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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mitth eilu« gen über die Verhandlungen des Landtags. I. Karniner. 28 Dresden, den 9. März. 1840. Acht und zwanzigste öffentliche Sitzung am 6. März 1840. Berathung des Berichts der vierten Deputation auf das Gesuch des Herrn Grafen von Schall-Riaucour, um Verwendung we gen gewisser Kosten in Ablösungsangrlegenheiten. — Bera thung des Berichts der zweiten Deputation über die aller höchsten Decrete vom II. und 30. November 1839 und vom 17. Januar 1840, die Verwendung der Kassenbe stände und Kasfenüberschüsse, so wie die Erbau ung eines Museum betreffend. — Die Sitzung beginnt gegen HI.I Uhr in Anwesenheit von 36 Mitgliedern. Gegenwärtig sind die Herren Staatsmknister v. Zeschau, v. Könneritz und Nostiz-Wallwitz. Düs Protokoll wird verlesen, genehmigt und von den Herren v. Welck und Pflugk mit unterzeichnet. Präsident v. G e r s d o r f: Auf der Registrande ist nichts ringegangen. Es hat aber der Herr Graf Hohenthal (Püchau) wegen Unwohlseins seine Abwesenheit zu entschuldigen gebeten. Ich würde nun zur Tagesordnung übergehen, und ersuche den Herrn Bürgermeister Starke den Bericht der vierten Deputa tion, über das Gesuch des Herrn Grafen v. Schall-Niaucour, um Verwendung wegen gewisser Kosten in Ablösungsangelegen heiten der Kammer vorzutragen. Referent Bürgermeister Starke: Der Bericht der vierten Deputation lautet: In einer unter dem 7. December1839 (10. Januar 1840) der Ständeversammlung übergebenen Petition hat Herr Carl Graf v. Schall-Riaucour sich näher über eine vermeintliche Jnconvenienz ausgesprochen, welche sich, nach den ihm zu Theil gewordenen Bescheidungen aus einer von den Justizbe hörden des Landes sich verstatteten doctrinellen Auslegung ei niger Stellen des Gesetzes über Ablösungen und Gemeinheits- theilungen vom 17. März 1832 herausstelle, wenn man solche mit der keineswegs unklaren wörtlichen Bestimmung beregter Gesetzstellen in Vergleich ziehe, und zu Abhülfe dieses Uebel- standes, in der unten zu bemerkenden Maße einen besonder» Antrag gestellt. Zur Beurtheilung desselben macht es sich nothwendig des Vorfalls, welcher diesen Antrag veranlaßt zu haben scheint, naher Erwähnung zu thun, und zugleich die Ansichten, welche Herr Jmpetrant hierüber hegt, einer Prüfung zu unterwerfen. Als Besitzern der Rittergüter Ober- und Niedermalsch- I. 28. witz nebst Zubehörungen sind dem Herrn Grafen v. Schall von dem königlichen Kreisamte zu Budissin bei Gelegenheit der, rücksichtlich dieser Güter stattgefundenen Ablösung der Untertha- nendienste, für diejenigen Verfügungen, welche gedachtes Kreis amt in Betreff der Wahrnehmung der Interessen der Realgläu biger nach Z. 170 flgd. des Ablösungsgesetzes expedirt hat, Ge bühren liquidirt und von dem Herrn Petenten erhoben worden, zu deren Abstattung derselbe sich aber nicht verpflichtet geachtet hat, weil seiner Ueberzeugung nach in dieser Angelegenheit kosten frei hätte expedirt werden sollen. — Da ihm hierin nicht bei gepflichtet worden, so hat sich der Herr Graf beschwerend an das königliche Appellationsgericht zu Budissin gewendet, und nachdem er auch von diesem abfällig beschieden worden, seine Beschwerde dem hohen Ministers der Justiz vorgetragen, wel ches jedoch ebenfalls die gehoffte beifällige Bescheidung nicht er- theilthat.— Er wendet sich daher gegenwärtig an die Ständeversamm lung, und zwar, wie es scheint, weniger wegen der ihm ver meintlich zugefügten Rechtsverletzung- als zu Gewinnung ei ner authentischen Interpretation der betreffenden Gesetzesstellen, über welche er Folgendes bemerkt hat: In den tztz. 276 und 279 des Ablösungsgesetzes sei vorge schrieben worden, daß alle Verhandlungen, welche auf diesem Gesetze beruhten, ebenso wie die Entscheidungen der dabei vor kommenden Nechtspunkte gebühren- und stempelfrei expedirt werden sollten; und obwohl §. 276 sich zunächst nur auf die Specialcommissionen beziehe, so gehe doch aus §. 277 unver kennbar hervor, daß auch die Gerichtsbehörden gebühren- und stempelfrei expediren müßten, denn es besage dieselbe, daß für die, in Folge der Auseinandersetzungen vorkommenden Depo- sitionen, welche bei den Specialcommissionen nie vorzukommen pflegten, von den Gerichtsbehörden Depositengebühren nicht gefordert werden dürsten, und beginne mit dem Worte „auch", wodurch er mit der vorhergehenden §. 276 dergestalt in Ver bindung gebracht würde, daß beide Paragraphen zusammen gehörten, und nun das auch auf Gerichtsbehörden zu beziehen sei, was den Specialcommissionen zur Pflicht gemacht worden. Ausnahmen von dieser Regel bedürften einer ausdrückli chen Festsetzung, wie sie in §.279 rücksichtlich der Kosten, in der Appellationsinstanz angeordnet worden sei, und eine der gleichen sei das königl. Kreisamt für sich in Anspruch zu neh men nicht ermächtigt gewesen. Zwar, fährt Herr Jmpetrant fort, fei er bereits von dem hohen Ministers der Justiz beschieden worden, daß a) die Worte des Ablösungsgesetzes in den §§. 276, 278 und 279 blos soviel enthielten, daß die Verhandlungen bei den Ablö sungsbehörden (den Specialcommissionen und der Generalcom- missivn) kostenfrei sein sollten, und wenn Sachen, die bei den Ablösunqsbehörden verhandelt würden, durch Appellationen an das Ober-Appellationsgericht gelangten, auch hier nach Be finden Kostenfreiheit eintreten könne, keineswegs aber mit 1
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