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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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kann; in der Ueberzeugüng, daß, wenn wir heute die Regie rungsvorlage gut heißen, wir in der That morgen genöthigt waren, um Aufhebung des ganzen Heimathsgesetzes und Her stellung der frühern Grundsätze zu bitten, und dies lediglich um der Gerechtigkeit willen. Staatsminister NostitzundJänckendorf: Die Grün de für die Gesetzvorlage sind von mehren der geehrten Sprecher, und insbesondere von Sr. konigl. Hoheit auf eine so würdige und ansprechende Weise geltend gemacht worden, daß es in der Lhat ein unfruchtbares Unternehmen sein würde, nochmals auf diese Gründe zurückzukommen. Aber zwei Aeußerungen des Hrn. Vicepräsidenten geben mir Veranlassung zur Erwiederung, weil sie factisch irrig sind. Es wurde nämlich— wenn ich nicht irre, ward dies bereits von dem Herrn Bürgermeister Wehner vorhin berührt — bei Gelegenheit der Verhandlungen über die Landge meindeordnung am vorigen Landtage von dieser geehrten Kam mer ein Antrag an die Staatsregierung beabsichtigt. Erlau ben Sie mir diesen Antrag wörtlich anzugeben. Er lautet so: „Es möge die hohe Staatsregierung in Erwägung ziehen, wie die aus der Bestimmung §.8 des Heimathsgesetzes zum Nach- theilder Städtezu besorgende Ungleichheit sich Leseitigenlasse und darüber der nächsten Ständeoersamm lung Eröffnung machen." Es ward also schon damals aner kannt, daß die Bestimmung der §. 8 des Heimathsgesetzes zum Nachtheil für die Städte gereiche und einer Erläuterung be dürfe. Es unterblieb dieser Antrag bloß darum, weil von Seiten der Regierungscommiffarien erklärt ward, daß bei dem nächsten, also dem jetzigen Landtage eine Erläuterung des Hei mathsgesetzes vorzulegen beabsichtigt werde; und Vieser Punkt hierbei Berücksichtigung finden werde. Sonach, glaube ich, ist die Vorlage, um die es sich handelt, keine unpolitische, ja sie ist sogar im Sinne der verehrten Ständeversammlung abge faßt, wenn auch ein formeller Antrag deswegen nicht gestellt war. — Die zweite Behauptung des Herrn Vicepräsidenten ging dahin, daß der erste Punkt der Gesetzvorlage keine Erläu terung, sondern eine Abänderung des Heimathsgesetzes sei. Nun, für eine Erläuterung ist er von der Regierung nicht aus gegeben worden. Man hat in den Motiven zu dem Gesetzent wurf ausdrücklich erklärt, daß dieser erste Punkt nicht sowohl eine Erläuterung, als vielmehr eine Extension der Bestimmung der Z. 8 des Heimathsgesetzes sei. Wenn in der Ueberschrift des Gesetzes allerdings der Ausdruck: „Erläuterung" gebraucht worden ist, so umfaßt er das ganze Gesetz und konnten diese einzelnen Punkte nicht wohl eine Modification der Ueberschrift veranlassen. Ich glaube also, daß in dieser Beziehung ein Grund zu Ausstellung gar nicht vorhanden ist. Vicepra'sident v. Carlowitz: Der Herr Staatsminister hat erinnert, ich hätte mich eines factischen Jrrthums schuldig gemacht. Ich muß dem unbedingt widersprechen. Hat Je mand die Verhandlungen noch im Gedächtniß, die damals ge pflogen worden sind, so bin vielleicht ich es, der,ich Referent damals war. Ich weiß es allerdings, und habe es auch in I. 26. meiner Rede bemerkt, daß in der ersten Kammer ein Antrag beabsichtigt und so, wie ihn der Herr Staatsminister aus sprach, gefaßt wurde. Habe ich aber erinnert, daß auf diese Ansicht die Staatsregierung nicht nothwendig gehabt habe Rücksicht zu nehmen, da sie nur von einer Kammer aufgestellt und von der andern abgelehnt wurde, so muß ich jetzt nochmals erklären, daß eben deshalb von gak keinem Anträge die Rede sein kann. Es wäre in mancher Beziehung und in einzelnen Fällen vielleicht nicht übel, wenn Ansichten in der ersten Kam mer aufgefaßt, auch dann wenn sie in der zweiten keinen Bei fall fänden, doch als Anträge an die Staatsregierung gebracht werden könnten. Allein bis jetzt ist dies verfassungsmäßig nicht erlaubt. Staatsminkster Nostitz und Jänckendorf: Ich habe nicht gesagt, daß der Antrag gestellt worden sei, sondern daß er beabsichtigt wurde, aber unterblieb, weil von Seiten der königl. Commissarien jene Erklärung erfolgte. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich habe ursprünglich auch nicht bemerkt, daß der Antrag gestellt worden sei; ich habe nur gesagt, daß man ihn beabsichtigt habe, und konnte nach Lage der Sache auch nicht anders sagen. Bürgermeister Wehner: Ich muß bemerken, daß ich diesen Antrag zuerst in Erwähnung gebracht habe, und daß nach den Protokollen der ersten Kammer diese den Vorschlag der Deputation einstimmig angenommen hat. Der An trag gelangte aber nicht an die Staatsregierung, weil die zweite Kammer nicht beitrat, die Annahme des Antrags Sei ten der ersten Kammer aber hat bewixsen, daß man eine Ab änderung der tz. 8 als nothwendig anerkannt hat. v. Po fern: Auch ich hielt es für meine Pflicht zur Ver- theidkgung der Majorität der Deputation einige Gründe noch hervorzuheben; da es jedoch der Vicepräsident gethan hat ', so sehe ich — ich gestehe, mit Freude — mich dieser Pflicht über hoben, und habe nur auf einen Vorwurf znrückzukommen, der darin für die Majorität zu liegen scheint, daß man sagt, man provocire an das Gerechtigkeitsgefühl der Kammer u. s. w. Ich fürchte nicht, daß uns dieser Vorwurf treffen könne, da gerade von uns, der Majorität, der Antrag ausgegangen ist, bei der Hochwichtigkeit des Gegenstandes und im Interesse des gan zen Landes, die hohe Staatsregierung zu ersuchen: „dieser An gelegenheit ihre fernere Beachtung zu widmen, und nach Be finden einer der nächsten Ständeversammlungen hierüber, un ter Mittheilung der inzwischen sernerweit gemachten Erfahrun gen, nochmals die Gesetzvorlage zur Entschließung zugehen zu lassen." — Wir verlangen Erfahrungen, wirkliche Beispiele und statistische Nachweisungen. — Können diese spater gegeben werden, nun wohlan, dann wollen wir sehen, was dann zu thun ist. — Werden die Städte wirklich gedrückt, so werden wir dann diesem Drucke bereitwillig und gewiß auf gerechte Weise abhelfen. — Jetztaber, nachdem kaum erst das erste Yuio- gnovniuln seit Erlassung des Heimathsgesetzes verflossen ist, 2
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