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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Gründen nicht eingegangen sein; und dies war der einzige Punkt, wo sie diese Angelegenheit mit einer innern Verfafsungs- ftage in Verbindung bringen konnte. v. Großmann: Ich glaube auch nicht, daß auf das Materielle einzugehen sek; aber diese Angelegenheit berührt das innere Leben allerdings. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube mich dafür erklären zu dürfen, was vom Herrn v. Zedtwitz ausgesprochen worden ist. Darauf naher einzugehen, dürfte außerhalb unserer Grenzen . liegen; und ich werde nunmehr die Frage stellen: ob die Kam mer glaubt, daß dieser Gegenstand an die dritte Deputation verwiesen werden soll? — Die Kammer erklärt sich gegen I Stimme damit einverstanden.— Schließlich steht auf der Registrande: 6) Des Privatus Robert v. Heldreich finanzielle und kameralistische Bemerkungen zu seinem von der Stadtge meinde zu Pirna unterstützten Antrag, den Elbbrückenbau bei Pirna betreffend. — SecretairBürgermeisterRitterstädt: ErhatamSchlusse der Petition selbst bemerkt, daß er wünsche, sie möge an die vierte Deputation unserer Kammer abgegeben werden, an welche die Sache, wie er gelesen habe, bereits überwiesen worden sei. Vicepräsident v. Carlowi tz: Ich muß freilich bemerken, daß, als der Herr v. Heldreich zuerst mit einer diesen Gegenstand betreffenden Petition einkam, er von Seiten der Deputation zu- rückgewiesen wurde. - Seit der Zeit hat sich die Sachlage blos -insoweit geändert, als eine ähnliche Petition von Seiten des Stadtraths zu Pirna eingegangcn ist. Diese Petition unter liegt gegenwärtig der Begutachtung der vierten Deputation. Allein daß v. Heldreich, nachdem er einmal, als bei der Sache gar nicht betheiligt, zurückgewicsen wurde, diesen Gegenstand bei der Deputation noch weiter verfolge, ist nicht zulässig. Macht der Stadtralh zu Pirna oder ein anderes Mitglied der Kammer, welches seine Ansichten theilt, diese Sache nicht zur seinigen und bringt sie insofern in Verbindung mit der der dritten Deputation jetzt vorliegenden Petition, so glaube ich, wird es am besten sein, die Heldreich'sche Eingabe sofort zurückzuweisen. Präsident v. Gersdorf: Ich hatte auch der Kammer vor geschlagen, sie an die vierte Deputation abzugeben. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich glaube, es ist nicht so genau zu nehmen, und es sind Gegenstände, die schon berathen worden sind, von Personen, die nicht der Kammer an gehören, dennoch wieder angenommen und an die Deputation abgegeben worden, und es scheint unschädlich, daß dieser Gegen stand noch an die Deputation zur Einsicht abgegeben werde. Vicepräsident v. Carlowitz: Die Deputation würde aber mit sich selbst in sonderbaren Widerspruch gerathen, wenn sie jetzt auf diese Petition ringehen wollte. Hat die Deputation das ursprüngliche Gesuch des Herrn v. Heldreich zurückgewiesen, so muß sie ihrem frühem Beschlüsse entgegen treten, wenn sie jetzt der Eingabe des Herrn v. Heldreich eine weitere Berücksich tigung zu Ehest werden lassen will. Ich halte noch immer da für, sie sei zurückzuweisen. Präsident v. G ersdorf: Würde der Fall nicht der sein: die Deputation kennt den ganzen Inhalt der Petition noch nicht. Sie ist ja, wenn sie findet, was der Vorstand der vierten Depu-. tation als ihren Inhalt voraussetzt, sehr wohl im Stande, die selbe Resolution zu fassen, wie bei -der ersten. Da sie noch nicht näher geprüft worden ist, würde es wohl gut sein, die vierte De putation sehe sie näher an, um eine Resolution mit den kürzesten Worten zu fassen. — Die Kammer giebt ihre Zustimmung dazu. — - . Präsident v. Gersdorf: Der Herr v. Leipziger hat für heute um Urlaub gebeten, womit ich die Kammer bekannt ma chen wollte. Domherr O. Schilling: Nachträglich will ich mir noch eine Bemerkung erlauben in Bezug auf die gestern besprochene Leipziger Petition, deren Ueberreichung mir aufgetragen worden war. Da nämlich vom Herrn Staatsminister aus gestern eine Erklärung des Leipziger Kunst- und Gewerbevereins mstgetheilt wurde, welche dahin geht, daß jene Petition ohne Auftrag dieses Vereins und nicht in seinem Sinne abgefaßt worden sei, so glaube ich, um jedes mögliche Mißverständniß zu beseitigen, die geehrte Kammer darauf aufmerksam machen zu müssen, daßder Concipient jener Petition sich keinesweges als Mitglied des Leip ziger Gewerbevereins unterschrieben hat, sondern daß die dies-' fallsige Unterschrift nur so lautet: „Professor v. Lindner als Concipient im Namen und Auftrage der Unterzeichneten." Die Unterzeichneten selbst aber sind größtentheils Obermeister oder Oberälreste verschiedener Innungen, zum Ehest auch einzelne Innungsgenossen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich müßte mich sehr inen, glaube aber, es steht in dem Exemplar der Peti tion, welches mir gestern vorgelegen: „Mitglied des Kunst- und Gewerbevereins." Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun bitten, daß der Hr. Referent in der früher» Sache wieder die Rednerbühne besteige, und den Punkt unter II. uns vortrüge, der noch zurück steht im jetzigen Berathungsgegenstande. Referent Bürgermeister Starke trägt aus dem Deputa tionsberichte Folgendes vor: Uebcrgehend aäII. zu der der Deputation aufgetrage nen Begutachtung der obbemerkten Erläuterung zu tz. 8 des Heimathsgesetzes, so sieht sich die Deputation ebenfalls ge- nöthigt, ihrem Gutachten, welches, wie voraus bemerkt wird, ein einstimmiges nicht ist, einige Eröffnungen über die histori schen Vorgänge, welche die beabsichtigte Gesetzerlauterung ver anlaßt haben, vorauszuschicken, und daran eine kurze Beleuch tung des Sachftandes zu knüpfen, der durch die Verhandlun gen über diese Angelegenheit bei der zweiten Kammer herbekge- führt worden ist-
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