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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Behörde nicht berechtigt sei, eine von ihr erstattete unwahre Aussage zu rügen, das scheint mir mit dem Grundsätze in Widerspruch zu stehen, daß jede öffentliche Behörde das Recht hat, in dem Kreise ihrer Competenz, von denen, die ihr untergeben sind, Wahrheit zu verlangen Die Annahme des GegenthcilS scheint zu vielen Jnconvenienzen zu führen, und am Ende würde die Behörde sich in dem Falle befinden, um nicht ge täuscht zu werden, bei vielen Aussagen die eidliche Bestärkung zu verlangen, wo es sonst nicht zu geschehen pflegt, was in mancher Hinsicht von üblen Folgen ist. Ich halte den Bei tritt zu der Ansicht der zweiten Kammer nicht für rathsam. Referent Prinz Johann: Ich glaube das, was die jen seitige Deputation in ihrem Berichte (s. Nr. 44 der Ver handlungen der zweiten Kammer) gesagt hat, dürfte wohl sehr richtig sein. Ich meines Theils sehe die Sache so an, wenn die Behörde wirklich befugt ist, eine Aussage zu verlan gen, so ist er strafbar. Aber diese Frage muß von der Justiz behörde untersucht werden. Staatsminister v. Könneritz: Ich setze voraus, daß > im Berichte selbst nicht das Gegentheil der vorgeschlagenen Decision werde ausgesprochen werden, daß man vielmehr aner kennen werde, daß, wo die Behörden ein Recht auf Wahrheit haben, sie auch Betheiligte sein können. Präsident v. Gersdo rf: Bei den verschiedenen Gut achten, die unsere Deputation über den Gegenstand gegeben hat, ist hier nur von dem ersten die Rede auf S. 209, wo sie anrath, der zweiten Kammer beizutreten. . Ich frage, ob sie der Depu tation beistimmt? — Gegen 2 Stimmen Ja. — Referent Prinz Johann: Es war bekanntlich in der er sten Kammer auf Antrag des königl. Commissars eine Zufatz- paragraphe beliebt worden, welche folgendermaßen lautet: s) „Wenn nach §. 7,8 und 12 hartes Lager oder Entziehung war mer Kost gegen den Verbrecher in Anwendung gebracht werden, so sind in die für diese Strafübel bestimmte Strafdauer, in so fern solche nicht die ganze Zeit der Detention des Verbrechers umfaßt, die Tage, an welchen dieselben ausgesetzt werden, nicht mit einzurechnen." Die zweite Kammer hat diesen Zusatzar tikel zu 7, 8 und 12 angenommen, jedoch mit Veränderung der Worte: „Strafdauer" in „Zeit", „ganze Zeit der Detention des Verbrechers" in „ganze Dauer der Strafen". Beide Ver änderungen sind blos formell und dürsten darum anzunehmen sein. Nächstdem hat die erste Kammer einen Zusatz beliebt, welcher lauten soll: „Steigt jedoch die auf solche Weise zu ver büßende Detention über 3 Monate an, so ist für die diese Dauer übersteigende Zeit dem Verbrecher jedenfalls einen Tag um den andern warme Kost zu reichen." Diesen zweiten Zu satz hat die zweite Kammer abgelehnt, und die Deputation räth an, ihr beizutreten, da durch den allgemeinen Vorenthalt der warmen Kost die Gesundheit der Verbrecher gefährdet wird, und dann zweitens, weil allerdings die Analogie des Militairstras- gesetzbuchs nicht ganz paßt, weil dort noch eine strengere Ent ziehung der warmen Kost angeordnet ist. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube wohl auf diesen Zu satz nun die Frage stellen zu dürfen: ob die Kammer nach dem Berichte der Deputation dem Zusatze unter». beitreten wolle? — EinstimmigJa. — Präsident v. Gersdorf: Sodann frage ich: ob sie dem Zusatze unter b. ebenfalls beitrete? — Letzteres geschieht ge gen 1 Stimme. — Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zu dem übri gen Lheile unserer Tagesordnung übergehen können und den Hrn. Bürgermeister Starke ersuchen, den Bericht über die Pe tition, das Gesuch des a praxi suspendirten Advocaten Rum pelt zu Dresden betreffend, vorzutragen. (Die Staatsminister v.Nostiz-Wallwitz und v. Carlowitz treten in den Saal ein.) Bürgermeister Starke trägt den Bericht der 4 Deputation der ersten Kammer über die Petition des Advocaten Rumpelt, die von ihm nachgesuchte Ke8titutio i» inte§rnm in Hinsicht auf seine Suspension von der juristischen Praxis vor. Die Deputation beantragt, daß Bittsteller nicht nur mit seiner Beschwerde gänzlich abgewiesen, sondern ihm auch zu erkennen gegeben werde, wie man erwarte, daß er sich in die ser Beziehung aller fernerer Behelligungen für immer enthalte. Referent Bürgermeister Starke: Ich habe nunmehr vor erst zu erwarten, ob es der geehrten Kammer gefällig sei, sich, wie gebeten worden, die eingereichten Schriften selbst vortragen zu lassen. Präsident v. Gersdorf: Ich habe zu erwarten, ob Je mand darauf anträgt, daß die Vorlesung erfolge. Ich ver nehme keinen Antrag. Die Deputation giebt ihr Gutachten dahin, daß der Bittsteller nicht nur abzuweisen, sondern ihm auch zu erkennen zu geben sei, daß man erwarte, er werde sich künftig jeder weitern Behelligung enthalten. Die Deputation fügt hinzu, daß die Petition, als an die Ständcversammlung gerichtet, noch an die zweite Kammer abzugeben sei. Ich frage daher die Kammer: ob sie dem Gutachten der Deputation bei tritt. -- Allgemein Ja. — Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zum Vortrag über die Petition des vormaligen Adv. Müller kommen. Referent Bürgermeister Starke verliest den Bericht der vierten Deputation, das Gesuch des vormaligen Adv. Müller um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend. Die Deputation empfiehlt der Kammer eine abfällige Bescheidung des Petenten. v. Zedtwitz: Habe ich den Vortrag recht verstanden, so hat der Bittsteller auch bis jetzt noch nicht beigebracht, was die Deputation in ihrem Bescheide ihm beizubringen aufgegeben hat. Die Deputation hätte ihn daher auch eigentlich auf die neuerliche Petition wohl in derselben Weise wieder bescheiden sollen, wie sie es früher gethan hat. Sie mag es aber wahr scheinlich, um mich so auszudrücken, endlich mit ihm satt be kommen haben, da er schon einmal gegen ihren frühem We-
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