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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Armer sind, die lediglich in Folge der §.8 des Heimathsgesetzes in Armenversorgung gekommen sind; also davon, daß nachthei lige Folgen aus §. 8 für die Städte entstehen, ist die Erfahrung da. Allein Se. königl. Hoheit haben überdem hinreichend aus einander gesetzt, daß. jetzt es darauf nicht, sondern blos darauf, was Recht ist, ankommen könne. Uebrigens ist der Ausdruck Erfahrung sammeln, so unbestimmt, daß er einen Antrag gar nicht motiviren kann. Denn was soll das Erfahrung sam meln heißen? sollen 1, 2, oder 3, 4, 5,10, 20 Fälle nöthig sein, um sagen zu können: die Erfahrung ist vorhanden? Für den Antrag, den die Deputation zuletzt noch der Kammer an empfohlen hat, könnte ich mich daher nicht verwenden. Der Antrag scheint mir ganz unnütz zu sein. -Das, was ich wegen der vorhandenen Erfahrung weiß, habe ich bereits angeführt, und ich wiederhole nur nochmals, daß ich mich guten Muthes bei der Abstimmung auf das Rechtsgefühl der Kammer verlasse. v. Metz sch: Ich gehöre der Majorität der Deputation an, und zwar hauptsächlich aus dem mehrfach angeführten Grunde, weil in dem vor Kurzem erst verflossenen Zeiträume von 5 Jahren, seit Erlassung des Heimathsgesetzes, ohnmöglich schon solche Erfahrungen haben gesammelt werden können, welche den Zusatz zu §.8 des Heimathsgesetzes nöthig machen. Ohne daher das Princip der Gerechtigkeit und Billig keit, welches überall oben anstehen muß, und welches ich ebenso festzuhalten mich bestrebe, wie sämmtlich hier anwesende Her ren, ohnedies Princip der Gerechtigkeit zu verletzen, dürfte es daher wohl gerathen sein, erst in dem nächsten Zeitraüme es von einer länger» Erfahrung abhängig zu machen, ob sich wirklich die ausgesprochenen Befürchtungen für die Städte realksiren dürfen oder nicht. Der von der Deputation für den Fall der Annahme des Gutachtens der Majorität gemeinschaftlich aus gegangene Antrag: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, diese Angelegenheit ihrer ferneren Beachtung zu widmen, und nach Befinden der nächsten Ständeversammlung hierüber, unter Mittheilung der inzwischen fernerweit gemachten Erfahrungen, nochmals die Gesetzvorlage zur Entschließung zugehen zu lassen." Dieser Antrag scheint mir völlig geeignet zu sein, die vorliegende leider zur Parteifrage gewordene Angelegenheit zwischen Stadt und Land auf eine für beide Eheile zur Zeit beruhigende Weise zu entscheiden. Bürgermeister Hübler: Bei der allgemeinen Berathung habe ich schon angedeutet, daß ich mich der Minorität der De putation anschließe. Ich habe zugleich bemerkt, daß mir die vorliegende Streitfrage, was das Interesse der größeren Städte anlangt, als keine Lebensfrage erscheine, und insofern dürfte meine Abstimmung wenigstens der Vorwurf einer Parteilich keit, die mir völlig fremd ist, nicht treffen. Wenn ich den An sichten der Minorität beigetreten bin, habe ich freilich die Frage, ob dem Lande, ob der Stadt durch die Annahme oder Verwer fung der §. I des Erläutcrungsgesetzes ein größerer Nachtheil erwachse, ganz bei Seite gestellt. Ich habe mich hier an das einfache Gebot gehalten: „GleicheRechte, gleiche Pflichten// Die Vortheile des erweiterten Gewerbebetriebes, die größeren Rechte, die das Land in dieser Beziehung durch die Etablirung aller zu seinem Bedarf nöthigen zünftigen Handwerker in seiner Mitte künftig! mit den Städten theilt, verbinden meiner Ueber- zeugung nach auch das Land zu Uehernahme größerer Pflich ten , namentlich der Pflichten, die sich in, der Stadt an die Auf nahme zünftiger Gewerbe knüpfen, und es tritt diese Verpflich tung um so prägnanter hervor, weil hier die Städte und das Land nicht in gleichem Verhältnisse sich befinden, indem, was das Land betrifft, die Aufnahme der fraglichen Handwerker zu nächst von der Gemeinde und dem Ermessen des Gemeindera- thes nach dem vorliegenden Gesetze abhängig ist, während die Stadtgemeinde unbedingt zur Aufnahme sich genöthigtsieht, so bald der zünftigeHandwerker nur sonst den Jnnungserfordernis- sen entsprochen. Unverkennbar ist es, daß die Städte in ihrer Dispositionsfreiheit hier dem Lande nachstehen. Nun hat man zwar entgegnet, das Recht sei nicht ein gleiches, weil die Ver pflanzung der zünftigen Handwerker auf das Land, theils durch die Zahl, theils durch die Qualität.der Gewerbe beschrankt sei. Aber, meine Herren, in eben der Maße, wie der Vortheil, wird sich auch die Pflicht beschränken und schon dadurch eine Gleich heit sich Herstellen. Man hat eingewendet, noch mangle alle Erfahrung in der vorliegenden Differenz und die Befürchtung der kleinen Städte sei übertrieben^, weil theils durch Geburt auf demLande, theils durch die Ansässigmachung daselbst der Fall der Rückkehr verarmter Landhandwerker in die Stadt nicht leicht vorkommen werde. Nun, dieser letztere Einwand ist entweder begründet, oder nicht; ist er begründet, so folgt von selbst, daß die Landgemeinden um so weniger Bedenken haben können, die analoge Verpflichtung der Städte zu übernehmen; ist er aber nicht begründet, so scheint mir für die Städte, um einen drohen den Nachthcil von sich abzuwrnden, die unbedingte Nothwen- digkeit hervorzutreten, in dieser Beziehung eine Gleich stellung des platten Landes in Anspruch zu nehmen. Und was den Mangel der Erfahrung betrifft, so widerspricht diesem Einwande schon dasjenige, was von Seiten der Staatsregie rung in den Motiven zum Gesetzentwürfe herausgehoben wor den und wonach schon jetzt häufig Klagen der Städte über die bezügliche Ungleichheit an die Staatsregierung gelangt sind, ob schon die Wohlthat eines erweiterten Gewerbebetriebs, wie sie in dem Zwecke des berathenen Gesetzentwurfes liegt, demLande zur Zeit noch nicht Eh eil geworden ist. Aber, meine Herren, ich glaube überhaupt da, wo die Stimme des Rechts so laut, wie hier spricht, haben wir nicht erst die Stimme der Erfahrung abzuwarten. Darum werde ich für die Minorität, für die-An- nahme der §. 1 stimmen, und ich hoffe, daß die Ansicht der Mi norität, wenn sie in diesem Saale Anklang finden sollte, auch in der jenseitigen Kammer zur Majoritätsmeinung sich erheben wird, da, wie ich aus den Mittheilungen ersehen habe, die ent gegengesetzte Ansicht nur mit einer unbedeutenden Stimmen mehrheit mit 36 gegen 33 Stimmen durchgegangen ist. Domherr v. Schilling: Auch mir scheinen die Gründe der Minorität unserer Deputation denen der Majorität bei wei-
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