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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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lich construiren wollte, andern Theils hat man darauf Rück sicht nehmen wollen, solche Ort? zu wählen, wo es präsumtiv an hinlänglich sowohl theoretisch als praktisch gebildeten Män nern im Bauwesen nicht fehlen werde. In letzterer Beziehung wird es wohl zuzugestehen sein, daß es noch eine andere Auf gabe sei, Mitglied einer solchen Prüfungsbehörde zu sein, als diejenige, im praktischen Leben das zu leisten, was von einem geschickten Bauhandwerker gefordert werden mag; jene steht unbedingt höher. Mein es ist hiermit noch nicht ausgesprochen, daß die Stadt Plauen dieses Erfordernisses entbehre, vielmehr wird die Regierung, insofern es thunlich und ausführbar er scheint, gewiß nicht abgeneigt sein, der Stadt Plauen eben falls eine solche Prüfungs-Commission zuzuweisen, nur kann ich im Augenblick nicht eine bestimmte Erklärung darüber ab geben, sondern nur, wie schon erwähnt, soviel aussprechen, daß der Antrag an sich der Regierung unbedenklich erscheint. Das Nähere hierüber muß weiterer Erörterung und der künf tigen Ausführungs - Verordnung Vorbehalten bleiben. Bürgermeister Wehner: Die Deputation hat sich im Hauptwerke an die von der hohen Staatsregierung vorgelegten Grundzüge gehalten, und weiter zu gehen Bedenken gefunden. Ich bin mit den Localitäten des Voigtlands ziemlich genau be kannt, und muß erklären, daß die Gründe, welche Herr Bürger meister Gottschald angeführt hat, von der Art seien, daß sieBerück- sichtigung verdienen dürsten. Die Entfernung der Grenzorte von dem Orte der Prüfungs-Commission ist allerdings sehr groß, wo durch sich natürlich auch der Kostenaufwand steigern muß, und da nicht abzuleugnen ist, daß Plauen alles dasjenige enthalt, was nothwendig ist, um einer Prüfungs-Commission die erforder lichen Mitglieder zu verschaffen, so sollte ich meinen, daß auf den Antrag wohl unbedenklich eingegangen werden könne, und das um so mehr, da der Herr Regierungs-Commissar selbst kein wesentliches Bedenken dagegen aufgestellt hat. Es versteht sich dabei von selbst, daß dann eine Veränderung in den Grundzü gen eintreten müsse; es wird in der Verordnung näher zu be stimmen sein, welche Abtheilung zu treffen ist, welche Ortschaf ten nach Chemnitz, und welche nach Plauen zu weisen sind. Aus diesem Grunde würde ich mich daher für den Antrag erklä ren, und bin überzeugt, daß die Sache zweckmäßig sei und dies um so mehr, als der Zwickauer Krcisdirectionsbezirk ziemlich den dritten Theil der Bevölkerung des ganzen Landes umfaßt. Staatsminister von Könneritz: Es dürfte wohl bei die ser Sache passender sein, der Regierung den Wunsch der Er richtung einer Prüfungsbehörde in Plauen erkennen zu ge ben, und ihr anheim zu stellen, die Sache zu prüfen, als einen Grundsatz zu beantragen. Präsident v. Gersdo rf: Es würde demnach die Frage sein, ob der Antragsteller sich dabei beruhigen wolle? Bürgermeister Gottfchald:Jch habe allerdings nicht blos beabsichtigt, einen Wunsch auszusprechen, sondern einen förmli chen Antrag zu stellen, indem ich zugleich angedeutet habe, daß die Sache wohl ausführbar sein und die Stadt Plauen die nöthi- gen Mittel bieten dürfte, um eine Prüfungsbehörde constituiren zu können. Ich möchte daher von meinem Anträge um so weniger abgehen, als ihm in dieser Beziehung kein Bedenken entgegentritt,, zumal wenn die gehegte Hoffnung in Erfüllung geht, Plauen werde das Glück zu Theil werden, eine wirkliche Bauschule mit der dasigen königl. Gewerbschule verbunden zu sehen. Ich würde daher meinen Antrag nicht blos als Wunsch, sondern als förmlichen Antrag betrachtet zu sehen wünschen. Präsident v. Gersdorf: Da hier wohl von einer eigent lichen Redaction nicht die Rede sein kann, so dürfte man sich auch auf die Redaction des Antrags nicht näher einzulassen ha ben. Der letztere geht überhaupt dahin, die Stadt Plauen mit aufzunehmen;, ich frage daher die Kammer: ob sie den vorhin unterstützten Antrag jetzt annehmen wolle? — Wird allge mein bejaht. Der zweite Punkt der Grundzüge lautet: 2. Jede derselben erstreckt ihre Wirksamkeit ans den betref fenden Kreisdirectionsbezirk. von Carlowitz: Da nun einmal der Antrag des Herrn Bürgermeister Gottschald Berücksichtigung gefunden hat, so wird es nun auch nothwendig, den Zweifel zu heben, den ich so eben anregte. Ich beantrage daher folgenden Zusatz zu Punkt 2: „und die zu Plauen auf den Voigtlandischen Kreis" Präsident v. Gersdorf: Die Kammxr hat den Antrag vernommen, und ich frage sie: ob sie denselben unterstützen wolle? — Geschieht zur Gnüge. Königl. Commissar v. Merbach: Auf den jetzt gestellten Antrag habe ich zu bemerken, daß wenn der Umkreis, auf wel chen sich die in Plauen zu errichtende Prüfungsbehörde erstrecken soll, bestimmt den Voigtländischen Kreis umfassen soll, hierin eine Ungleichheit gegen die übrigen Prüfungsbehörden liegen dürste. Ich will nicht sagen, daß es nicht thunlich sei, aber es entsteht daraus eine Disparität. Bekanntlich entsprechen die Kreisdirectionsbezirke nicht der Eintheilung des Landes in Kreise, sondern haben eine von diesen verschiedene geographische Gren ze. Es dürfte daher wohl der weitern Organisation der Sache zu überlassen sein, welchen geographischen Umfang man einer Prüfungs-Commission zu Plauen anzuweisen für angemessen fin den werde. Ueberhaupt muß ich, was die Behandlung der einzelnen Punkte, welche hier Grundzüge genannt sind, be trifft, Seiten der Regierung die Erklärung abgeben, wie man sich, da der vorliegende Gegenstand nicht als Gesetzgebungs sache zu betrachten ist, womit die Kammer selbst einverstanden sich erklärt hat, dagegen zu verwahren habe, daß diesem einzel nen Punkte insbesondere nicht durch förmliche Amendements be stimmte Fassungen beigelegt werden möchten, von welchen vor ausgesetzt werden würde, man habe sich bei endlicher Redactivn der Verordnung über diesen Gegenstand an diese Fassurigen zu binden. Dreß kann nicht zugesagt werden, sondern die Punkte, welche hier als Grundzüge ausgestellt sind, enthalten nur die Materialien, welche der Hauptsache zu Orundezu legen sind. Die Regierung muß sich daher hier ganz freie Hand über die weitern Details vorbehalten und kann keine Garantie dafür ge ben, daß die zu erlassende Verordnung grade dieselben Sätze
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