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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^4^ 4, Dresden, am 3V. November. 1839. Dritte öffentliche Sitzung am 28. November 1839. (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der ersten Deputation über das Decret die Prüfung der Bau handwerker betreffend. Secretär v. Biedermann: Wenn der Herr v. Carlowitz geäußert hat, daß die Deputation wohl nur deshalb, weil kein Mitglied derselben Erfahrungen darüber gemacht hat, daß es an tüchtigen Mühlen-und Zeugarbeitern fehle, einen Antrag auf diese Arbeiter nicht gemacht habe, so muß ich der Kammer mittheklen, daß ich viele Erfahrungen über die Untüchtigkeit derselben gemacht habe. Es fehlt ihnen nicht sowohl an Erfah rung in Verfertigung mechanischer Holzarbeiten als vielmehr an allen mathematischen Kenntnissen. Meine Meinung ist da her, daß in der Prüfungs-Commission durchaus Jemand sein muß, der mathematische und mechanische Kenntnisse vereinigt. Graf Hohenthal (Königsbrück): Das war auch ganz meine Meinung. Bürgermeister Wehner: Ich gehöre zur Deputation^ und habe mich der Majorität angeschlossen, weil ich glaube, man müsse einen Unterschied machen zwischen Jnnungsgerechtsamen und Jnnungsverfassung. Ich bin kein ausgezeichneter Freund von der sogenannten Gewerbfteiheit; ich würde daher, wenn von Jnnungsgerechtsamen dieRede gewesen wäre, mich gegen den Gesetz-Entwurf ausgesprochen haben, sobald es sich um eine Aufhebung von Rechten gehandelt hätte. Es handelt sich aber nur von einer Abänderung der Jnnungsverfassung, die höchst nothwendig ist, denn wer die Verhältnisse kennt, wird zugestehn, daß eine Prüfung der zum Meisterrecht gelangenden Maurer- und Zimmerleute nothwendigist. Unterdiefen Umstanden, glaube ich, kann man wohl dasjenige, was die Regierung ausgespro chen hat, nicht als Etwas annehmen, was erst der ausdrücklichen Zustimmung der Stände bedürfe, sondern als eine Maßregel, wozu eine bloße Verordnung hinreiche. Ueber einen andern Punct bin ich aber zweifelhaft. Herr v. Carlowitz hatte bemerkt, es sei der Antrag gestellt worden, daß den Brunnen - und Röhrmei- stern, den Mühlen- und Zeugarbeitern nicht blos freistehn solle, sich prüfen zu lassen, sondern daß sie dazu gezwungen werden sollten. Das habe ich nicht so verstanden, und ich frage des halb, ob ein solcher Antrag gestellt worden ist? v. Carlowitz: Ein Antrag ist meines Wissens nicht ge I. »- stellt worden; doch die Aeußerung des Herrn v. Metzsch kann darüber selbst entscheiden. v. Metzsch: Einen Antrag habe ich allerdings nicht stel len, sondern nur meine Meinung dahin aussprechen wollen, daß eine Prüfung dieser Leute nicht nur als wünschenswerth, sondern auch als nothwendig erscheine. Präsident v. Gersdorf: Ich habe die Aeußerung des Herrn v. Metzsch auch nicht für einen Antrag gehalten, sonst würde ich dieselbe früher als Antrag zur Unterstützung gebracht haben. 0. Crusiüs: Wenn ich auch nicht gemeint bin, mich ge gen den vorliegenden Plan auszusprechen, wenn ich im Ge- gentheil unter den jetzt noch bestehenden Verhältnissen mit der beabsichtigten Maßregel ganz einverstanden bin, so drängt sich mir doch ein Bedenken auf, welches mich an Erreichung des wohlgemeinten Zweckes zu zweifeln veranlaßt. Es ist den Innungen das Recht zugestanden worden, über die von der Prüfungs-Commission gestellten Aufgaben der Betheiligten zu cognosciren, es ist den Innungen das Recht zugestanden wor den, Arbeiten oder Meisterstücke für ausreichend zu erachten, um einer weitern Prüfung bei der Commission unterstellt zu werden, oder solche sofort zu verwerfen und damit die Com missions-Prüfung gänzlich abzuschneiden. Der ganze Plan beruht hauptsächlich darauf, daß man dem zeitherigen Urtheile der Innungen nicht so viel Umsicht und Unparteilichkeit zuge traut hat, um genügend über das gesuchte Meisterrecht urthei- len zu können; gesteht man ihnen nun über die Basis, über die Vorfrage ein entscheidendes Urtheil zu, so würde bei der häufig vorkommenden Abneigung der älteren Handwerks-Mei ster, die Concurrenz erweitert zu sehn, dem Eigennutz ein un absehbarer Raum gegeben werden, wenn den Betheiligten nicht frei gelassen würde, sich gegen das Urtheil der Innungen an die Prüfungs-Commissionen zu wenden. Es ist bereits erwähnt worden, daß es schon zeither gestattet gewesen sei, im Fall ein Meisterstück verworfen worden, bei der vorgesetzten Behörde um Gestattung eines zweiten Meisterstücks anzusuchen, und zwar mit Erfolg. Wie der Plan hier vorliegt, scheint es fast, als sei eine Abänderung der zeitherigen Verfassung oder des Jn- stanzenzuges beabsichtiget worden. Es kann sein, daß diese Ansicht meinerseits auf einem Jrrthume beruht; wie aber die Sache aussieht, hat sich mir dieses Bedenken allerdings aufge- drangt, da im h. 7. steht: „die Innung ist berechtigt, ein für untauglich anerkanntes Meisterstück zurückzuweisen." Wenn nun die der Begutachtung unterstellte Vorlage nicht einen 1
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