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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ciellen Eingehung darauf nicht. Es leuchtet aber ohne Weiteres von selbst ein, daß alle in diesen einzelnen -Th ei len der Petition angeregten und näher berührten Gegenstände von so hoher Wich tigkeit für das so zahlreich über das ganze Land verbreitete ge- rperbtreibende Publikum seien, daß eine Prüfung derselben eben so nothwendig, als wünschenswerth erscheinen müsse. — . Sich derselben zu unterziehen, hat jedoch die De putation theils wegen mangelnden Auftrags, theils um deßwillen Bedenken tragen müssen, weil es, um zu einem gewierigen Resultat zu gelangen, keineswegs genügen würde, wenn man sich auf bloße, ebenfalls nur gut achtliche Borschläge beschränken wollte, sondern einer bestimmten Gesetzvorlage bedarf, denen jene Borschläge sodann anzupaffen sein würden. — Zu einer solchen würde aber.wohl nur die hohe Staatsregierung die Initiative zu geben ermächtigt sein und die Ständeversammlung sich auf den Wunsch, daß dies ge schehen möge, zu beschränken haben, dessen Ausspruch indeß die Deputation der ersten Kammer zu empfehlen im gegen wärtigen Augenblicke keine Veranlassung fühlt. Uebergehend zu dem 4ten Theile der Petition Seite 44 folgd., so beschäftigt er sich mit Aufstellung der Bedenken, welche einer zu großen Be günstigung des Gewerbebetriebs auf dem Lande entgegenzustel len seien; diese Bedenken selbst sind durch den Umstand hervor gerufen worden, daß in den Erläuterungen zu dem vorerwähn ten Gesetzentwurf vom 5. August 1834 eine beabsichtigte Er weiterung der Concessionen, über die Bestimmungen des Mandats vom 29. Januar 1767 hinaus, angedeutet worden ist, und haben eine Entwickelung der Gründe, aus welchen eine Schei dewand zwischen Stadt und Land in gewerblicher Beziehung nothwendig sei, sowie der mannichfachen Nachtheile, welche die plötzliche Niederreißung dieser Scheidewand habe« müsse, ver anlaßt. Kann nun auch die Deputation die Richtigkeit dieser Gründe mindestens in letzterer Hinsicht nur anerkennen, und insoweit mit jenseitiger Deputation sich nicht einverstehen, so wird dennoch eine weitere Eingehung darauf um deßwillen vermieden werden können, weil es selbst nicht in der Tendenz des Gesetzes über den Gewerbebetrieb auf dem Lande liegt, das Concessionsrecht weiter auszudehnen, als es nach dem Bedürf nisse der Landbewohner nothwendig ist, und ohne Benachthei- ligung der wesentlichen Rechte der städtischen Gewerbtreibenden geschehen kann, und weil bereits bei den betreffenden Paragra phen des Gesetzentwurfs die nach Ansicht der Deputation erforderlichen Anträge zu Festhaltung dieses Gesichtspunkts ge stellt worden sind. — Inwieweit hierüber allenthalben seiner Zeit die Petenten mit Bescheidung zu versehen seien, das wird von dem Ergebnisse der Beschlüsse abhängen, welche die Kammer über den Gesetz entwurf selbst fassen wird. Referent Bürgermeister Starke: Auch hier würde sich blos der Beschluß nothwendig machen, ob nunmehr diese Peti tion ebenfalls an die vierte oder an die jetzt bestehende außeror dentliche Deputation abgegeben werden solle, um zu prüfen, ob und in wieweit die gethanen Vorschläge, insofern sie auf das Jnslebenrufen einer Gewerbeordnung Bezug haben, beach- tungswerth erscheinen. Wegen Mangels eines Auftrags hat die bestehende Deputation etwas Weiteres über diesen Gegenstand, als geschehen, zu äußern Bedenken getragen. I. 25 ' v, Großmann: Da die geehrte Deputation selbst die Wichtigkeit eines Theils wenigstens der in der Leipziger Petition gethanen Vorschläge anerkennt, so kann ich den Wunsch nicht bergen, daß esder Kammergefallen möge, diese Petition ebenso, wie die vonLausigk, einer nähern Prüfung zu unterwerfen, sollte diese auch nur das Resultat geben, daß die Petition für die künftige allgemeine Gewerbeordnung zu berücksichtigen sein dürste. Ich stelle daher diesen Antrag, und bitte um die Unterstützungs frage. Präsident v. Gersdorf: Worauf soll ich die Frage stel len? Ob sie an die vierte Deputation abgegeben, oder bei der gegenwärtigen außerordentlichen Deputation belassen wer den soll? ' . Referent Bürgermeister Starke: Würde es nicht zweck mäßigersein, da die übrigen Petitionen an die vierte Deputation abgegeben werden, auch diese an dieselbe Deputation abzu geben? D. Großmann: Ja, allerdings; an die vierte Depu tation.. - . Staatsminister Nostitz undJänckendorf: Es ist an das Ministerium des Innern ein Schreiben der Vorsteher .des Kunst- und Gewerhevereins zu Leipzig gelangt, worin um Vermittelung dahin gebeten wird, daß der Ständeversammlung bekannt werde, daß jenePetion weder im Willen, noch im Geiste, noch im Sinne des Kunst- und Gewerbevereines zu Leipzig ge faßt und gedruckt und überreicht worben sei, was wohl daraus geschlossen werden könnte, daß Hr. Professor v. Lindner sich als Mitglied des Kunst- und Gewerbevereins unterzeichnet habe. Es habe aber der Kunst- und Gewerbeverekn zu Leipzig von dem Inhalte und der Form jener Schrift nicht die geringste. Kenntniß genommen, noch nehmen wollen, sondern ausdrück lich und wiederholt erklärt, daß er sich in diese Angelegenheit nicht mischen wolle. Ich halte mich für verpflichtet, diesem Wunsche des Kunst- und Gewerbevereins zu entsprechen durch gegenwärtige MittheUung. v. Großmann: Es kommt mir das ganz unerwartet. Ich habe nicht anders gewußt, als die Petition sei von dem ganzen Kunst- und Gewerbeverein ausgegangen. Sie war mir eigentlich zur Uebergabe zugedacht, da ich aber nicht in Person hier sein konnte, sondern mit Urlaub der Kämmer abwesend war, so hatte man sich veranlaßt gesehen, sie dem anwesenden Universitätsdeputirten, Domherrn v. Schilling, zu übergeben. Ich habe mich überzeugt, daß in ihr recht viel Durchdachtes sich befindet, und daß sie der Sache einen dienst thun könnte. Darum halte ich sie der Prüfung für werth. Staatsministcr Nostitz und Jänckendorf: Ohne auf das Materielle der Petition einzugehen, und den Werth dersel ben streitig machen zu wollen, erlaube ich mir, aufmerksam zu machen auf das, was in der Vorrede der Petition angeführt ist. Es wird darin gesagt: Es würde gewünscht, daß die Petition 2*
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