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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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leichterung, die ihm durch das gestern zu Ende berathcne Gesetz wegen des Gewerbebetriebs auf dem Lande zum offenbaren Nachtheil der Städte gewährt werden soll, aber nur dürfen die Städte nicht allzusehr hintangesctzt werden; ich meine es auch mit den Städten gut. Wenn gestern geäußert wurde, daß die, welche für die einzelnen des Gesetzes über den Gewerbebetrieb gestimmt haben, keinen Anstand nehmen könnten, für das ganze Gesetz zu stimmen, so erkläre ich doch, daß ich eintretenden Falles gegen das Gesetz im Ganzen stimmen werde, ohne mir darüber in meinem Gewissen einen Vorwurf.zu machen. Inzwischen hoffe ich noch immer, daß dieser Fall nicht eintreten werde. Sollte jedoch die Annahme der §. 1 des Gesetzes zu Erläute rung des Heimathsgesetzes abgelehnt werden, so wird man doch darin allgemein eine Bevorzugung des Landes vor den Städten finden, und in dieser nicht ungegründeten Meinung um so mehr bestärkt werden, wenn damit andere Umstände in Verbindung gebracht werden, z. B. daß nach dem gestrigen Beschlüsse zu 19 des Gesetzes wegen des Gewerbebetriebs für diejenigen gebrechlichen oder preßhaften, aber noch zum Betriebe ihrer Profession fähigen Handwerker, die aus den Städten in die Dörfer ausgewiesen werden, dadurch gesorgt werden soll, daß ihnen die Ausübung ihrer Profession in den Dörfern gestattet werde, während doch im umgekehrten Falle die aus den Dör fern in die Städte ausgewiesenen Handwerker, die in der Stadt wieder ausgenommen werden müssen, und, weil sie nicht Bür ger und Meister sind, darin nicht selbstständig arbeiten dürfen, nicht berücksichtigt werden sollen ; daß also nur von den Dör fern der Nachtheil möglichst abgewendet, für die Städte aber nicht auf gleiche Weise gesorgt werden soll. BischvfMauermann: Es haben bis jetzt nicht weniger als 19 Redner gesprochen, und jeder hat versichert, er könne keine neuen Gründe aufsinden. Ich trage also auf den Schluß der Debatte an. Präsident v. Gersdorf: Es find allerdings 28 Reden gehalten worden. Bürgermeister Gottschald: Es war allerdings ursprüng lich — ich will die Abstimmung über diese wichtige Frage nicht lange mehr aufhalten — auch meine Absicht, das Gutachten der Minorität, der auch ich als Deputationsmitglied angehöre, zu vertheidigen, verzichte aber nun auf das bereits früher schon erbetene Wort, da dieses Gutachten so warme, kräftige und.ein- sichtige Vertheidiger gefunden hat; allein eine Aeußerung, die im Laufe der Debatte gefallen ist, muß ich mir zu berichtigen erlauben; es ist nämlich behauptet worden, daß die Landmeister, wenn sie das Meisterrecht bei den städtischen Innungen suchen, auch zugleich das Bürgerrecht erwerben müßten, das ist eine irrige Ansicht. Präsident v. Gersdorf: Ich werde den Sachstand dar stellen. Am 28. Januar d. I. wurde über den Gegenstand be- rathen, und unter andern beschlossen, den Namensaufruf über ein ganzes Gesetz ausgesetzt sein zu lassen, bis Artikel 1 berathen l. 2S. sein würde. Jetzt ist dies geschehen, die Deputation bat darüber Vortrag erstattet, und ich glaube Veranlassung zur Fragstellung im Deputationsgutachten zu finden, woesheißr: ,-BeiderBe- rathung über die Erläuterung selbst aber waren die Ansichten der Deputativnsmitgliedergetheilt, indem die Minorität für unbe dingte Annahme des Gesetzentwurfs, die Majorität sich für dessen ebenso absolute Ablehnung aussprach." Ich finde im Gutach ten im zweiten Satze, welcher mit den Worten anfängt: „in Betracht nun" die Veranlassung zur zweiten Frage. Ehe ich aber zu dem Namensaufruf schreite, werde ich mir noch die An sicht der Kammer über die Fragstellung erbitten, und lade sie so dann noch zu einer kurzen geheimen Session ein. Ich werde demnach die Frage stellen auf den obersten Satz des Deputa- tionsgutachtcns: Nimmt die Kammer Artikel 1 des Gesetzent wurfs vom 10. November 1839 sä h. 8 an? Vicepräsident v. C a rlo Witz: Die Frage kann so nicht gestellt werden, sie muß vielmehr auf das Majoritätsgutachten gerichtet werden, welches den Entwurf abzulehnen vorschlagt. Präsident v. Gersdorf: Um jeden Zweifel zu beseiti gen, — die Majorität nämlich war für absolute Ablehnung — werde ich die Frage so stellen: tritt die Kammer dem Gutach ten der Majorität bei? Prinz Johann: Es ist das ganz sachgemäß, aber dann müßten die, welche gegen das Amendement des Hrn. v. Welck stimmen, auch gegen das Deputationsgutachten stimmen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Es ist doch wohl die Absicht der geehrten Kammer, über §. 1 beson ders abzüstimmen? Präsident v. Ger-sdorf: Ich frage also: Nimmt die Kammer das Majoritätsgutachten an? — Wird mit 21 gegen 12 Stimmen abgelehnt.— Prinz Johann: Ich glaube, es bedarf weiter nichts, als über den v. Welck'schen Antrag abzustimmen. Denn wenn der Antrag abgeworfen wird, so liegt darin allerdings die An nahme der Paragraphe. v. Welck: In diesem Sinne habe ich meinen Antrag auch gestellt. Präsident v. Gersdorf: Wir haben gesprochen dar über, daß die Amendements dem Gesetzentwürfe vorgehen mögen. V. Großmann: Ich glaube, es kann über den Antrag des Herrn v. Welck nicht mehr abgestimmt werden, denn er ist eventuell gestellt, und Vermittelung findet nicht mehr statt, da kategorisch entschieden ist. Bürgermeister Wehner: Ich muß dem Herrn v. Groß mann ganz beistimmen, denn nach meiner Ansicht ist mit Ab- werfung des Majoritätsgutachtens nunmehr der Gesetzentwurf als angenommen zu betrachten. Bürgermeister Gottschald: Ich stimme dem bei und 3
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