigen; theils liegen aber auch der Kammer noch mehre andere kleinere Gegenstände zur Berathung vor, welche ebenfalls auf der heutigen Tagesord nung stehen, und die man daher gleichfalls noch heute abthun könnte; dagegen könnte man, da es denn doch wohl ohnehin nicht eher zur Abstimmung über das eben berathene Gesetz kom men wird, bis nicht die Frage über die Erläuterung zu §. 8 des Heimathsgesetzes entschieden ist, die Verhandlung hierüber bis zu der folgenden Sitzung aussetzen. Prinz Johann: Ich bin mit der Ansicht des Sprechers einverstanden. Ich glaube nicht, daß es zweckmäßig sein würde, auf die wichtige Frage über die Erläuterung zu Z. 8 des Hei mathsgesetzes heute einzugehen, da die Zeit so weit vorgerückt ist. Dagegen würde es zweckmäßig sein, den vierten Abschnitt des Deputationsgutachtens vorauszunehmen. Ob aber die ge ehrte Kammer, nachdem dieser Abschnitt vorgetragcn ist, über das Gesetz abstimmen wolle, muß ich ihr überlassen. Es kommt darauf an, ob sie noch einen Zusammenhang zwischen diesem Gesetze und der Erläuterung zu §. 8 des Heimathsgesetzes fin det, den sie früher zu finden glaubte. Ich. bin, was mich be trifft, von der frühem Ansicht zurückgegangen, und würde kein Bedenken haben, daß über das Gesetz abgestimmt werde. Bürgermeister Wehner: Ich würde bitten zuerst übe^ die Erläuterung zu §. 8 des Heimathsgesetzes zu berathen, ehe über das vorliegende Gesetz abgestimmt wird, denn je nach dem über h. 8 sich entschieden werden wird, werde ich mich erst bestimmen können, ob ich dem Gesetze beitrete oder nicht. Sollte die Erläuterung zu §.8 des Heimathsgesetzes abgeworfen werden, so würde ich mich sehr bedenken, ob ich das ganze Ge setz annehmen könne, da ich in §. 8 doch noch einige Unter stützung gegen die Bestimmungen der Landgewerbcgesetze, welche für die Städte so nachtheilig sind, finden kann. Daher halte ich den Vorschlag des Herrn von Zedtwitz Passend, daß man nämlich die Abstimmung über das vorliegende Gesetz aus setze, bis über die Erläuterung zu §. 8 des Heimathsgesetzes abgestimmt ist, und daß man für heute auf die übrigen im De- putationsbcrichte näher angegebenen Gegenstände übergehe, welche nicht auf das Heimathsgesetz Einfluß haben. Bürgermeister Gottschald: Ich bin derselben Ansicht, die der letzte Sprecher geäußert hat. Ich würde mich bei der Abstimmung über das vorliegende Gesetz in großer Verlegenheit befinden; denn so lange ich mir nicht klar bin, welches Schick-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder