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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ich damals keinen Zweifel, mich gegen die Annahme der Erläu terungsbestimmung zu erklären. Mittlerweile ist dieser Ge setzentwurf in Verbindung gebracht und die definitive Berathung ausgesetzt worden bis zum Endschluß über den Gesetzentwurf, die Ausübung des Gewerbebetriebs auf dem Lande betreffend, womit wir uns in den letzten Sitzungen beschäftigt haben. Es ist wohl zu entschuldigen, wenn der große Eifer, mit welchem das Gesetz über den Gewerbebetrieb auf dem Lande in der jen seitigen Kammer berathen worden ist, wenn die sich schroff ge genüberstehenden Ansichten, die dort ausgesprochen worden sind, vielleicht die Meinung von einer allzugroßen Wichtigkeit erzeugt haben, welche dem jetzt in Frage befangenen Punkte in seinen Folgen unterzulegen sein dürfte. Bei einer fortgesetzten und namentlich ruhigem Erwägung, muß ich aufrichtig gestehen, daß ich in dieser Beziehung zu einer andern Ansicht gekommen bin. Ich glaube z. B. jetzt nicht mehr befürchten zu müs sen, daß das Land von Handwerkern, die aus den Städten dorthin auswandern, gleichsam überschwemmt werden würde, eben so wenig also, daß eine wesentliche Bedrückung für die ländlichen Gemeinden daraus entstehen wird, wenn ein Hand werker mit seinen Gesellen fünf Jahre lang sein Handwerk in einem Dorfe treibt. Diese Betrachtung muß natürlich von wesentlichem Einfluß auf das Gutachten sein, welches man über die Erläuterungsbestimmung abgeben soll. Ich glaube, daß es nach der Beschaffenheit der meisten Dörfer gewiß an Localien zur Aufnahme von solchen Handwerkern fehlen dürfte. Ich weiß aus Erfahrung, wie schwer es in den Dörfern fallt, den Leuten eine einzelne Stube, oder eineAbtheilung von einem Hause zur Wohnung anzuweisen. Die größer» Grundstücks besitzer, die Bauern, werden sich durchaus nicht zur par tiellen Vermiethung ihrer landwirthschaftlichen Gebäude ver stehen. Es kann also nur von den Häuslern die Rede sein, und deren Umstände sind nicht von der Art, daß sie bei dem Aufbau eines Hauses auf Herstellung von Miethlocalien Rücksicht nehmen können. Der Bau wird nur auf den ersten Bedarf der Familie berechnet. Es wird daher den Handwerkern, welche sich auf das Land wenden wol len, nichts Anderes übrig bleiben, als sich selbst Hauser zu bauen, und da werden sie also, wenn eine Ansässigmachung erfolgt, nach einem fünfjährigen Aufenthalte, die Heimaths- angehörigkeit ohnedicß erlangen. Zu leugnen ist auch nicht, daß auch in dieser letztem Beziehung schon jetzt die Dörfer den Städten gleichgestellt sind, nämlich der Besitz eines Grund stücks, eines Hauses begründet nach einem fünfjährigen Auf enthalte die Heimathsangehörigkeit eben so gut auf dem Lande als in der Stadt. Fragen könnte man daher wohl, warum nicht auch in andrer Beziehung von dem Wohnsitze ohne An- fässigmachung dasselbe auf dem Lande gelten sollte, was in der Stadt gilt? (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden Mit der Redaktion beauftragt: k>. Gretsch el.
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