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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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hin geht, daß dieser vierte Ministen'alrath in der Regel von demjenigen, welcher vorher das Referat oder Correferat in der betreffenden Sache gehabt hat, verschieden sein müsse, so lange ein anderer dazu geeigneter Rath von dem betheiligten Ver- waltungsministerium zur Commission deputirt werden kann. Doch will ich diesen Antrag nur eventuell stellen, nämlich für den Fall, wenn die zweite Kammer von ihrem Beschlüsse nicht abgehen wollte. Referent Prinz Johann: Ich weiß nicht recht, in wel chem Sinne der geehrte Sprecher seinen Antrag als eventuell be zeichnen will; er sagt, er wolle denselben nur für den Fall gestellt wissen, wenn die zweite Kammer dem Beschlüsse der ersten nicht beistimme; ich glaube aber, der Antrag kommt in dieser Beziehung zu früh; er möchte erst dann gestellt werden, wenn das Vereini gungsverfahren der Deputation oder die letzte Berathung in der Kammer stattsindet. Ich würde daher fragen, ob der geehrte Sprecher seinen Antrag vor der Hand nicht noch auf sich beruhen lassen will? Domherr ».Schilling: Ich glaube, daß für den Fall, wenn die zweite Kammer geneigt wäre, unter dieser Bedingung von ihrem früheren Beschlüsse abzugehen, der vorhin gestellte Antrag schon jetzt an der Zeit sei, damit, wenn er von der Kam mer genehmigt würde, die Deputation ermächtigt wäre, davon Gebrauch zu machen. Referent Prinz Johann: Ich gestehe, daß dieses Verfah ren der Praxis ganz entgegen ist. Mir scheinen nur zwei Wege offen zu stehen, entweder man stellt den Antrag und erwartet, ob die Kammer darauf eingeht, oder man behält ihn dem Ver einigungsverfahren vor. Staatsminister v. Könn eritz: Daß der Antrag even tuell gestellt formell nicht zulässig sei, hat bereits der Herr Prä sident und der hochgestellte Herr Referent bemerkt; ich möchte mich aber auch materiell dagegen aussprechen. Was soll durch diesen vierten Minifterialrath anders bezweckt werden, als daß er besondere Auskunft über das Rechtsverhältniß geben könne? Dieser Zweck würde verloren gehen, weil das betreffende Verwal- lungsministenum vielleicht keinen anderen hierzu geeigneten Rath abordnen kann. Möglich ist es, daß er Referent gewesen ist; dem Nachtheile aber, der daraus vielleicht entstehen könnte, wird aber sowohl durch den Vorschlag der zweiten Kammer, daß er nie mals Referent oder Correferent sein dürfe, zur Genüge vorge beugt, eben so aber nach dem Vorschlag der ersten Kammer. Domherr v. Schilling: Dem so eben geäußerten Beden ken glaubte ich durch den Zusatz zu begegnen: „so lange ein an derer dazu geeigneter Rath vom betheiligten Verwaltungsmi- nisterium zur Commission deputirt werden kann." Wenn in- deß schon die zweite Kammer diesen Ausweg vorgeschlagen hat, was mir im Augenblick nicht gegenwärtig ist, so kann ich meinen Antrag fallen lassen. Referent Prinz Johann: Die zweite Kammer hat bean tragt, daß der vierte Minifterialrath in der Commission niemals Referent oder Correferent sein dürfe. Domherr v. Schilling: Dadurch wird mein Zweck voll kommen erreicht. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand weiter spricht, so dürfte wohl zur Abstimmung zu verschreiten sein. Das Gut achten unserer Deputation zu tz. 6. geht dahin, aus den im Be richte entwickelten Gründen bei dem frühem Beschlüsse zu be harren, und ich frage die Kammer: ob sie damit übereinstimme? — Wird einhellig bejaht. Referent Prinz Johann: Bei der 8. §. finden zweierlei Abänderungen statt. Die erste Kammer hat nach den Worten: „in Gemäßheit" die Worte: „und unter Erwähnung" einzu schalten beliebt; sie hat dabei beabsichtigt, daß die 14 tägige Frist zu Einbringung der Provocation bloß von jener Verfü gung an laufen soll, in. welcher bereits die Andeutung enthalten ist, daß die Entscheidung von den betreffenden Ministerien er folgt ist. Die zweite Kammer will jedoch eine besondere Insi nuation jener Entscheidung eintreten lassen und hat daher fol gende Fassung beliebt. „Im Falle — bekannt gemacht wird, binnen 14 Tagen nach Empfang jener Bekanntmachung bei Verlust des Provocationsrechts anzubringcn. Die nurgcdachte Bekanntmachung muß aber mittelst besonderer schriftlicher Zu fertigung und unter der darin enthaltenen Bedeutung, daß solche in Kraft der Bekanntmachung geschehe, sowie unter Mit theilung der von Seiten der Ministerien jeden Falls beizufü- genden Entscheidungsgründe, bewerkstelligt werde. Die Be hörde, bei welcher die Provocation angebracht wird, hat solche, und zwar wenn es eine Unterbehörde ist, durch ihre vorgesetzte Mittelbehörde an das vorgesetzte Ministerium zu berichten." Die Deputation ist mit dieser Fassung einverstanden, da hierdurch der Zweck der ersten Kammer noch vollständiger erreicht wird. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand über den Ge genstand spricht, so würde ich die Kammer zu fragen haben: ob sie nach dem Rathe ihrer Deputation die Fassung der zweiten Kammer anzunehmen geneigt sei? — Einstimmig Ja. — Referent Prinz Johann: Die zweite Kammer hat noch den Zusatz: „Nicht weniger gleichzeitig die Commission unmit' telbar von der ergangenen Provocation zu benachrichtigen," bei zufügen beschlossen. Die Deputation ihrer Kammer theilt diese Gründe und räth an, diesem Zusatze aus den im jenseitigen Berichte entwickelten Gründen beizutreten. Präsident v. Gersdorf: Es scheint Niemand darüber sprechen zu wollen, und ich frage daher die Kammer: ob sie dem von der zweiten Kammer beschlossenen Zusatze beitreten wolle? — Einstimmig Ja. — Referent Prinz Johann: Die 10. §. hat die zweite Kam mer in so weit verändert, als sie vorschlägt, es solle der Schluß der tz. so lauten: — „verlangt, der Gegentheil mit einer Wi-
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