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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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vom 27. März 1838) hat die zweite.Kammer (Landtags-Acten III. Abth. S. 281) diese 150,000 Thlr. auf Berechnung bewilligt, und aus gleichem Grunde muß die Deputat konden Beitritt empfehlen. Referent v. Crusius: Der betreffende Beschluß der Ständeversammlung wird der geehrten Kammer noch erinner lich sein und ich glaube in Gemäßheit desselben dürfte eine Ver weigerung des Postulats auf keine Weise gerechtfertigt er scheinen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie auch ihrerseits die hier geforderten 150,000 Thlr. auf Berech nung bewilligen wolle? — Einstimmig Za. — Zu5. Zu Vervollständigung der Ca sernirungs- Einrichtungen werden (Landtags-Acten I. Abth. 1. Bd. S. 26,000 Thlr. gefordert, da mit den bei vorigem Landtage.zu dkefem Zwecke auf Berechnung bewilligten 130,000 Thlr. nicht auszu ¬ reichen gewesen. Im jenseitigen Deputationsberichte findet sich Seite 125 die auf den Grund der, auch der Deputation mitgetheilten, Unterlagen gestützte Nachweisung, daß die nurgedachte Bercch- nungssumme um 7,455 Thlr. 12 Gr. 3 Pf. überschritten wor den, und daß sowohl zu Deckung dieses Mehraufwandes, als zu Abzahlung des, 3,000 Thlr. betragenden, Nestes der Kaufgelder fürdas Casernengebäude in Schneeberg, eine Nach bewilligung von 10,455Lhlr. 12Gr. 3Pf. erforderlich ist, welche aber in Betracht der geschehenen, mit den Ansichtender letzten Standeversammlung übereinstimmenden, auch vollkommen, zweckmäßig und gerechtfertigt erscheinenden Verwendung für unbedenklich erachtet wird. Dagegen wird die Summe von 3,271 Thlr. 15 Gr. 3 Pf. zu Erbauung eines Exercier - und Fechthauses in Schneeberg, weil es nicht zweck mäßig sei, eine solche Einrichtung und Ausgabefürl Bataillon zu machen und überdies zweifelhaft scheine, ob die Garnison stets daselbst bleiben werde, nicht empfohlen, wohl aber werden die übrigen durch das vorstehende Postulat bezweckten Einrich tungen als angemessen und anerkennenswerth bezeichnet. Referent v. Crusius: Wie schon aus dem Berichte der diesseitigen Deputation hervorgeht, so hat die zweite Kammer ihr vollständiges Einverständniß mit dieser Position erklärt, mit Ausnahme von 3271 Thlr. 15 Gr. 3 Pf. zu Erbauung eines Exercier- und Fechthauses in Schneeberg, was sie aus den im jenseitigen Bericht angegebenen Gründen nicht für angemessen findet. Ich erlaube mir nun im diesseitigen Deputationsbericht fortzu fahren: Demzufolge sind auch 1) zu Deckung des über die Bewilligung von 130,000 Thlr. - gemachten Mehraufwandes 7,455 Thlr. 12 Gr. 3 Pf., ' 2) zu Abzahlung des auf dem zu Schneeberg erkauften Casernengebäude haftenden Kaufgelderrestes ' 3,000 Thlr. — — 3) zu Einrichtung eines neuen Fecht- und Exerciechauses in Leipzig 9,220 Thlr. , 4) zu Instandsetzung des bei der bedeckten Reitbahn zu Freiberg vorhandenen Thurmes Behufs des Wohnungsgelaffes des Kammerunterofficiers 575 Thlr. , 5) zu Anschaffung der dritten Lagerdecken für die Casernen zu Bautzen, Zittau, Zwickau, Schneeberg und Wurzen, dieVer- wendung von 2,475 Thlr. 9 Gr. — von der zweiten Kammer (Landt.-Act. III. Abthl. S. 282) be willigt, dagegen die Verwendung einer Summe von 3,271 Thlr. 15 Gr. 3 Pf. zu Erbauung eines Exercier-und Fechthauses zu Schneeberg von derselben abgelehnt worden. Der Beitritt zu diesen Beschlüssen wird aus den oben an gezogenen Gründen auch der ersten Kammer empfohlen. v. Welck: Zch vermag nicht zu beurtheilen, ob die Er bauung eines Exercier- und Fechthauses in Schneeberg ein un bedingtes Erforderniß sei; daß solches indeß nvthwendig sei, da für spricht wenigstens die Präsumtion, denn es würde außerdem von der hohen. Staatsregierung nicht verlangt worden sein. Allein den Grund, aus dem diese Post von der jenseitigen Kam mer abgelehnt worden ist, kann ich nicht theilen; denn hat man kein Bedenken getragen, den Ankauf eines Casernengebäudes daselbst zu bewilligen, so kann man nun eben so wenig auch die Erbauung eines Exercier- und Fechthauses aus dem Grund ver weigern, weil es zweifelhaft scheine, ob die Garnison stets dort bleiben werde. Der Ankauf eines Casernengebäudes war je denfalls das Nagus, und das jetzt in Frage befangene Fechthaus ist nur das Lccessorlum. Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz: Zur Erläuterung erlaube ich mir zu bemerken, daß die Quartiereinrichtung in Schneeberg, nachdem der Staat einmal diese Einrichtung über nommen, und nachdem er die Garnison zu Schneeberg nicht so fort wegziehen konnte, es ganz unentbehrlich machte, ein Ge bäude zu schaffen, in dem die Soldaten ordonnanzmäßig unter gebracht werden konnten. Das hier fragliche Exercier- und Fechthaus wünscht die jenseitige Kammer nicht erbaut zu sehen; das Kriegsministerium willigte ein, in der Hoffnung, cs werde sich irgend ein Mittel darbieten, dieses Exercierhaus entbehrlich zu machen. Wenn nun aber dieser Gegenstand einmal hier zur Sprache kommt, so muß ich mir erlauben, einige Worte darüber zu sagen. Der vorliegende Deputationsbericht macht dem Kriegsministerio den wohl etwas harten Vorwurf, daß es durch den ausgesprochenen dringenden Wunsch, diese Summe als einen Dispositionsfonds zur Vervollständigung derCasernirungs- eimichtungen zu sichern, die zweite Kammer vermocht hatte, diese 3271 Thlr. 15 Gr. 3 Pf. zu vorgedachtem Zwecke zu be willigen, während die geehrte Deputation der ersten Kammer es für unnöthig und unzweckmäßig anerkennt und dabei auch noch auf zwei Summen des Militairbudjets hinweist, von denen sie glaubt, daß solche hinreichend seien, derartige Ausgaben zu be streiten. Was nun das Postulat unter Nr. 52 betrifft, so muß
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