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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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kann von wirklich gemachten Erfahrungen noch nicht die Rede sein, und daher möge man es uns nicht Übelnehmen, wenn wir zur Zeit die Befürchtungen der Städte für ein Luftgebilde, für ein Gespenst ansehen. Um ein eben erst gegebenes, so hoch wichtiges Gesetz umzuwerfen, verlangen wir aber Fleischund Bein! Auf der andern Seite muß ich herausheben, meineHerren, auch das platte Land verlangt Gerechtigkeit, die Verthridigung dieser tz. des Gesetzentwurfs aber ist, bei Licht betrachtet, eine verdeckte Batterie gegen das ganze Gesetz über den Gewerbebe trieb auf dem Lande. Wenn diese §. angenommen wird, so hat das ganze Gesetz keinen, oder doch nur einen ganz geringen Erfolg. Denn die Dörfer werden aus Furcht vor der neuen Last lieber keine Handwerker haben wollen; wohl auch nicht ohne Grund; wenn man bedenkt, daß nur die auf das Dorf ziehen werden, die so zu sagen nur noch auf dem Sprunge ste hen, nur solche, die ihr Gewerbe, weil sie nicht viel zuzusetzen haben, nicht schwunghaft betreiben können, oder die ungeschick ten, von denen wohl zu fürchten ist, daß sie der Gemeinde zur Versorgung anheim fallen werden. — Endlich fühle ich mich verpflichtet, den einzigen Satz noch hervorzuhebcn: Betrachten Sie das Gesetz über den Gewerbebetrieb, wie es von uns aus geht, und es wird von selbst eknleuchtcn, daß zwischen dem Handwerker in der Stadt und dem auf dem Lande von gleichen Rechten wahrlich nicht, also auch nicht von gleichen Pflich ten die Rede sein kann. v. Großmann: Der Herr Vicepräsident hat vorhin geäußert, die Bevölkerung des platten Landes wende sich vor zugsweise den Städten zu. Dieses Zugeständniß acceptire ich bestens, argumentire aber daraus gerade für das Gegentheil von dem, was dadurch hat bewiesen werden sollen. Wenn diese Thatsache feststeht, so tritt die Ungerechtigkeit des Majoritäts votums auf das grellste hervor, denn die Städte verhalten sich dann unstreitig zum Lande, wie das Centrum des Kreises zu seiner Peripherie. Wenn aber alles aus der Peripherie in das Centrum strömt, so ist es klar, daß aus den Ansprüchen an die Städte der größte Nachtheil für diese hervorgehe, und auf eine unverhältnißmäßige Weise steigen müsse. Wenn derselbe fer ner den Unterschied zwischen Stadt und Land hervorgehoben hat, so muß ich auch daraus das Gegcntheil folgern. Von ei ner hohen Bedeutung der Ehrenrechte, die das Bürgerrecht giebt, kann wohl bei denen nicht die Rede sein, die der Versorgung an heim fallen, und ich kann mirs nicht denken, daß sie zu Stadt verordneten oder Landtagsdeputirten werden gewählt werden. Uebrigens gestehe ich, daß mir die harten Beschuldigungen ge gen die hohe Staatsregierung im Grunde nichts als eine peUlio prmc-chii zu sein scheint, denn unpolitisch, inconsequent würde die Vorlage nur dann sein, wenn die Ungerechtigkeit derselben erwiesen wäre. Diese ist aber richt dargethan worden. Diese Einwürfe gegen das Gesetz scheinen mir gi-övsmen cls luiuro zu sein, denn nicht der materielle Vortheil, sondern die Versöh nung der Gemüthcr durch Gerechtigkeit ist die Hauptsache. Prinz Johann.- Ich kann mich nicht enthalten von dem Rechte Gebrauch zu machen, zweimal zu sprechen, und dem letzten Theile der Debatte, der so viele Einwürfe gegen die Mi norität enthält, zu begegnen. Zuerst bemerke ich-, daß es ganz unzweifelhaft scheint, daß hier nur von zünftigen Dorfhand werken und Dorfkramern die Rede ist. Das Wort Dorfhand werker im Gesetze, ja die Ueberschrift und Unterschrift, so wie die Erklärung des Herrn Commissars lassen darüber keinen Zwei fel. Ferner muß ich mich auch gegen den Herrn Grafen v. Hohenthal aussprechen, welcher hervorhob, daß ich gewisser maßen die Kammer für parteiisch erklärt habe. Das war keines wegs meine Absicht, sondern als ich sagte, die Kammer seiPartei, so wollte ich damit nichts weiter sagen, als daß sich in ihr die In teressen des platten Landes und der Städte einander gegenüber stehen, und wenn ich darauf hinwies, daß ihre Ansicht nicht un befangen sein könnte, so wollte ich nur zur Vorsicht auffordern und zeigen, daß es zweckmäßig sein werde, alles der Unpartei lichkeit der hohen Staatsregierung zu überlassen. Ich wende mich zunächst auf das Amendement des Herrn v. Welck, und muß erklären, daß ich es nicht unterstützt habe, weil ich eS für eine halbe Maßregel halte. Die wichtigste Rede in die ser Beziehung ist gewiß die des Herrn Vicepräsidenten. Er be zeichnet darin die Regierungsvorlage als eine ungerechte, unpo litische und incosequente. Ich wende mich zunächst zu dem Vorwurfe der Ungerechtigkeit. Es ist nicht zu leugnen, daß das Heimathsgesetz für das platte Land in seinem Princip etwas Nachtheiliges hat, was auch der Deputation nicht entging. Aber ungerecht, da müßte man doch wohl fragen!, ob die frühe ren Bestimmungen, oder die später» in Vcrtheilung der Lasten gerechter sind? Wenn die gejammten Städte eine Gesammt- commun bildeten und das Land ebenfalls eine, dann würden sich die Fälle ausgleichen, dann würde natürlich jeder Lheil vor Prägravation sicher sein, da das aber nicht der Fall ist, so müssen die einzelnen Communen und die einzelnen Städte die Last tra gen. Kommen Fälle vor, wo Verarmte aus den Städten auf das Land auswandern, so muß man dagegen erwähnen, daß es nur da geschieht, wo die tiefste Armuth der Städte die Auswan derung nöthig macht. Man hat sich auch auf den Vorzug des Bürgerrechts bezogen, und die Frage darüber scheint mit der Heimathsangelegenheit in keinem Zusammenhänge zu stehen. Diese -Vorzüge des Bürgerrechts scheinen nicht die Verbindlich keit für die Commun mit sich zu führen, Fremde aufzunehmen. Man hat sich ferner auf Ungerechtigkeit berufen, und geklagt daß keine Gleichheit zwischen Stadt und Land stattfinde. Ich gebe das zu. Gleichheit in den Gewerbeverhältnissen findet nirgends statt, darauf kommt aber auch nichts an, wenn das Land alle Gerechtsame der Städte theilen will, so soll es auch ihre Pflichten übernehmen; ich'glaube aber im Gegentheil, je weniger das Land Gewerbe hat, desto weniger hat es auch zu be sorgen. Ich glaube darum, daß hierin nicht die Quelle der Un gleichheit liegen kann. — Man hat ferner die Behauptung auf gestellt, die Erläuterung zu §. 8 sei inconsequent. Es kommt aber freilich darauf an, was man darunter versteht. Mir scheint das Gesetz consequent. Es entwickelt bloß Grundsätze,
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