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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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:;o Gesetzentwurf, sondern nur einen.Plan der hohen Staatsre gierung enthält, und es daher kaum zulässig sein dürste, ein zelne desselben zu amendiren, so wollte ich nur, — insofern mein Bedenken gegründet wäre, — den allgemeinen Antrag stellen: „Es mögen die Prüfungs-Commissionen ermächtiget werden, von den betreffenden Innungen über die Gründe der Zurückweisung von Prüfungsarbeiten oder Meisterstücken auf Verlangen der Betheiligten Rechenschaft zu fordern, und diese Gründe entweder zu genehmigen oder zu verwerfen." Ich be halte mir jedoch für jetzt nur vor, diesen Antrag zu stellen, in sofern mein Bedenken durch den Herrn königl. Commissar nicht gehoben würde. Königl. Commissar v. Merbach: Es wird nur einer kur zen Erläuterung bedürfen, um den Bedenken des geehrten Sprechers zu begegnen. Es ist nicht die Absicht der Regierung gewesen, durch den vorgelegten Plan, an dem gesetzmäßigen Gange der Zulassung der Gesellen zum Meisterrechte, etwas zu ändern. Es wird immer dabei bleiben, daß, wenn die Innung Nach der Bestimmung unter 7. ein von einem Einwer benden ihr vorgelegtes Meisterstück verwirft, ihm der Recurs, wie in den Generalartikeln vorgeschrieben ist, zuerst an die Obrig keit und dann an die Regierungsbehörde Vorbehalten bleibt. Anstatt daß jetzt in solchen Fällen eine andre Innung über das von einer Innung verworfene Meisterstück hat gefragt werden müssen, was immer mißlich war, weil dann zwei technische Urtheile einander gegenüber standen, die formell einander gleich waren, und wo die entscheidende Behörde immer unbestimmt war, welchem Urtheile ein höheres Gewicht beizulegen sei, wird die Prüfungs-Commission in solchen Recursfällen als tech nische Behörde eintreten, von welcher ein Gutachten über das von der Innung ausgesprochne Urthell zu geben sein wird, und die Necursbehörde wird sich nach dem Urtheile der Prüfungs- Commission richten. Daß man sie unmittelbar als Recursbe- hörde hätte aufstellen wollen, schien bedenklich, weil man in den gesetzmäßigen Gang des Necursverfahrens eine Mittelin stanz eingeschoben hatte, die nicht einmal verfassungsmäßig als solche auftreten konnte. Unter dieser Voraussetzung wird sich vielleicht der Antrag des Herrn v. Crusius erledigen, weil es sonach gar nicht die Absicht gewesen ist, denen, welche dasMei- sterrccht erwerben wollen, die Mittel zu benehmen, wodurch sie sich gegen ungerechte Abweisung von Seiten der Innungen sicher stellen können. v. Crusius: Die Erläuterung des Hm. Commissars ist mir vollkommen genügend und beruhigend, und mein An trag, den ich vorhin nur eventuell stellte, erledigt sich durch die selbe. Graf Hohenthal (Püchau): Aus demselben Grunde, wie Hr. l). Crusius, will auch ich mir erlauben, zu §. 7. ein Amendement zu stellen, bitte aber zuvor die Kammer um Er- laubniß, einige Bestimmungen des Generale von 1780 vorlesen zu dürfen. Präsident v. Gersdorf: Es wurde allerdings vom v. Crusius vorhin ein Gegenstand, welcher den 7. Punkt betraf, in die allgemeine Berathung eingeflochten, auch ist das Amende ment des Grafen Hohenthal schon früher eingereicht worden; ich würde aber doch bitten, das beabsichtigte Amendement erst an der betreffenden Stelle vorzubringen. Referent v. Watzdorf: In Beziehung auf das Deputa tions-Gutachten sind mehrere Bemerkungen gemacht worden, welche sowohl dasselbe, als die Vorlage der Regierung betreffen; sie sind aber ziemlich erledigt, und es bleibt mir nur noch übrig, EinigesFuf den Antrag des v. Posern zu erwlcdern. Ich glaube nicht, daß der geehrte Antragsteller von der Ansicht ausging, eine facultative Prüfung auszuschlkeßen, weil sonst sich der Mangel an diesen Leuten noch größer darstellen wird. v. Posern: Der Hr. Referent hat den Sinn meines An trags ganz richtig angegeben. Präsident v. Gersdorf: Ich habe nur noch an die Mit glieder der Deputation die Frage zu richten: ob sie den Antrag des Hrn. v. Posern zu dem ihrigen erheben wollen? Bürgermeister Wehner: Ich habe nichts dagegen. Es kann nicht schaden, wenn die Worte noch ausgenommen werden. — Auch die übrigen Mitglieder der Deputation erklären sich damit einverstanden. - Präsident v. Gersdorf: Nachdem das Amendement des Hrn. v. Posern in das Deputations-Gutachten ausgenommen worden ist, wird sich die Sache mit einer Frage erledigen: ob die Kammer das Gutachten der Deputation (s. Nr. 3. S.24.) annehme? — Wird einstimmig angenommen. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, daß wir nun zu den einzelnen Punkten übergehen können, da im Allgemeinen nichts mehr zu erwähnen und die allgemeine Berathung für geschlossen zu achten sein dürfte. Ich glaube nicht, daß hier eigentliche Ar tikel vorliegen und einzelne Fragen auf Annahme der einzelnen Punkte unter D., sondern nur auf das Deputations-Gutach ten zu den verschiedenen Punkten die Frage zu stellen sei: ob man das Deputations - Gutachten annehme? und endlich die Hauptfrage. Ich wollte das vorher erwähnen, damit ich die Ansicht der Kammer vernehmen könnte. Bürgermeister Starke: Falls nicht zur speciellen Durch- gehung der einzelnen Abschnitte geschritten würde, würde ich mir zum 6. und 12. eine Bemerkung erlauben. Präsidentv. Gersdorf: Die allgemeine Discussion ist geschlossen. Bürgermeister Starker Die Deputation hat aber nur zum 3., 12. und 13. Abschnitte ein Gutachten gegeben. Präsident v. Gersdorf: Ehe wir dazu gelangen, würden Sie die Güte haben, das zu erwähnen. Referent von Watzdorf verliest nun den ersten Punkt wie folgt-: Grundzüge der Einrichtung von Prüfungs-Behörden für die Bauha-ndwerker. 1. Es sollen Prüfungs-Behörden in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Budissin bestehen. Bürgerm. Gottschald: Es wird mir in derLhatschwer,
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