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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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und blickte sehnsüchtig nach der Bekleidung der ersteren, um sich davon zur Bequemlichkeit etwas anzueignen, — das war das platte Land, welches sich nun an die dritte Person, nämlich die Stände, wendete, mit der Bitte, diese möchte ihr doch zur bequemem Kleidung der erster» verhelfen. Diese dritte Person ging nun auch auf die Wünsche der zweiten ein, und gab ihr ohne Weiteres eine Anweisung, die dahin ge richtet war, von der Bekleidung der ersten Person, sich das zuzueignen, was er, um aus dem Zwangsrock zu kommen, und er zu seiner Bequemlichkeit bedürfe, jedoch mit dem Zu satze, die Grenze der dringendsten Nothdurft nicht zu über schreiten, und diese Anweisung ist der mitgetheilte Gesetz entwurf. Da in dieser Anweisung von einer Entschädigung der städtischen Innung, oder irgend einer Gegenleistung des platten Landes die Rede nicht ist; so ergiebt sich klar daraus, daß es sich Seiten der.Städte hierbei äe ä-unno vitsnäo, Sei ten des platten Landes aber lediglich äs lucro «sptsnäo, wie die Juristen sagen, handelt, und daß die Städte der rein leidende Lheil dabei sind. Es ist unter diesen Umständen wirklich den jenigen kein Vorwurfzu machen, welche sich mehr zu den Städten hingeneigt fühlten, und deren Interesse so viel als möglich zu bewachen suchten, denn diese waren der schwächere Theil, weil es sich nach dem vorgelegten Gesetzentwürfe nur darum han delt: wie viel den Städten ohneEntschadigung genom men werden solle, um dadurch Vortheile dem platten Lande zu zuwenden. Ich finde mich bewogen, das blos obitvr zu er wähnen, um mich gegen den Vorwurf zu verwahren, als hätte ich dem Lande feindlich gegenüber gestanden. Das ist der Fall nicht gewesen. Es liegt vielmehr in der Natur der Sache, daß man sich mehr für die Städte in dieser Angelegenheit, als für das Land verwenden mußte. Das Gesetz wird nunmehr hinausgehen, und es ist von vielen Seiten behauptet worden, es würde den Städten keinen großen Nachtheil bringen. Allein dem muß ich widersprechen. Die Nachtheile werden sehr be deutend sein. Das liegt auf der Hand. Denn es entsteht daraus für die städtischen Innungen 1) Verlust der bisherigen Nahrung vom Lande. 2) Entziehung und Schmälerung eines Lheils der Nahrung in Städten, da nach tz. 15 die Handwerker auf dem Lande auf Bestellung in die Städte arbeiten dürfen, und wohlfeiler arbeiten können, da sie auf dem Lande 25 Pro cent wohlfeiler leben als in der Stadt. Ein hauptsächlicher Nachtheil aber ist 3) der Riß, welcher durch das Gesetz in die Befugnisse und Gerechtsame der städtischen Innungen ge macht wird. Doch gehen wir nun auf einen andern Gegen stand über, nämlich zu der Erläuterung der tz.8 des Heimaths- gesetzes, die mit dem verhandelten Gewerbegesetze unstreitig in so naher Beziehung steht, daß ich mich schwer würde entschließen können, für den Gesetzentwurf, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend, zu stimmen, wenn die Erläuterung von der Kammer nicht sollte angenommen werden. Die Gründe, die für den Gesetzentwurf sprechen, hat die Staatsregierung bereits in den Motiven hinlänglich auseinander gesetzt; auch hat die verehrte Deputation im Bericht die Gründe für und dawider ausführlich ausgenommen; Se. königl. Hoheit haben aber jetzt das, was dafür spricht, noch mehr aus einander gesetzt, und ich muß bekennen, daß die Gründe der Minorität der Deputa tion, welche den Gesetzentwurf empfiehlt, so schlagend sind, daß ich eine weitere Auseinandersetzung für nothwendig nicht halte. Ich trete zugleich dem völlig bei, was der Hr. Referent bereits bemerkt hat. Nämlich ich provocire und appellire mit der besten Hoffnung geradezu an das Rechtsgefühl, durch welches sich unsere Kammer bisher immer ausgezeichuet hat, und bin überzeugt, daß die Sache sich so gestalten wird, wie ich denke und hoffe. Doch ich kann nicht umhin, noch auf einige Umstände aufmerk sam zu machen; nämlich zuerst auf die frühem Verhandlungen bei dem Gesetzentwürfe wegen der Landgemeindeordnung. Bei Berathung der Dorfgemeindeordnung in der ersten Deputation fühlte man die Ungleichheit zwischen Stadt und Land, welche durch die Bestimmung des Heimathsgesetzes §. 8, wornach auch das Bürgerrecht Anspruch auf das Heimathsrecht geben soll, zum Nachtheil der Städte entstanden war, und die Deputa tion erklärte deshalb in der Kammer: „sie habe nicht verkannt, daß die Städte durch tz. 8 des Heimathsgesetzes, namentlich dann benachtheiligt werden könnten, wenn eine größere Emancipation auf dem Lande eintrete; und da ein solches Gesetz zu erwarten sei, so habe die Deputation sich ver einigt, vorzuschlagen, man möge in der Schrift darauf an tragen, es möge die hohe Staatsregierung in Erwägung ziehen, wie die aus der Bestimmung der ß. 8 des Heimathsgesetzes zum Nachtheil der Städte zu besorgende Ungleich heit sich beseitigen lasse und darüber der nächsten Ständever sammlung Eröffnung machen." Diesen Antrag hat die Kammer damals unan im angenommen; sie hat also zu erkennen gege ben, daß sie eine Ungleichheit zum Nachtheil der Städte in diesem Gesetze finde. Der Antrag hat zwar nicht verfolgt wer den können, weil die zweite Kammer nicht beitrat. Die ein stimmige Ueberzeugung der ersten Kammer bleibt aber ausge sprochen. Nun hat die hohe Staatsregierung allerdings in nähere Erwägung gezogen, ob diese §. den Städten nachtheilig sein dürfte, und hat den Nachtheil erkannt und nun eine Erläu terung nach ihrer Ueberzeugung gegeben. Nun fragt sich's in der That, wie man den Widerspruch beseitigen will, wenn man diese ß. nicht annimmt? wenn man jetzt eine andere Ansicht kund giebt? In dem Deputationsgutachtcn ist zuletzt ein An trag vorgeschlagen worden, wornach der Gegenstand der Staats regierung anempfohlen werden soll und zwar zur fernem Be achtung, und dabei zum Grund angeführt, daß es nach der Meinung der zweiten Kammer noch an einer genügenden Er fahrung fehle, ob §. 8 des Heimathsgesetzes den Städten einen Nachtheil gebracht habe. Ich glaube aber, man wird nicht viele Erfahrungen machen können. Meine Herren, ich habe mir Mühe geben wollen, darüber Erfahrungen zu sammeln, aber die Zeit war zu kurz, um genügende Resultate vorlegen zu kön nen. Von einer Stadt in Sachsen, und gerade einer Stadt, welche von Mitgliedern in der Kammer gekannt ist, nämlich von Reichenbach, weiß ich, daß dort eine bedeutende Anzahl
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