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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nach dermaliger Berechnung und Ausgleichung angenommen worden ist, sollte nach der ausdrücklichen ständischen Erklärung allerdings bis zur Einführung des neuen Grundsteuersystcms als Maßstab zu allen vorkommenden Ausgleichungen in Bege hung auf den von der Staatskaffeübernommenen Gesammtauf- wand für das Militair fortbestehen; es wurde aber ausdrücklich Vorbehalten, daß diesem Verhältnisse für spätere Zeiten keine Folge gegeben werden solle, und auf alle anderen Fälle, wo Stadt und Land einander gegenüberstehen würden, nicht ^an- zuwenden sei. Nach allem diesem mußte es allerdings der Deputation bedenklich erscheinen, eine einmal abgemachte Sache wiederum aufzunehmen und zu erschüttern. Zieht man aber in Erwägung, daß trotz der 1833 stattgefundenen Erleich terung des Landes in den Grundabgaben, nach welchen dem Lande 9 Pf. und 4 Quatember mehr als den Städten abge schrieben worden waren, demungeachtet der wirkliche Beitrag des Landes zu den Grundabgaben in einem ganz andern Verhält nisse und beinahe imVerhältniß wie 5 zu 1 stattgcfunden hat; denn es haben das Land 883,000 Thlr., die Städte aber nur 183,000 Thlr. zu den Grundabgaben wirklich gegeben, so erscheint es billig, dem Lande wenigstens eine zeitw eise Erleichterung angedeihen zu lassen, und ihm für die nächsten beiden Jahre -Ader Cavalerie- verpflegungsgelder abzuschreiben. Es kam noch in Betracht, und dürfte der Erwägung wohl werth sein, daß beim Erlaß an der Gewerbsteuer vorzugsweise die Städtebewohner getroffen werden, und zwar in einem Verhältnisse wie 134 zu 77. Daß auch die Personalsteuer auf dem Lande größtentheils von den Gutsbesitzern für ihre Untergebenen mit übertragen wird, daß das Land durch mehre neue gesetzliche Bestimmungen zu man chen neuen Ausgaben und Lasten genöthigt worden ist, und daß demnach die wiederholten Klagen des platten Landes wohl ei ner billigen Berücksichtigung werth zu sein scheinen. Dies waren kürzlich im Allgemeinen die Ansichten, welche die Depu tation veranlaßten, den Billigkeitsrücksichten der zweiten Kam mer beizutreten. Bürgermeister Schill: Ich habe dem nur noch wenig hinzuzufügen, was der Herr Referent gesagt hat über die An sichten der Deputation. Ich komme blos darauf zurück, was beim vorigen Landtage über die Ausgleichung zwischen Stadt und Land geschehen ist. Wenn Sie sich, meine Herren, noch der umfänglichen Verhandlungen erinnern, welche über diese Ausglei chung stattgefunden haben, so wird Ihnen auch noch eingedenk sein, daß alle und jede Ansprüche, welche Stadt und Land hin sichtlich der Verpflegung des Militairs machten, zur Aufrech nung kamen, daß man nach einer sehr langen Debatte endlich das Vechältniß von 2 zu 5 annahm, mit der ausdrücklichen, auch in die ständische Schrift aufgenommenen Erklärung, daß dieses Verhältniß bis zur Einführung des neuen Grundsteuersystcms unverändert beibehalten werden solle. Nach diesem Vorgänge konnte allerdings nicht erwartet werden, daß eine andere neue Bestimmung über das, was abgemacht war, aufgestellt werden würde. Der jenseitige Bericht enthält eine solche. Ich habe mir unter Zurückrufung aller derjenigen Umstände, welche bei vorigem Landtage zur Sprache kamen, alle Mühe gegeben, um die Zahl wieder zu finden, welche im jenseitigen Berichte her ausgehoben worden ist; aber ich bin nicht so glücklich gewesen, düs zu erreichen. Ist nun in dieser Beziehung kein Rechts grund und auch kein Billigkeitsgrund zu Erlassen vorhanden, so habe ich doch meines Theils meine Zustimmung gegeben, um den Verdacht zu vermeiden, als ob ich, wo es sich um die Er leichterung des platten Landes handelt, schroff gegenüber träte, und das ist der Grund, warum auch ich für diesen Erlaß stimme. Es kam die allgemeine Rücksicht zwischen Stadt und Land im Deputationsgutachten zur Sprache. Da muß ich doch inson derheit dem widersprechen, als ob die Städte durch die Erlasse an der Gewerbsteuer in einem wesentlich großem Vortheile als das Land wären. Es kann auch hier ein Unterschied zwischen Stadt und Land nicht gemacht werden, sondern der Erlaß be trifft blos die steuerpflichtigen Individuen. Es lassen sich auf dem Lande Steuerpflichtige finden, welche dieselben hohen Sätze zu bezahlen haben, wie die Städte. Ebenso wird der Städter für seine Dienstleute, die in manchen Verhältnissen nicht minder zahlreich sind, als auf dem Lande, die Gewerbesteuer übertragen müssen. Ich möchte das als einen Grund für den Erlaß nicht anführen. Ich wollte nur darthun, daß, wenn es sich um Er leichterung des platten Landes handelt, auch wenn kein Rechts grund vorliegt, man es nicht abschlägt, um dem platten Lande entgegenzutreten. Referent H. Crusius: Ich will mir zur Rechtfertigung nur ein paar Worte erlauben. Ich habe mich absichtlich aus gedrückt oder ausdrücken wollen: „Städtebewohner". Es be zieht sich das Verhältniß von 134 zu 77, in welchem die Ge werbsteuer die Städte und das Land betrifft, allerdings natür lich blos auf die stattsindenden Gewerbeverhältniffe, und es möchte, wie schon erwähnt, überhaupt kaum zulässig erscheinen, daß eine Ausgleichung der Grundsteuern durch persönliche Steuern bewirkt werde. Ich habe dies demnach blos beiläufig erwähnt, ohne ein vorzugsweise großes Gewicht darauf zu legen. Bürgermeister Wehner: Ich werde mich weder gegen die Erlasse an der Schlachtsteuer, noch gegen die Erlasse an der Gewerbsteuer, noch an den Cavalerieverpflegungsgcldern er klären. Was aber die letztere anlangt, so theile ich die Ansich ten der Deputation. Meine Meinung geht nämlich dahin, bei der Grundsteuer hat es eine andere Bewandniß, als bei der indirecten Steuer, diese muß jeder aus seinem Vermögen bezah len. Ganz anders ist es bei der Grundsteuer: denn bei Käu fen und Verkäufen wird die Grundsteuer bekanntermaßen gleich mit in Anschlag gebracht, als Kapital vom Werthe des Grund stückes abgezogen. Wenn Jemand ein Gut kauft, das ohne Abgabe 5000 Thlr. am Werth ist, aber 40 Thlr. Grundsteuern hat, so giebt er nur 4000 Thlr. und zieht von 1000 Thlr, die er in der Tasche behält, die Nutzungen, welche er zur Berichti gung der Grundsteuern verwenden kann. Aus seinem Vermö gen zahlt er also zu diesen Abgaben eigentlich nichts; anders ist
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