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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Außerdem hat dieselbe auf den Vorschlag ihrer Deputation (S. 128) zu Verhütung exorbitanter Forderungen der Com- munen, welche den zu Unterbringung des Militairs und zu Gewinnung der nöthigen Räumlichkeiten für die Militaireffecten erforderlichen Aufwand häufig sehr erhöht haben sollen, einstim mig den Antrag beschlossen: „baß das hohe Ministerium denjenigen Orten, in welchen sich die Unterbringung des Militairs, wegen unverhältniß- mäßiger Forderungen der Communen, als nachtheilig für die Staatskassen herausstelle, die Garnisonen entziehe, und denjenigen Orten zuwende, in welchen die billigsten Bedin gungen werden gestellt werden." Man kann aber der ersten Kammer weder die Bewilligung eines besondern Dispositionsfonds zu Verbesserung der Caser- nirungseinrichtungen, noch den Beitritt zu letztgedachtem An träge «machen. Die Erstere nicht, weil man keine ausreichende Veranlas sung zur Bildung und keinen Grund zur Rechtfertigung zweier Dispositionsfonds für ein und dasselbe Ministerium auffinden konnte, denn man glaubte, daß die auf dem Budjet neben dem Ansätze 8ub Nr. 52 von 111,496 Thlr. 3 Gr. I Pf. für Caser- nirungsaufwand, sub Nr. 58 zu extraordknairen und zufälligen Ausgaben postulirten 20,000 Thlr. wohl auch für die vom Herrn Minister in der zweiten Kammer bezeichneten wohlge meinten Zwecke mit verwendet werden können, und konnte sich um so weniger von dieser Ansicht trennen, als auch nach der vom Herrn Regierungscommissar eingezogenen Erkundigung be stimmtere Zwecke für die Verwendung dieses außerordentlichen Dispositionsfonds nicht vorliegen. Der von der zweiten Kammer beschlossene Antrag aber schien der Deputation theils unnöthig, weil die Staatsre gierung, welcher jedenfalls die Vertheilung der Garnisonen überlassen bleiben müsse, ohnedies hierbei zu Wahrnehmung der finanziellen Interessen die möglichsten Ersparnisse suchen werde, theils bedenklich, weil außer der finanziellen, oft weit höhere Rücksichten über die Wahl der Garnisonorte entscheiden möch ten; aus welchen Gründen auch ein ganz ähnlicher, bei letztem Landtage von der zweiten Kammer bei Berathung der Ordon nanz gestellter, Antrag fast einstimmig von der ersten Kammer abgelehnt worden ist. (Landtagsacten 1837. II. Abth. 2,Bd. S- 653.) Referent v. Crusius: Bei der Berathung der Ordonnanz wurde 1837 in der zweiten Kammer ein Antrag gestellt, der dahin lautete: „die Regierung wolle darauf Bedacht nehmen, daß die Garnisonen, soweit nur immer thunlich, in solche Orte gelegt werden, wo die geringsten Vergütungssätze für die Stand quartiere erlangt werden können." Die erste Kammer hat jedoch diesem Anträge nicht beigestimmt, und nachdem auch jetzt wieder die zweite Kammer einen ähnlichen Antrag wieder holt, räth die Deputation aus den hier angezogenen Gründen an, denselben abzulehnen, Bürgermeister Hüblerr Wenn die Deputation den von dem Kriegsministerio geforderten Dispositionsfonds der 3271 Thlr. 15 Gr. 3 Pf. abgelehnt hat, so ist das, wie schon bemerkt, aus einem doppelten Grunde geschehen, einmal da rum, weil sie die Ueberzeugung hatte, daß das beim Budjet sub Nr. 58 zu ertraordinairen Ausgaben bereits postulirte Dis positionsquantum der 20,000 Thlr. auch für jene Zwecke aus reichend sein werde, dann aber hauptsächlich, weil von dem königl. Eommissar über den eigentlichen Zweck der Verwendung dieses außerordentlichen Fonds eine bestimmte Auskunft nicht ertheilt werden konnte. Nach der nunmehrigen Darstellung des Hrn. Kriegsministers scheint die Sache eine andere Ge stalt zu gewinnen, indem einerseits durch die von ihm gegebe nen Erläuterungen sich herausstellt, daß der gedachte Dispo sitionsfonds der 20,000 Thlr. kaum ausreichend ist, um die auf ihn gewiesenen Ausgaben zu decken, andrerseits aber für die beanspruchte Summe der 3271 Thlr. nunmehr wenigstens einige Zwecke deren Verwendung angedeutet worden sind. Als Deputationsmitglied würde ich daher jetzt kein Bedenken tragen, mich für die Bewilligung dieser Post als eines Dispositions fonds zu Verbesserung der Casernirungseinrichtungen auszu sprechen. Ich muß meinen Hrn, Collegen in der Deputation überlassen, ob sie die Ansicht theilen. v. Po lenz: Aus dem, was ich vorhin schon der Kammer mitzutheilen mir erlaubte, geht hervor, daß ich in materieller Beziehung dem hohen Kriegsministerio bereits entgegen gekom men bin, und ich trage auch jetzt so wenig als früher Bedenken,, meine Zustimmung zu Bewilligung der Post von 3271 Thlr. zu geben. Bürgermeister Schill: Auch ich bin damit einverstanden. Was jedoch den Antrag betrifft, daß man nur eine Frage auf die 26,000 Thlr. stellen möchte, so würde jedenfalls die Depu tation dasselbe vorgeschlagen haben, wenn nicht in der zweiten Kammer ein anderes Verfahren beobachtet, und wenn nicht die einzelnen Summen blos für gewisse besondere Zwecke be stimmt worden waren, der Herr Minister auch dagegen nichts erinnert hatte. v. Welck: Nach den von den Deputationsmitgliedern ge schehenen Aeußerungen kann ich annehmen, daß die Frage nun auf dieGesammtsumme der 26,000 Thlr. werde gestellt werden und ich bin damit auch meinerseits nunmehr ganz einver standen. SecretairRitterstadt: Ueber zweiPunkte müßte ich vor Aussprechung der Bewilligung wünschen, einige Erläuterung zu erlangen. Fürs Erste wünsche ich,, daß man nicht in eine In konsequenz verfalle, wenn man eine Bewilligung für die Er bauung eines Exercier- und Fechthauses in Schneeberg ablehnt und wiederum dieselbe für ein solches Haus in Leipzig ausspricht, indem doch hier dieselben Gründe vorhanden sein müssen, wenn man es bewilligt, wie dort. Für's Zweite scheint es mir, als habe das hohe Kriegsministerium früher geglaubt, mit dem ihm zu Gebote stehenden Dispositionsfonds der 20,000 Thlr. auszukommen, weil die 3271 Thlr. bekanntlich früher für die Erbauung eines Erercierhauses in Schneeberg bestimmt waren, und also zu jenen andern Zwecken nicht verwendet werden konn ten. Dies sind die beiden Punkte, über die ich nähere Auskunft zu haben wünschte. Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz: Ueber die An-
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