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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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falls Anträge an die Staats-Regierung zu thun, nichts einzu wenden. Was aber den Wunsch betrifft, welchen der Abgeord nete v. Ziegler ausgesprochen hat, so glaube ich doch, daß in die dermalige Berathung nichts mehr ausgenommen werden möch te, als worauf sich die Vorlage beschränkt. Es ist auch der von ihm geäußerte Wunsch zwar ganz gerecht, aber Gegenstand der Baupolizei im Allgemeinen. — So wie diese verpflichtet ist, auf die Tüchtigkeit der Baugewerken zu sehen, so wird sie es sich auch angelegen sein lassen, solchen Mißbräuchen vorzubeugen, welche die öffentliche Sicherheit in Bezug auf Bauwerke gefähr den. Um Unglücksfälle zu verhindern, dazu möchten im con- creten Falle weder Prüfungen, noch Verpflichtungen hinreichen, sondern es ist das ein Gegenstand, bei welchem die Bauenden sich vorsehen müssen, aber nicht speckeller Verordnung. Uebri- gens liegt es schon im Begriff der Baupolizei, da, wo solche Unordnungen vorfallen, einzuschreiten. Ich gebe anheim', die sen Gegenstand, so wie manchen andern, der sich noch als Wunsch in dieser Beziehung denkend äußern läßt, auf sich beruhen zu lassen, und hier nur den vorliegenden Gegenstand zu berathen. v. Carlowitz: Die Bemerkung meines geehrten Nach bars habe ich in der That mehr nur für eine Erläuterung des Berichtes angesehen. Sie sollte wohl nur dahin gehen, der Kammer deutlich zu machen, wer unter der Mehrheit und un ter Minderzahl zu verstehen sei. Ich wüßte auch nicht was sonst hier für ein Antrag gestellt werden könnte, und so werde ich mich auf diese seine Bemerkungen nicht weiter einlassen, ob schon ich nicht verschweige, daß ich wich der Mehrheit ange schloffen habe. Wenn ich irgend jemandem Rechte in dem Sinne des Wortes, wie es hier Platz greift, eknräumen könnte, so sind es höchstens die in der Innung schon begriffenen Meister, Gesellen und Lehrlinge, keineswegs aber diejenigen, die erst in die Innung einwerben und dadurch der Innungs-Vorrechte theilhaft werden wollen. Was die zwei Anträge und Bemer kungen zum Deputationsberichte betrifft, so ist der des Herrn v. Posern keineswegs der Deputation fremd geblieben; weist doch die Regierung selbst in ihrer Vorlage darauf hin, daß in Preußen nicht allein die Bauhandwerker, sondern auch die Mühlenzeugarbeiter, Brunnen- und Röhrmeister einer Prü fung unterworfen werden. Wenn die Deputation aus diesen Arbeiterklassen nur die Brunnen- und Röhrmeister heraushob, so geschah dies aus dem einzigen Grunde, weil sie über im Lande befindlichen Mangel an tüchtigen Mühlenzeugarbeitern ihres Orts keine Erfahrung gemacht hat; hat der Antragsteller andere Erfahrungen gemacht, glaubt er, daß es in Sachsen an tüchtigen Mühlenzeugarbeitern fehle, so will ich ihm gern bei treten und seinem Anträge nicht entgegen sein, wie ich ihn auch unterstützte. Habe ich ferner recht verstanden, so traf das Bedenken des andern Sprechers, des Herrn v. Metzsch, die den betreffenden Röhr- und Brunnenmeistern nur nachgelas sene , nicht vorgeschrkebene Prüfung. Was dieses Bedenken anlangt, so ist die Deputation der Ansicht gewesen, daß es wohl vorkommen würde, wie Brunnenarbeiter sich freiwillig einer Prüfung unterwerfen. Man ging von der Ansicht aus, j I. 3. daß der, der sich für befähigt hält, die wenigen Kosten nicht scheuen werde, sich den seiner Arbeit Bedürftigen durch Prü fungsattestate als befähigt auszuweisen. Indessen es ist auch kein großes Bedenken gegen die Metzschische Ansicht vorhanden, obschon ich bei diesem Punkte zur Zeit an dem Deputations gutachten noch festhalte. Referentv. Watzdorf: Es sind gegen die Deputation zwei Bedenken erhoben worden. In Bezug auf den ersten An trag, , daß auch Mühlenzeugarbeiter einer Prüfung unterwor fen werden sollten, hat schon der Redner, der zuletzt sprach, die Ansicht der Deputation dahin erläutert, daß derselben über letz tere eine besondere Belehrung abgehe. In Bezug aber auf die Prüfung der Brunnen- und Röhrmeister ist bemerkt wor den, daß, wenn diese blos facultativ gestellt sei, von ihr we nig Nutzen zu erwarten sein möchte. Es dürfte jedoch hierbei vorzüglich in Betracht kommen, daß das Röhrenlegen in grö ßeren Städten von hoher Wichtigkeit sei, daß es den betreffen den Bauherrn oft schwer fallen mochte, unter diesen Brunnen- und Röhrmeistern eine zweckmäßige Wahl zu treffen. Deswe gen war die Deputation der Meinung, man möge wenigstens hier facultative Prüfung zulaffen. Sie aber als. unbedingt nothwendig vorzuschreiben, trug man Bedenken, weil auf diese Weise allerdings die Zahl dieser Handwerker auf bedenkliche Weife hätte vermindert werden können Denn wenn man an nimmt, daß viele theils an der Schwierigkeit der Prüfung, theils auch an den damit verbundenen Kosten Anstand nehmen, so dürfte allerdings das letzte Bedenken gerechtfertigt er scheinen. v. Schilling: Auf die vorhin gegebenen Erklärungen des Herrn Commissars habe ich Einiges zu erwiedern. Zu vörderst muß ich bemerken, daß ich mißverstanden worden bin, wenn mir die Ansicht beigelegt worden ist, als glaubte ich, in der Vorlage eine Schmälerung oder Verletzung der Rechte de rer zu erblicken, welche erst in die Innung eintrcten wollen. Dieß ist nicht meine Ansicht; denn wer nicht bereits in der Innung ist, hat kein jus rjuaeslium auf das Fortbestehen der bisherigen Einrichtungen der Innung, und eine Schmälerung der Rechte kann hierbei blos in Beziehung auf diejenigen Vor kommen, welche schon wirkliche Mitglieder der Innung sind. So sehr ich nun auch im Uebrigen sowohl mit den von dem Herrn Commissar gegebenen historischen Erläuterungen, als auch mit den von demselben aufgestellten Principien einverstan den bin, so behaupte ich doch, daß, so lange die Innungen be stehen und anerkannt sind, ihnen auch alle diejenigen Rechte, welche zum Begriffe, Wesen und Zwecke derselben gehören, nicht entzogen werden dürfen, und daß, wenn eine Aenderung hierbei aus politischen Rücksichten nothwendig ist, dieß nur auf dem Wege der Legislation geschehen könne. Das Recht der Meistersprechung gehört zu den wesentlichsten Rechten der Innungen. Es beruht so sehr im Wesen und Zwecke der In nungen, daß ich es für ein Fundamentalrecht derselben anse hen möchte. Es kann nun zwar wohl der Fall er'ntreten, daß aus Rücksicht auf das Staatswohl eine Beschränkung dieses 2*
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