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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Seiten der hohen Staatsregierung die Möglichkeit gefunden wird, eine Befreiung von allen Kosten der Art auszusprechen. Staatsminister v. Könneritz: Zur Entgegnung erlaube ich mir zu bemerken, daß es hier wohl nicht darauf ankommt, ob die Ablösung im Interesse des Berechtigten oder des Ver pflichteten vor sich gehe. Das Gesetz hat diese Interessen aus gleichen wollen; ob das Gesetz diese Ausgleichung in jedem ein zelnen Fall wirklich gefunden habe ? gehört nicht hierher. Allein daß, wenn der Berechtigte über Rentenbriefe und Kapital frei disponiren will, dies nur in seinem Interesse liege, scheint klar zu sein. Ob es in seinem Interesse liegt, daß abgelöst wird, ist für den Realgläubiger ganz einerlei. Der Realgläubiger soll nicht getroffen werden; denn er ist derjenige, dem das ganze Complex verpfändet wurde, und das ganze Komplex muß ihm zur Sicherheit haften. Es ist daher nicht abzusehen, wie er, wenn etwas davon weggenommen werden soll, dazu kommen sollte, die Kosten zu tragen. v. Polenz: Der Herr Staatsmkmster scheint mich falsch verstanden zu haben. Denn ich habe es nicht unterstützt, daß der Realgläubiger einen Theil der Kosten tragen solle, ich er klärte mich nur gegen die Behauptung, es geschähe bloß im Interesse der berechtigten Grundbesitzer, wenn die Kapitale in Rentenbriefe verwandelt, den Gläubigern angeboten würden; denn es kommen Fälle genug vor, wo er solche gar nicht verlangt, sie dennoch aber nehmen muß, um dann am Zinsfuß zu verlie ren. Ich erkenne übrigens an, daß es alsdann für den Debi tor ein Wortheil sein kann, wenn er auf Ablösung antragt, um seine Realgläubiger mit diesen Ablösungsgeldern zu befriedigen, und fürchtet auf andere Weise kein Kapital zu bekommen; au ßerdem aber wird er nur Nachtheil von der Operation haben. Graf v. Einsiedel: Ich glaube doch, daß der Realgläu biger herbeigezogen werden könnte, und also lieber Kosten bezah len würde, als sein Recht nicht erwogen zu sehen, er wendet dann einen durch Kompensation gctheilten noch geringfügigem Aufwand an, und trägt die Kosten für die Sicherung und Wah rung auch seiner Rechte. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube nun zur Fragstel lung übergehen zu können, und meine einen Anhalt in der Hauptfrage auf den Antrag zu finden, welchen die Deputation aufgestellt hat. Er lautet: „das Gesuch des Petenten nicht gerechtfertigt erscheine und daher abzulehnen sei. Dessenun geachtet ist dessen Petition, da sie unter der allgemeinen Auf schrift an die Ständeversammlung cingegangen, an die zweite Kammer zu befördern." Ist die Kammer mit diesem An träge ihrer Deputation einverstanden? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Ich habe nun auf den Antrag des Herrn Grafen v. Einsiedel zu kommen, und frage die Kam mer: ob sie diesen unterstützten Antrag annehmen wolle? — Wird gegen 5 Stimmen abgelehnt. — Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zum zweiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung übergehen können, und ich ersuche den Hm. Referenten v. Crusius, den Bericht der zweiten Deputation über die allerhöchsten Decrete vom II. und 3V. November 1839 und vom 17. Januar 1840, die Verwendung der Kassenbestände und Kassenüberschüsse, so wie die Erbauung eines Museums betreffend, der Kammer vorzutragen. Referent v. Crusius trägt zuvörderst die beiden aller höchsten Decrete vom II. und 30. Novbr. 1839 vor, und hierauf den Deputationsbericht. Letzterer lautet: Vorstehende allerhöchste Decrete sind bereits von der zwei ten Kammer, der sie zuerst vorgelegen, berathen und nachdem sie an die erste Kammer gelangt, von dieser der Deputation zur Berichtserstattung übergeben worden. Wiewohl es nun der Letzteren wünschenswerther geschie nen, wenn man, um die Größe der in diesen Decreten zur Dis position gestellten Summen mir mehrer Zuverlässigkeit vollstän dig übersehen zu können, zuvor den mit dem höchsten Decrete vom 10. November vorigen Jahres vorgelegten Rechenschafts bericht über die Finanzverwaltung der Jahre I8M und die in demselben Decrete zugesicherten vorläufigen Uebersichten der in letzter Finanzperiode stattgefundenen Rechnungsergebniffe, in Berathung gezogen hätte, so hat sie doch zu Vermeidung jeder Verzögerung und Abweichung von dem in der zweiten Kam mer beobachteten Verfahren, diesem sich anschließen zu müssen geglaubt, und hat demnach, unter verfassungsmäßiger Zu ziehung der Herren Regierungscommissarien, sofort der sorg fältigsten Prüfung dieser Vorlagen sich unterzogen. Dieselbe hofft durch nachstehende Darlegung der hierdurch erlangten Re sultate dem ihr ertheilten Auftrage zu entsprechen und, indem sie zugleich über sämmtliche in unzertrennlichem Zusammenhän ge stehende drei Decrete sich verbreitet und hierbei der Kürze halber auf mehre in den jenseitigen Deputationsberichten ent haltene speciellere Nachweisungen und umfänglichere Ausein andersetzungen Beziehung zu nehmen sich erlaubte, die Zustim mung der Kammer voraussetzen zu dürfen. Die vorliegenden Decrete enthalten verschiedene Vor schläge über die Verwendung einer Summe von 1,908,892 Thlr. II Gr. 7tz Pf. und zwar, von 450,978Thlr. 23 Gr. 6H Pf., welche, wie der Rechen schaftsbericht (L.A.l.I.S. 39) nachweist, von den Ne- berschüssender Finanzperio de I8U noch disponibel . sind, 557,913 - 12 - I - Ueberschüsse, welche bei Auf stellung des Budjets in der Finanzperiode I8ZL zu er- warten waren, und 900,000 - — - — - welche lmDecret vom 30. No vember I839als zuverlässig anzunehmende Mehrertrage derStaatseinnahmen in den Jahren I8U bezeichnet werden, und es beziehen sich diese Vorschläge auf: I) 130,000Thlr.— Gr.—Pf. zu dem Baue eines neuen Schauspielhauses,
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